Etwas verzwickt

Hallo,

ich habe folgendes Problem.
AlgII-> Wohnkosten

Ich Studi, meine Partnerin Antragstellerin

Wir sind eine Bedarfsgemeinschaft.
Ich bin noch Eigentümer der Immobilie in der wir wohnen, die ist aber im Rahmen meiner Inso in Zwangsversteigerung.
Momentan stehe ich mit der beitreibenden Bank in Verhandlung.
Aufgrund der vorort herrschenden Situation am Immobilienmarkt wird sich kaum jemand für dieses Objekt interessieren. (Es geht jetzt bereits um den 2. Termin.)
Jedenfalls die Bank bewegt sich. Das ist ein untrügliches Zeichen dafür, dass sie sich ein besseres Ergebniss durch die Verhandlung verspricht.
Ich habe jetzt noch ein halbes Jahr Studium vor mir und werde dann hoffentlich in vernüftige Verdienste treten.
…aber es geht um die Situation jetzt.
Die Bank würde der Einstellung der Zwnagsverseigerung zustimmen, gegen die Zahlung eines mtl. Betrages.
Da ich diesen nicht durch Zauberei hervorbringen kann wurde das Anliegen dem Arbeitsamt vorgetragen, die wenig Verständins zeigten.
Das Problem ist, ich bin Eigentümer. Ich kann also keine Mietkostenerstattung im Rahmen der Bedarfsgemeinschaft erhalten. Die Kosten sind aber auch nicht im Sinne eines Kredites zu sehen, sondern vielmehr einer Nutzungsentschädigung.
Wenn es keine Möglichkeit der Kostenübernahme durch das Amt geben sollte, dann scheint es sinnvoller die Bank dazu zu anzuregen, die Versteigerung gegen Zahlung eines Kleinstbetrages komplett fallen zu lassen.
Ich sehe dies aber im Moment (vor dem 2. Termin) noch als zu früh an. Fakt ist, ich glaube nicht, dass die Immo. weggeht, da es hier Baussubstanzschäden gibt.

Jetzt steht die Frage.

Wie erreiche ich die Kostenübernahme durch das Amt ?
Kann ich mit Zustimmung meines Inso Verwalters an meine Partnerin vermieten, oder würde mein Selbstbewohnen stören ?

Gibt es ev. Leute die in solchen Situationen schon mal Verhandlungen mit Banken geführt haben oder selbst bei einer solchen angestellt sind ? Wie ist das, wenn die Bank nur geringe Chancen sieht die „Grotte“ im Rahmen der ZVS loszuwerden, wäre diese interessiert ?

Gruss
Theo

Hallo

Wie erreiche ich die Kostenübernahme durch das Amt?

Ganz einfach: gar nicht, da die Übernahme von Schulden (nichts anderes wäre das) nicht Aufgabe der Sozialsysteme ist.

Hast du es schon mal mit Arbeit probiert?

Gruß
HaWeThie

Hallo Theo,

eine ganz kurze Frage, warum sollte der Staat deine Schulden übernehmen?? Dann könnte ja jeder kommmen, Schulden machen und dann verlangen, dass ALGII etc greifen.

Gruß

Phoebe

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo

Wie erreiche ich die Kostenübernahme durch das Amt?

Ganz einfach: gar nicht, da die Übernahme von Schulden (nichts
anderes wäre das) nicht Aufgabe der Sozialsysteme ist.

Hast du es schon mal mit Arbeit probiert?

Bist ein Spassmensch, gell ?
Nach Abschluss des Studiums werden die Sozialkassen und der Staat die Hand aufgehalten, oder irre ich mich ? Es ist also relativ sinnlos, jetzt unter die Brücke zu gehen, weil man derlei Sätzen wie deinen Gewicht geben und aus Gewissensgründen verzichten würde.

Du ich muss das mal richtig stellen,
niemand verlangt, dass der Staat Schulden übernimmt !

Sofern die Kosten für Nutzungsentschädigung im Haus und für Miete in einer anderen Wohnung die gleichen sind, dann gibt es zuerst mal subjektiv keinen Grund, dass die Kosten für das Haus nicht übernommen werden würden.
Im Gegenteil, ich denke eher, dass dies für die Kassen sogar günstiger wäre, denn dadurch entstünden keinerlei Umzugs- und Kautionskosten.

…und ich will die nochwas zum Thema da könnt ja jeder kommen.
Jeder, der in die Situation gerät verschuldet oder unverschuldet, aus welchen Gründen auch immer hat Anspruch.

Finde ich nicht. Da du im Moment noch studierst und dir durchaus Arbeit in Form von Nebenjobs beschaffen könntest um deinen Lebensunterhalt zu finanzieren.

