Etwas verleihen und sich dabei absichern ?

Hallo ihr Rechtsexperten :smile:

folgende situation:
ich möchte an einen Kumpel eine PA-Anlage im Wert von 5.000€ für eine Party ausleihen.
Da ich an dem Party-Abend aber nur bis 22 Uhr anwesend sein und meine Anlage bewachen kann, möchte ich mich über einen rechtskräftigen Text absichern, falls die Anlage oder Teile der Anlage beschädigt werden.
Was muss alles in so einem Text vorhanden sein, damit dieser bei einem evtl. Gerichsverfahren gültig ist und ich das beschädigte zeug ersetzt krieg. ???

ich denk zwar nicht, dass was dran kommt, aber man kann ja nie wissen…

Schonmal danke für eure tipps,
bernhard

ich möchte an einen Kumpel eine PA-Anlage im Wert von 5.000€
für eine Party ausleihen.
… möchte ich mich über einen rechtskräftigen Text absichern, :falls die Anlage oder Teile der Anlage beschädigt werden.

Hallo Bernhard,

nach allgemeiner Erfahrung bekommst Du die Sache mit vertretbarem Aufwand nicht „wasserdicht“. Es gibt den eindeutigen Fall, die Geräte sind plötzlich verschwunden. Aber es gibt so unendlich viele Zweifelsfälle. Da krächzt bei bestimmten Tönen ein Lautsprecher, irgendwo ist neben einer alten Delle ein neuer Schaden, auf einem ohnehin nicht mehr so ganz frischen Kabel hat jemand herumgelatscht und keiner weiß, wer das war, ein Stecker hat einen Wackelkontakt… Genau genommen müßte also vor dem Verleih ein Protokoll mit Aufnahme des technischen Istzustands und aller vorhandenen Schäden angefertigt werden. So eine Anlage kann aber auch von ganz alleine schadhaft werden oder ihren Geist aufgeben. Dafür wird Dein Freund nicht haften wollen. Es gibt also viele Zweifelsfälle.

So sehe ich im privaten Umfeld nur zwei Möglichkeiten:

  1. Man verleiht den Gegenstand nicht. Auch wenn es schwer fällt, ist das in vielen Fällen der vernünftigste Weg. Es gibt zu viele Zeitgenossen, die selbst für kleinste Beträge unzuverlässig werden und den kleinen, lächerlichen Vorteil suchen. Halte sie Dir vom Hals und Punkt.
  2. Wenn man doch etwas privat verleiht, dann nur an eine Person, mit der man keine Auseinandersetzung zu erwarten hat, wo also Schäden kommentarlos ersetzt oder repariert werden. Das funktioniert nur, wenn beide, nämlich Verleiher und Entleiher, keine kleinkarierten Erbsenzähler sind. Mit schlitzohrigen A***löchern, die hernach die Lücke im Vertrag suchen und haarspaltend interpretieren, kann man sich den schriftlichen Vertrag auch gleich schenken. Mit dem zuverlässigen Menschen ist ein schriftlicher Vertrag eh überflüssig.

Im Grunde gilt für Geld, Bürgschaften oder Gegenstände unter Freunden: Mach es ohne Papier und ohne Quittung, wenn Vertrauen vorhanden ist und sogar die stillschweigende Vereinbarung unbedingt verläßlich ist. Laß die Finger davon, sobald Du schriftliche Absicherungen brauchst. So ein Vertrag muß nämlich absolut wasserdicht sein, sonst nützt er nichts und man ist wieder auf die mündliche oder gar stillschweigende Vereinbarung angewiesen. Außerdem muß mit einem schriftlichen Vertrag auch die grundsätzliche Bereitschaft bestehen, nötigenfalls mit Rechtsmitteln gegeneinander vorzugehen. Liebe Zeit! Was ist das denn für eine Freundschaft!?

Derartige Verträge unter Freunden zur Absicherung gegen- und voreinander, halte ich für brotlose Kunst, es sei denn, ein Vertrag wird im Außenverhältnis gebraucht, also gegenüber Dritten. Bei sehr langfristig angelegten Abmachungen kann die schriftliche Fixierung trotzdem sinnvoll sein. Dann ist das Schriftstück aber eher eine Gedächtnisstütze, damit man nach Jahren noch weiß, was vereinbart wurde.

