ETW verkaufen - Haus kaufen

Hallo zusammen,

wir möchten gerne ein Haus bauen und unsere Eigentumswohnung verkaufen. Damit wir nicht die doppelte Belastung in Form von krediten haben, ist die Idee gekommen, die Wohnung schon frühzeitig zu verkaufen und dann als Mieter bis zum Einzug in das neue Haus zu wohnen.

Könnt ihr uns sagen, was für Vor- bzw. Nachteile dieses hätte und worauf mann vielleicht achten sollte?

Hallo,

na, das Hauptproblem wird sein, einen Käufer zu finden, der eine vermietete Wohnung kaufen will. Ihr wisst ja nicht, wann ihr fertig seid. Dann hat der die Doppelbelastung.

Apropos Doppelbelastung: die habt ihr auch so: schließlich müsst ihr Miete zahlen. Und die ist vermutlich auch nicht niedriger, als die Darlehensbelastung.

Einfacher ist es, das Darlehen auf das Haus umzuschreiben und dann die Wohnung per Zwischenfinanzierung zu halten. Wenn ein Bauende (Umzug) absehbar ist, kann man mit dem Verkaufen beginnen. Achtung: einen ETW zu verkaufen dauert i.d.R. einige Zeit.

Haelge

na, das Hauptproblem wird sein, einen Käufer zu finden, der
eine vermietete Wohnung kaufen will. Ihr wisst ja nicht, wann
ihr fertig seid. Dann hat der die Doppelbelastung.

Hallo,
wenn der Hausbau parallel schon läuft, ist es für den Käufer kein Problem, wenn er weiß und auch nachsehen kann, daß es sich nur um ein paar Monate dreht, welche im notariellen Kaufvertrag zur Wohnung auch vertraglich festgehalten werden können.
Vorteil für Beide: Der Verkäufer der Wohnung hat sie vorzeitig schon sicher verkauft und der Käufer hat sich seine Wunschwohnung vorzeitig gesichert. Wenn auf beiden Seiten ein gutes Gefühl und Grund-Vertrauen da ist und man dann das Ganze vertraglich fixiert, sollte alles glatt gehen. Der Notar weiß dann schon die richtigen Formulierungen und kann auch Empfehlungen geben.

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Moin auch,

wenn der Hausbau parallel schon läuft, ist es für den Käufer
kein Problem, wenn er weiß und auch nachsehen kann, daß es
sich nur um ein paar Monate dreht, welche im notariellen
Kaufvertrag zur Wohnung auch vertraglich festgehalten werden
können.

Aber warum sollte der Käufer die Doppelbelastung übernehmen, einmal seine jetzige Miete und dann die Kreditraten für den Kauf des ETW? ich würde das jedenfalls nicht tun.

Vorteil für Beide: Der Verkäufer der Wohnung hat sie vorzeitig
schon sicher verkauft und der Käufer hat sich seine
Wunschwohnung vorzeitig gesichert.

Kann aber nicht einziehen.

Wenn auf beiden Seiten ein
gutes Gefühl und Grund-Vertrauen da ist und man dann das Ganze
vertraglich fixiert, sollte alles glatt gehen.

Das Problem liegt nicht im glatt gehen, sondern eben an der Doppelbelastung.

Der Notar weiß
dann schon die richtigen Formulierungen und kann auch
Empfehlungen geben.

Jepp, das sollte so sein.

Ralph

Aber warum sollte der Käufer die Doppelbelastung übernehmen,
einmal seine jetzige Miete und dann die Kreditraten für den
Kauf des ETW? ich würde das jedenfalls nicht tun.

Damit der Käufer sich seine Wunschwohnung sichern kann, bevor sie ein Anderer kauft. In den z.B. 6 Monaten nach Notar bekommt er dann den Mieterlös von seiner neuen eigenen Wohnung, mit dem er dann die Mietzahlungen seiner bisherigen auslaufenden Mietwohnung bezahlen kann. Somit verliert er gar nichts, er ist quasi nur in Wartestellung.

Der Verkäufer hat eine Last im Kopf weniger, nämlich die Kreditverpflichtung für die Eigentumswohnung und kann sich auf die Fertigstellung seines Hauses freuen. Die letzten vereinbarten Mietzahlungen bezahlt er dann anstatt Kreditraten. Auch der Verkäufer verliert somit nichts.

Kann aber nicht einziehen.

Nach der vereinbarten Wartezeit aber dann, 6 Monate gehen vorbei wie nichts.

Das Problem liegt nicht im glatt gehen, sondern eben an der
Doppelbelastung.

Es gibt keine besondere Mehr- oder weniger finanzielle Belastung für alle Beteiligten. Freilich muß man z.B. beim Wechsel von Wohnung in ein Haus zusätzliches Geld in die Hand nehmen, aber das hat nichts mit der Vereinbarung des Wechsels zu tun. Es geht nur um Wohnraum-Austausch, rechtzeitige Weichenstellung, solide Vereinbarungen und eine überschaubare Wartezeit.

Gruß Pit

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Moin auch,

jetzt habe ich es begriffen. Dann muss aber zusätzlich zum Kauf- noch ein Mietvertrag unterzeichnet werden und der Käufer kauft quasi eine vermietete Wohnung mit allen eventuellen Problemen. Was wenn der Neubau nicht rechtzeitig fertig wird und der Mieter deswegen später als vereinbart ausziehen will?
Ich bleibe dabei, ich würde es nicht tun.

Ralph