Etwas anhand eines ähnlichen verurteilen - Begriff

Hallo, ich sitze gerade an meiner Hausarbeit und mir fällt ein Wort, bzw ein Prinzip nicht ein!

Es geht darum, im juristischen Sinne einen individuell Fall, welcher in dieser Form strafrechtlich nicht niedergeschrieben ist, anhand eines anderen, sehr ähnlichen Gesetzes zu verurteilen.

Dieses Prinzip hat einen bestimmten Namen, weiß den zufällig jemand?

Danke schon mal im voraus!

Präzedenzfall? (owT)

Analogie, aber …
… die ist verboten, Art. 103 Abs. 2 GG.