Viele Leute werden das ganz anders sehen. Ich hörte sogar von Fällen, wo Menschen, die Tisch und Bett teilen, sich gegenseitig Schuldscheine unterschreiben, sobald es um Geld oder Wertgegenstände geht. Ich halte solche Verhaltensweisen für krank.

Gruß
Wolfgang

Ich hörte sogar von
Fällen, wo Menschen, die Tisch und Bett teilen, sich
gegenseitig Schuldscheine unterschreiben, sobald es um Geld
oder Wertgegenstände geht. Ich halte solche Verhaltensweisen
für krank.

Hallo Wolfgang :smile:

Finde ich nicht , denn … Hätt ich´s mal gemacht !!!
Es wird bei mir nie wieder vorkommen, dass nichts schriftlich niedergelegt wird, für den Fall der Trennung, wenns um größere Summen ( ab 500 € ) geht.

Ansonsten geb ich dir recht : Borgen bringt Sorgen, weiß der Deutsche Volksmund, schöpfend aus jahrtausendealter Erfahrung :wink:

Gruß

HM

Hallo Bernhard,

Bau die anlage selbst auf und achte dabei darauf, daß niemand das ding berühren kann. (Und wieder ab. Mit dem Freund zusammen und gleich die Fehler zeigen und verinbaren, wie s reguliert wird.

Sag deinem Bekannten, schriftlich, daß nur 1 Person (Name) die Anlage bedienen darf.

Frag, ob dein Bekannter ne Haftpflichtversicherung hat, und er bei Schäden, die offensichtlich auf der Party enstanden sind, die Versicherung auch in Regress nehmen wird? Wenn nein, lass das Ding zu hause und vergess den Freund.

gruss
winkel

einer der seltenen fälle…
… in denen ich dir vehement widersprechen muß :smile:

hallo wolfgang,

nach allgemeiner Erfahrung bekommst Du die Sache mit
vertretbarem Aufwand nicht „wasserdicht“. […] Genau
genommen müßte also vor dem Verleih ein Protokoll mit Aufnahme
des technischen Istzustands und aller vorhandenen Schäden
angefertigt werden.

genau. er sollte mit dem freund zusammen ein protokoll bei aufbau machen und (auch gemeinsam) eins hinterher beim abbau/abholung der anlage. das muß nicht unbedingt „juristisch“ aussehen, sondern kann den technischen erfordernissen entspringen (ich hab null ahnung, was eine PA-anlage ist!).

wie man dann mit dem delta aus protokoll vorher/protokoll umgeht, darüber sollte man sich aber vorher einigen. der freund wird sicher verstehen, wenn man das risiko einer wie auch immer gearteten beschädigung nicht auf eigene kappe nehmen kann und will.

Mit dem
zuverlässigen Menschen ist ein schriftlicher Vertrag eh
überflüssig.

im prinzip ja - aber was ist, wenn dieser zuverlässige mensch tot umfällt?

Im Grunde gilt für Geld, Bürgschaften oder Gegenstände unter
Freunden: Mach es ohne Papier und ohne Quittung, wenn
Vertrauen vorhanden ist und sogar die stillschweigende
Vereinbarung unbedingt verläßlich ist.

entschiedener widerspruch!
selbst mit dem menschen, der mein UN-EIN-GESCHRÄNKTES vertrauen genießt - mein leben, gesundheit, hab & gut und allem, was mir lieb & teuer ist betreffend - mache ich solche schriftlichen (!) verträge.
denn: auch wenn ich für ihn die hand ins feuer legen würde - ich kann nicht wissen, ob das für seine erben/rechtlichen nachfolger auch gilt.

Laß die Finger davon,
sobald Du schriftliche Absicherungen brauchst.

können wir diese empfehlung nicht dahingehend modifizieren: "laß die finger auf jeden fall davon, sobald du ein ungutes gefühl hast."?

