mir kam kürzlich folgender Fall zu Ohren und mich würde eure Einschätzung dazu interessieren:
Nehmen wir an, es gebe ein Haus mit mehreren Eigentumswohnungen. Die Wohnungen gehören unterschiedlichen Eigentümern. Einige Wohnungen seien von den Eigentümern selbst bewohnt, andere vermietet. Weiterhin gibt es eine Hausverwaltung.
Nun soll eine der Wohnungen demnächst zwangsgeräumt werden. Die Zwangsversteigerung der Wohnung ist abzusehen. Aus der Wohnung wird der Eigentümer der Wohnung rausgeräumt. Die Wohnung ist in erbärmlichem Zustand und müßte aufwendig saniert werden.
Woher kommen die Kosten für die Sanierung? Muß a) die Eigentümergemeinschaft dafür gerade stehen? Das wurde von der Hausverwaltung so kolportiert. Oder muß b) die Sanierung aus dem Erlös der zu erwartenden Versteigerung bestritten werden, respektive vom neuen Eigentümer, der die vergammelte Wohnung ja wohl auch zu günstigem Preis wird erwerben können.
Mein gesunder Menschenverstand sagt mir, es müßte Variante b) sein. Denn die übrigen Wohnungseigentümer sind ja nicht für den Zustand der Wohnung verantwortlich. Mich wundert es schlicht und einfach, daß Variante a) überhaupt ins Spiel gebracht wurde. Gäbe es für diese Variante eine rechtliche Grundlage?
Nun soll eine der Wohnungen demnächst zwangsgeräumt werden.
Die Zwangsversteigerung der Wohnung ist abzusehen. Aus der
Wohnung wird der Eigentümer der Wohnung rausgeräumt. Die
Erst Zwangsräumung, dann Zwangsversteigerung ? Wie willst Du einen Eigentümer aus seiner Wohnung zwangsräumen lassen ? Solange der Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung nicht erteilt ist, ist der Eigentümer der Eigentümer.
Wohnung ist in erbärmlichem Zustand und müßte aufwendig
saniert werden.
Die Wohnung ist Sondereigentum, da haben die anderen Eigentümer nichts mit zu tun.
Woher kommen die Kosten für die Sanierung? Muß a) die
Der Erwerber, wenn er die Wohnung im unsanierten Zusatnd erwirbt.
Eigentümergemeinschaft dafür gerade stehen?
Die Wohnung ist Sondereigentum.
Das wurde von der Hausverwaltung so kolportiert.
Vielleicht hast Du da etwas mißverstanden. Evt. hat der insolvente Eigentümer noch Verplfichtungen gegenüber der Hausgemeinschaft, die nach der ZV auf die anderen Eigentümer umgelegt werden sollen.
dem Erlös der zu erwartenden Versteigerung bestritten werden,
Nein, den Erlös bekommen die Gläubiger.
respektive vom neuen Eigentümer, der die vergammelte Wohnung
Erst Zwangsräumung, dann Zwangsversteigerung ? Wie willst Du
einen Eigentümer aus seiner Wohnung zwangsräumen lassen ?
Solange der Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung nicht
erteilt ist, ist der Eigentümer der Eigentümer.
Kann sein, daß ich da etwas falsch verstanden habe und die Zwangsversteigerung der Räumung vorausging.
Evt. hat der insolvente Eigentümer noch Verplfichtungen gegenüber
der Hausgemeinschaft, die nach der ZV auf die anderen Eigentümer
umgelegt werden sollen.