Etwas erben aber gleich weiter schenken

Guten Tag Liebe wer-weiss-was Gemeinde,

Ich habe ein Frage.
Meiner Mutter ist vor kurzen verstorben und ich würde ein Haus erben. Dieses möchte ich leider, aber nicht erben.

Zu unserer Situation:
Mein Vater ist 62 schon etwas älter.
Mein Bruder 40 selber ein eigenes Haus und muss es noch abzahlen.
Meine Schwester 35 bekommt Sozialhilfe.
Ich 20 und nur einen Arbeitsvertrag bis Juli 2010.

Wenn ich das Haus nehme fehlt am wenigsten Kosten an gegenüber meiner Schwester und meinen Bruder da sie nur ihren Pflichtanteil bekommen.

Da ich das Haus aber nicht haben möchte wollte ich mich vorab mal Informieren, ob vielleicht einer von euch darüber etwas weiß.

Wenn ich das Haus nicht annehme wird ja der Anteil von meinen Geschwister höher.
Und jetzt zur meiner Frage.

Geht es das ich das Erbe annehme und dann gleich das Haus verschenke an meinen Vater? So sind am geringsten die Ausageben, diese würde mein Vater dann übernehmen. Nur Fraglich ist ob diese Methode überhaupt geht? Oder ob ich was übersehe?

Für hilfreiche Antworten bin ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen André

Hallo André,

kann leider nicht behilflich sein ;-(

Ingo

Hallihallo ,
es tut mir sehr leid , aber in solchen Fragen bin ich der falsche Ansprechpartner.
Sorry.
Viel glück noch , hoffentlich kann jemand anders helfen.
Liebe Grüsse
Jochen

Guten Tag!
Aus rechtlichen Gründen kann ich leider nicht konkret auf Ihren persönlichen Fall eingehen, sondern nur allgemein antworten: Durch die Erbschaftsannahme (die automatisch infolge Nicht-Ausschlagung geschieht) wird der Erbe Schuldner der Pflichtteilsforderungen. Das Verschenken hat keinerlei Einfluss hierauf. Mein Tipp: Immobilien sind in der Regel heutzutage besonders (wie eigentlich schon immer) eine Art Vermögensanlage und Teil der Altersversorgung, soweit die I. entsprechenden Wert hat. Verhandeln Sie notfalls mit den Geschwistern über die Streckung der Zahlungen und/oder mit Kreditinstituten!
MfG
H.G.

Hallo Andrè, ich bin kein Experte, habe mir aber Gedanken gemacht und schreib Dir meine Meinung: Wenn Du das Haus geerbt hast, heißt es aber, daß Du nur den Anteil Feiner Mutter geerbt hast, denn Deinem Vater gehört ja sowieso die Hälfte. Und andere Hälfte den Kindern. Falls Du lt. Testament die ganze Hälfe erben solltest und die beiden anderen Geschwister den Pflichtteil, müsste es ausgerechnet werden und der Pflichtteil ausbezahlt werden. Du kannst Deinem Vater Deinen Anteil schenken, aber wie ist es dann im Falle wenn der Vater stirbt. ?? Ihr müsst sicher ein Testament schreiben, damit es auch nach dem Tod v.Vater geregelt wird, sonst gibt es wegen den Anteil von Vater wieder Probleme da er ja dann alles hat. Wünsche Dir viel Erfolg. Ich würde mich beraten lassen, Beratung kostet kein Vermögen. LG Rose

Hallo
Ich würde bevor ich es ausschlage, mir bei einem Notar Rat holen, denn ganz einfach glaub ich nicht das man es weiter verschenken kann, auch an den eigenen Vater, bedenke die Konsequenzen, auch für die Zukunft.
Gruß
Cava