Außerdem muß mit einem schriftlichen
Vertrag auch die grundsätzliche Bereitschaft bestehen,
nötigenfalls mit Rechtsmitteln gegeneinander vorzugehen. Liebe
Zeit! Was ist das denn für eine Freundschaft!?

ein schriftlicher vertrag sollte ja eben versuchen, die eventualitäten zu regeln, die außerhalb des einflusses dieser freundschaft liegen.

[…]
Viele Leute werden das ganz anders sehen. Ich hörte sogar von
Fällen, wo Menschen, die Tisch und Bett teilen, sich
gegenseitig Schuldscheine unterschreiben, sobald es um Geld
oder Wertgegenstände geht. Ich halte solche Verhaltensweisen
für krank.

ups! jetzt hab ich verschissen bei dir, was? :frowning:

ich krank? nö, denke ich nicht. der wunsch, sich schriftlich weitestgehend abzusichern, entspringt ja nicht einen mißtrauen gegen den partner/freund/kumpel, sondern der lebenserfahrung, daß es jede menge umstände gibt, auf die weder der partner/freund/kumpel noch ich einfluß haben und die wir beide ausschließen möchten.

aber laß es mich so sagen: der beste vertrag ist sowieso der, der in der schublade bleibt.

herzliche grüße
ann

Kein Versicherungsschutz bei geliehenen Sachen…
Hallihallo
die Haftpflichtversicherung greift nicht bei geliehenen Sachen.
Es gäbe aber eine andere (nicht wirklich legale Möglichkeit) Die will ich hier aber nicht erläutern.

Gruß Marco

Hallo Bernhard,

Bau die anlage selbst auf und achte dabei darauf, daß niemand
das ding berühren kann. (Und wieder ab. Mit dem Freund
zusammen und gleich die Fehler zeigen und verinbaren, wie s
reguliert wird.

Sag deinem Bekannten, schriftlich, daß nur 1 Person (Name) die
Anlage bedienen darf.

Frag, ob dein Bekannter ne Haftpflichtversicherung hat, und er
bei Schäden, die offensichtlich auf der Party enstanden sind,
die Versicherung auch in Regress nehmen wird? Wenn nein, lass
das Ding zu hause und vergess den Freund.

gruss
winkel

Hallo Bernhard,

ich möchte an einen Kumpel eine PA-Anlage im Wert von 5.000€
für eine Party ausleihen.
Da ich an dem Party-Abend aber nur bis 22 Uhr anwesend sein
und meine Anlage bewachen kann, möchte ich mich über einen
rechtskräftigen Text absichern, falls die Anlage oder Teile
der Anlage beschädigt werden.
Was muss alles in so einem Text vorhanden sein, damit dieser
bei einem evtl. Gerichsverfahren gültig ist und ich das
beschädigte zeug ersetzt krieg. ???

Bei 5.000 € sollte man sich - trotz Freundschaft - ein wenig absichern. Setz’ eine schriftliche Vereinbarung auf. Hier ein paar Anregungen zum Inhalt:

  1. Was wird verliehen? (Beschreibung der Anlage, vor allem genaue Liste aller Einzelteile, die dazugehören; Funktionsfähigkeit; Zustand der Anlage, ggf. vorhandene Mängel, Verschmutzungen und Schäden; Wertangabe)

  2. An wen wird verliehen?

  3. Wie darf die Anlage benutzt werden? (Wer darf sie bedienen? Wie muß sie aufgestellt werden - Schutz vor Feuchtigkeit, Erschütterungen, usw.? Ggf. Bedienungsanleitung mitaushändigen oder Einweisung geben mit der ausdrückl. Verpflichtung, dies zu beachten. Rückgabe wann und wie? Wie muß sie gelagert und transportiert werden?)

  4. Was tun bei Beschädigungen? (Sicherstellen, daß (Haftpflicht-) Versicherung vorhanden ist, die etwaige Schäden auch tatsächlich mitumfaßt. Alternativ: Kaution stellen lassen, aus der Du etwaige Schadensersatzforderungen tilgen darfst - vielleicht 1.500 €??)

In jedem Fall sowohl bei der Aushändigung als auch bei der Rückgabe der Anlage schriftl. Übergabeprotokoll machen, zu dem in jedem Fall auch eine Funktionsprüfung gehören muß.

Grüße,
atn