ETW verkaufen, was muss ich beachten?

Hallo zusammen!
Wir möchten unsere ETW in erster Linie verkaufen, in Eigenregie, wer kann uns sagen was wir beachten müssen (Notar etc.)

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten!

Wir möchten unsere ETW in erster Linie verkaufen, in
Eigenregie, wer kann uns sagen was wir beachten
müssen (Notar

  1. einen in abhängigkeit von lage, größe, alter, ausstattung und merkmalen des gesamten gebäudes realistischen verkaufspreis ermitteln. vergleichsmöglichkeiten gibt es heute dank internet und immoblienbörsen mehr als genug. die immobilienteile der lokalen tageszeitungen kommen hinzu, die schaufenster der an jeder zweiten straßenecke ansässigen immobilienmakler ebenso.

  2. in „eigenregie“ heißt, dass du keinen makler beauftragst? gut so. wird deine verkaufschancen erhöhen.

  3. dafür darfst du die 3-6 % maklerprovision ruhig auf den zuvor ermittelten wohnungspreis aufschlagen. denn das ist deine verhandlungsmasse, um deren betrag du bei kommenden verhandlungen ggfs. problemlos nachgeben kannst, ohne das es im geringsten weh tut.

  4. ob dein selbst ermittelter preis realistisch ist, wirst du nach anzeigenschaltung (mit ehrlicher nennung von wohnungsmerkmalen und kaufpreis) sehr schnell an der reaktion der interessenten merken. und das gilt natürlich für beide fälle, also kaufpreis zu hoch angesetzt als auch zu niedrig. beides kann man korrigieren.

  5. alle unterlagen bereithalten, die der käufer später braucht: grundbuchauszug, teilungserklärung, gebäudepläne, ggfs. gebäudefotos, eigentümerprotokolle, wirtschäftspläne, betriebskostenabrechnungen. kopien anfertigen, die später übergeben werden können an interessenten, die ihre kaufabsicht in ernstzunehmender weise bekunden. nachfragen zum alter von installationen, geplanten sanierungen und rücklagen sollte man ehrlich beantworten können.

  6. sofern gegeben: hausverwalter und mieter über die verkaufsabsicht in kenntnis setzen. in kleinen einheiten freuen sich auch miteigentümer über eine diesbezügliche information.

  7. ist ein käufer gefunden, mit dem man sich über die entscheidenden punkte einig ist - dazu gehören zuallererst preis und voraussichtlicher zeitpunkt der kaufpreiszahlung/wohnungsübergabe - kann es im zweifel schon vor dem gang zum notar sinnvoll sein, sich vom käufer die finanzierung nachweisen zu lassen. diesem wunsch wird die finanzierende bank des käufers gern nachkommen. wenn nicht, waren die zweifel berechtigt.

  8. wer den notar aussucht, ist zweitrangig, denn der ist zur neutralität verpflichtet. vorsichtig würde ich höchstens, wenn der käufer auf einen bestimmten notar besteht, ohne das es dafür eine nachvollziehbare begründung gäbe.

  9. alles weitere regelt danach der notar, denn dafür bekommt er ja sein geld. im kaufvertrag sollte es eindeutige regelungen zum zahlung des kaufpreises und zum termin und ablauf der übergabe geben.

aus verkäufersicht sind das für mich allgemeingültige betrachtungen. alles weitere ergibt sich aus den besonderen gegebenheiten des zu verkaufenden objektes.

lol is klar ne?
Viel Spaß beim Eignverkauf nach diesem Muster

…ich würde einen Profi hinzuziehen, der in den ganzen Verkaufs-Abläufen täglich zuhause ist. Wenn es in Eigenregie in die Hose geht, hat man eine Menge Ärger und unter Umständen sehr viel Geld kaputt gemacht, für welches man unter Umständen jahrelang zur Arbeit gehen muß…
Schlaue Tipps fürs Selbermachen gibt es immer, Theorie und Praxis sind aber nicht immer identisch.

Hallo, genau das meinte ich auch.
Das ist ungefähr so als würde jemand von der Strasse Dich in deinem Beruf für einen Tag vertreten. Geht auch nicht oder?
Es gibt nur ein Problem bei der Sache: man muß einen zuverlässigen und kompetenten Makler finden.
Bin selber Makler, möchte mich aber hiermit nicht bewerben, d.h. keine Eigenwerbung.