Aufgrund einer privaten Immobilienanzeige für eine Eigentumswohnung (ETW) kamen wir vor zwei Wochen in Kontakt mit einem Verkäufer, der leider zum derzeiten Zeitpunkt nicht über den Verkaufspreis der ETW verhandeln wollte.
Jetzt haben wir gestern ein telefonisches Angebot von Ihm erhalten, welches sich sehr gut anhört: Wir können die Wohnung bis Ende des Jahres mieten (dann könnte er noch in diesem Jahr getätigte Renovierungen, steuerlich absetzen) und im Januar/Februar 2006 könnten wir kaufen, wobei er sich dann auf den reduzierten Verkaufspreis einlassen würde.
Wir haben uns erst einmal Bedenkzeit ausgebeten, jedoch entspricht die ETW und der reduzierte Verkaufspreis durchaus unseren Wunschvorstellungen.
Was für uns jetzt wichtig wäre: Wie können wir diesen Vorgang vertraglich/notariell festzurren, bzw. ist sowas überhaupt möglich?
Hallo,
Was für uns jetzt wichtig wäre: Wie können wir diesen Vorgang
vertraglich/notariell festzurren, bzw. ist sowas überhaupt
möglich?
natürlich geht das. Entweder schließt Ihr einen gewöhnlichen Kaufvertrag mit dem gewünschten Termin für den Eigentumsübergang oder aber Ihr verfaßt Absichtserklärungen, die letztlich allerdings kaum bindende Wirkung haben (wobei natürlich Vertragsstrafen vereinbart werden können). Die erste Variante hätte zur Folge, daß die Grunderwerbsteuer relativ zeitnah anfällt, also vor dem eigentlichem Erwerb. Ob das ein Problem ist, kann ich nicht beurteilen.
Gruß,
Christian
könnte das heißen, dass das Objekt für diesen Preis keinen Käufer gefunden hat…?
Hat sich der Verkäufer von sich aus gemeldet?
Noch ein paar Fragen:
Wollen Sie vorher mieten?
Zu welchem Preis?
Welcher Mietvertrag soll abgeschlossen werden?
Wie soll ein späterer Kauf vereinbart werden?
Soll sich der Verkäufer binden oder wollen Sie sich binden? Davon hängt die weitere Vorgehensweise ab.
Es gibt auch notarielle einseitige Verpflichtungserklärungen.
Es muss die gesamte Situation bekannt sein, bevor man eine konkrete Empfehlung ausspricht.
Es ist möglich, die richtige Lösung auszuarbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Pausch
Ich würde von solch einem Kuhhandel dringend abraten!
M.f.G.
Ralph Kaiser
BHK-Beratung
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Hallo Petra,
wenn diese Wohnung für Euch von Interesse ist, würde ich sie zunächst
anmieten und einziehen, wenn die Bedingungen in Ordnung sind. Eine
vermietete Wohnung kann der Eigentümer doch kaum zu einem
angemessenen Preis verkaufen.
Entweder Ihr vertraut dem Verkäufer, oder Ihr macht einen privaten
Vertrag, in dem Ihr den Kaufpreis etc. vereinbart und der Verkäufer
sich zu einer Vertragsstrafe verpflichtet, wenn er zu dem
vereinbarten Verkaufspreis den Kaufvertrag nicht beurkunden sollte.
Natürlich könnte er Euch auch ein notarielles Kaufangebot machen, daß
später aber von Euch nicht angenommen wird, da sonst der Verkäufer
evtl. seine steuerlichen Vorteile verlieren könnte. Statt dessen
schließt ihr in nächsten Jahr einen notariellen Kaufvertrag ab.
Ich drücke Dir die Daumen - GerdHH
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