Hallo,
eine Frage, die uns immer wieder beschäftigt: Käufer kauft was, meldet sich nicht und zahlt auch nicht.
Welche Möglichkeiten hat der Verkäufer, auf Erfüllung des Kaufvertrages zu pochen? Außer Ebay einschalten, denn da passiert auch nicht mehr, als dass die Gutschrift erfolgt.
Hat damit jemand schon mal persönliche Erfahrungen gemacht? Anzeigen? Anwalt suchen? Würde gern mal ein paar Erfahrungen lesen. Insbesondere, welche Ausgaben auf einen zukommmen!
Es kann doch eigentlich nicht sein, dass viele den Kauf einfach nicht als wichtig und verbindlich ansehen und es nicht mal für nötig halten, sich zu melden…
Herzlichen Dank!
Hallo,
naja, man meldet ebay eine Unstimmigkeit Nichtzahlung, bekommt die Gebühren erstattet, kündigt den Kaufvertrag und stellt wieder ein.
Ansonsten blieben um Zahlungsforderungen durchzusetzten Mahnverfahren, gerichtliche Mahnbescheide, Übergabe an ein Krediteintreibeinstitut, etc.
Persönlich mache ich mir den Stress nicht, schließlich werden die meisten der intelligenteren Käufer sich doch mal irgendwann mitten in der Mahnerei die Mühe machen einen Widerruf des Kaufes zu schicken…
Letzlich lassen sich alle Nichtzahlungen als Widerrufe, die der Käufer zu faul war ausdrücklich auszusprechen betrachten.
Stephanie
Hallo,
eine Frage, die uns immer wieder beschäftigt: Käufer kauft
was, meldet sich nicht und zahlt auch nicht.
Welche Möglichkeiten hat der Verkäufer, auf Erfüllung des
Kaufvertrages zu pochen? Außer Ebay einschalten, denn da
passiert auch nicht mehr, als dass die Gutschrift erfolgt.
ich meine mich zu erinnern, dass du in einem anderen Beitrag erwähnt hast, gewerblich zu handeln. In dem Fall dürfte sowieso ein Widerrufsrecht des Kunden bestehen.
Hat damit jemand schon mal persönliche Erfahrungen gemacht?
Anzeigen? Anwalt suchen? Würde gern mal ein paar Erfahrungen
lesen. Insbesondere, welche Ausgaben auf einen zukommmen!
Anzeigen? Weshalb? Ware nicht abzunehmen ist ja keine Straftat. Sollte ein Widerrufsrecht bestehen, gibt es nichts einzuklagen. Ansonsten kann man natürlich die juristische Keule schwingen und auf Erfüllung klagen. Gewinnt man den Prozess, kostet es nichts außer Zeit und Nerven. Verliert man ihn oder beim Beklagten ist nichts zu holen, hat man die Kosten an der Backe. Wie hoch die sind, hängt insbesondere vom Streitwert ab.
Da sich so ein Rechtsstreit gerne über Monate hinziehen kann, sollte man beachten, dass man so lange auch die Ware zur Verfügung halten muss.
Gruß
S.J.