Etwas kompliziert

Hallo,

also Folgendes: Ich habe vor, auszuziehen, weil es gewisse Differenzen zwischen mir und meiner Mutter gibt, na ja, auch nicht so wichtig! Wenn ich eine Ausbildung als Friseurin mache und monatlich „nur“ 325 Euro verdiene im 1. Jahr, kann ich mir wohl die Miete leisten, zum Leben würde mir aber nicht viel übrig bleiben. Da ich glaube, dass meine Eltern ja nicht gezwungen sind, für mich „zu bezahlen“ und ich auch kein Geld von denen direkt möchte, ist meine Frage, ob es so eine Art „Wohngeld“ gibt, bzw. ob mir jemand sagen kann, was ich in diesem Fall am besten machen sollte.

Ganz vielen lieben Dank und liebe Grüße!
Sabrina

Hi,

also meines Wissens nach könntest du beim Sozialamt Wohngeld u.ä. beantragen, ich glaube jedoch, dass die zuert bei deinen Eltern prüfen, ob diese für dich aufkommen können. Also kann es doch sein dass Sie für dich zahlen müssen, auch wenn du es nicht willst.

Du könntest u.a. auch dein Kindergeld, falls das noch gezalt wird, an dich selbst auszahlen lassen.

Ich glaube auch mal davon gehört zu haben, dass es sowas wie BAFÖG für Auszubildende (nett sich glaub ich Berufs-Ausbildungs Beihilfe) gibt.

Möglichkeiten gibts also schon, aber ob die Ämter deine Eltern da raus lassen kann ich nicht sagen.

Gruß Jörg

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Hallo.
hier zum Wohngeld:
http://www.bmvbw.de/bmvbw-.302.6872/.htm
und hier für den Rest:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/

MfG

Jürgen

Hallo Sabrina,

als Auszubildende in Erstausbildung hast du weder Anspruch auf Sozialhilfe noch auf Wohngeld.
Vorausgesetzt dass deine Eltern nicht leistungsfähig sind (also ein geringes Einkommen haben) steht dir BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) zu. Beantragt wird diese beim Arbeitsamt. Dabei müssen auch von den Eltern Formulare zum Einkommen ausgefüllt werden, eben um deren Leistungsfähigkeit zu prüfen. Es wird auch berücksichtigt, ob in deren Haushalt weitere unterhaltsberechtigte Personen (bspw. Geschwister von dir) leben.
Übrigens besteht sehr wohl für die Eltern eine Verpflichtung, ihren Kindern eine angemessene Ausbildung zu ermöglichen und zu finanzieren. Allerdings ist es den Eltern freigestellt, ob dies als Barunterhalt oder in Form von Naturalleistungen (sprich Unterkunft und Verpflegung) geschieht. Natürlich gibt es bei Extremfällen Ausnahmen, aber einfach so aussuchen kann man sich das generell nicht. Eine friedliche Einigung ist daher immer noch am besten.

Viele Grüße Heike