Etwaiger Ladendiebstahl

Also folgendes hat sich zugetragen.
Person A bittet Personen B und C ihm ein paar PC Spiele aus der sofware abteilung zu holen weil er sie kaufen möchte und wartet im Cafe des Ladens.
B und C holen die Spiele liefern diese bei A ab und verlassen den Laden. Außerhalb des Ladens werden sie von 2 Detektiven in einen Seiteneingang gedrängt und dann zum Büro begleitet. EIner der Detektive greift Person B ins Handy als dieser seine Schwester anrufen will und beschädigt dieses.
B und C warten im Büro und 10 Minuten später wird A hineinbegleitet.
A hat das Kaufhaus nicht verlassen. Allen 3 wird Ladendiebstahl unterstellt und sie werden genötig die strafanträge zu unterschreiben da sie den Laden sonst nicht verlassen dürfen.
Anrufen dürfen sie auch nicht.

Meine Frage: Wenn A die absicht hatte einen Diebstahl zu begehen und B und C dies nicht wussten da A genug geld mit hatte können sie wirklich wegen mittäterschaft angegzeigt werden?
Was kann B machen gegen diese detektive da 1. sein Handy defekt ist 2. er genötigt wurde etwas zu unterschreiben 3. festgehalten wurde und 4. sich gedemütigt fühlt da er als vermeindlicher Ladendieb durch das gesamt kaufhaus geführt wurde ?

Danke im vorraus und bitte nicht auf die Rechtschreibung achten

Person B und C sind verwandt? Bruder/Schwester und Schwester wenn ich recht gelesen habe? Nicht direkt günstig aber dennoch.
B und C sollten Anzeige wegen Nötigung,… erstatten und Sachbeschädigung Handy.

Wenn das Caffee im Laden liegt kann kein Ladendiebstahl vorliegen allerdings kenn ich mich eher in Österreichischem Recht aus, dort sollte sich der Ladenbesitzer war anziehen. Denn er dürfte einen vermeindlichen Dieb nicht anfassen, das darf nur die Polizei nicht festhalten und ganz bestimmt zu nicht nötigen.

Sieht allerdings anders aus, wenn A, B und C schon einschlägig bekannt sind.

Auf alle Fälle benötigen A, B und C einen netten und kompetenten Anwalt.

Person B und C sind verwandt? Bruder/Schwester und Schwester
wenn ich recht gelesen habe? Nicht direkt günstig aber
dennoch.
B und C sollten Anzeige wegen Nötigung,… erstatten und
Sachbeschädigung Handy.

Wenn das Caffee im Laden liegt kann kein Ladendiebstahl
vorliegen allerdings kenn ich mich eher in Österreichischem
Recht aus, dort sollte sich der Ladenbesitzer war anziehen.
Denn er dürfte einen vermeindlichen Dieb nicht anfassen, das
darf nur die Polizei nicht festhalten und ganz bestimmt zu
nicht nötigen.

Sieht allerdings anders aus, wenn A, B und C schon einschlägig
bekannt sind.

Auf alle Fälle benötigen A, B und C einen netten und
kompetenten Anwalt.

Ich habe die relevanten Worte des vorstehenden Artikels hervorgehoben - alle.

Habe die Ehre
C.

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A B und C sind Freunde, B wollte seine schwester anrufen um zu sagen das er später kommt.
Das Cafe befindet sich in Etage 3 und die Software Abteilung in Etage 4. A hatte Beinschmerzen und wollte sich setzen daher war er im Cafe

Dies ist ein Vorfall, bei dem man zu einem erfahrenen Strafverteidiger gehen sollte. Wenn Sie die Fragen so gestellt haben, brauchen sie sowieso einen! Die Fragen, die sie gestellt haben, lassen sich genau ohne Nachfragen gar nicht beantworten.s

Aber zum Einstieg mal ganz allgemein folgende Hinweise:

Kaufhausdetektive sind nicht die Polizei und haben daher auch keine dementsprechenden Befugnisse. Kaufhausdetektiven dürfte aber § 127 STPO bekannt sein. Das Lesen dieser Vorschrift ist aufschlussreich. Da steht allerdings nichts vom Unterschreiben oder Beschädigen von Handys.

Ob ein Richter nun meint, dass Sie vielleicht einen Diebstahl gemeinsam mit Person A begangen haben, hängt auch davon ab, was A mit dem Gegenstand gemacht hat (ist er vielleicht in der Tasche verschwunden?) und warum B und C so etwas überhaupt machen. Die erzählte Geschichte klingt so nicht gerade lebensnah.

Telly50

Hi,
üblicherweise darf man in einem Kaufhaus nichts Unbezahltes mit in eine andere Etage nehmen, und auch nicht in ein im Hause befindliches Café. Das sollte einem schon der gesunde Menschenverstand sagen.
Ansonsten schließe ich mich dem Vorschlag an, sich einen guten Anwalt zu suchen.

Gruß
Nelly

dort ist es aber erlaubt

dort ist es aber erlaubt

Dann gäbe es ja auch kein Problem.

Hallo,

üblicherweise darf man in einem Kaufhaus nichts Unbezahltes
mit in eine andere Etage nehmen, und auch nicht in ein im
Hause befindliches Café

und das hätte dann was genau für Konsequenzen? Ob ein Diebstahl im Sinne des StGB vorliegt, dürfte kaum von solchen internen Regeln abhängen.

Abgesehen davon: Ich habe von einer solchen „üblichen“ Regel noch nie etwas gehört. Woraus begründet sich dein „üblicherweise“? Wird der Kunde von einem Mitarbeiter des Kaufhausses bei Betreten persönlich darauf hingewiesen?

Gruß

S.J.