Ich war damals in meiner Ausbildungszeit (zweite Ausbildung, weil mit 1. Beruf nichts mehr zu bekommen war) auch gezwungen mir irgendwie meinen Lebensunterhalt selber zu verdienen. Dies konnte ich nur durch Nebenjobs und durch einen Kredit lösen.

Ist es denn nicht möglich, dass die weiteren Zahlungen bei der Bank für ein halbes Jahr gestundet werden. Soll heißen, du bezahlst wieder, wenn du mit dem Studium fertig bist. Das heißt natürlich auch, dass die Zinsen bis dahin ordentlich ansteigen.

Phoebe

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Das hat rein gar nichts mit Gewissensgründen zu tun. Du wirst als Student, der sich seinen Lebensunterhalt durchaus mit Nebenjobs finanzieren kann wohl eher keinen Anspruch auf Sozialhilfe haben. Aus deiner Aussage interpretiere ich, dass du das System von unserem Sozialstaat nicht so ganz durchschaut hast.

Phoebe

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Bist ein Spassmensch, gell ?

Das haben wir Westfalen so an uns :wink:

Im Ernst:
1.Schulden werden nicht von irgendeiner Stelle der Sozialversicherung übernommen - steht im Gesetz.
2.Studenten erhalten keinerlei Sozialhilfe, da sie „dem Grunde nach“ Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten können.
3.Genug Studenten arbeiten nebenher - aus den unterschiedlichsten Gründen - warum nicht du?

Gruß
HaWeThie

Hallo

Sofern die Kosten für Nutzungsentschädigung im Haus und für
Miete in einer anderen Wohnung die gleichen sind, dann gibt es
zuerst mal subjektiv keinen Grund, dass die Kosten für das
Haus nicht übernommen werden würden.

Was denn für eine Nutzungsentschädigung?? Mir wäre neu, dass ALG2-Empfänger, die ihre eigene Hütte bewohnen, auch noch Anspruch auf die seitens des Staates eingesparte Miete hätten.

Im Gegenteil, ich denke eher, dass dies für die Kassen sogar
günstiger wäre, denn dadurch entstünden keinerlei Umzugs- und
Kautionskosten.

Mir wäre neu, dass Ämter an Vermieter Kaution bezahlen, lediglich Bürgschaften werden gestellt, die erstmal kostenneutral sind.

…und ich will die nochwas zum Thema da könnt ja jeder
kommen.
Jeder, der in die Situation gerät verschuldet oder
unverschuldet, aus welchen Gründen auch immer hat Anspruch.

Und wenn Du Dir als zukünftige Elite dieses Landes zu schade bist, nebenbei jobben zu gehen, könnte doch zumindest Deine Partnerin nebenbei was dazu verdienen, irgendein satz ist doch anrechnungsfrei und 1 Euro-Jobs stehen ja auch vor der Tür… Dass Du vorhast, über fingierte Mietverträge, dass Sozialamt vor Deinen Karren zu spannen, damit über den Mietzuschuss Deiner Partnerin effektiv DEINE Schulden getilgt werden, halte ich für starken Tobak…
Greetz, Bommel

Hi Theo,

Sofern die Kosten für Nutzungsentschädigung im Haus und für
Miete in einer anderen Wohnung die gleichen sind, dann gibt es
zuerst mal subjektiv keinen Grund, dass die Kosten für das
Haus nicht übernommen werden würden.

Doch, es gibt einen Grund. Nur, weil Du keine Mietkosten verursachst, zu glauben, man könne Dir den Gegenwert dafür ersetzen, ist falsch.
Es macht einen wesentlichen Unterschied, ob Dir generell „Wohnen“ ermöglicht wird, damit Du nicht auf der Strasse landest, oder ob Dir Dein eigenes Wohneigentum gerettet wird.
Oder gibst Du, sobald Du es Dir wieder leisten kannst, Deine gesparte Miete an den Staat zurück?

Gruß
Bonsai

Klar Schiff machen, reine Kante sozusagen !
Wie erreiche ich die Kostenübernahme durch das Amt ?

In dem die Frau Mieterin ist !

Kann ich mit Zustimmung meines Inso Verwalters an meine Partnerin vermieten, oder würde mein Selbstbewohnen stören ?

Selbst wenn, na und ? Schlimmstensfalls setzt Dich die
Frau vor die Tür. Ist doch egal,ob es die Bank macht
oder evtl. die Frau.

Niste Dich woanders ein, kostenfrei.
Vermiete an die Frau und habe fertig.
Es gibt ja ab 01.01. keine Besichtigungen mehr…und
dann isses egal, ob Deine Zahnbürste im Bad steht…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Leutz,

Was denn für eine Nutzungsentschädigung?? Mir wäre neu, dass
ALG2-Empfänger, die ihre eigene Hütte bewohnen, auch noch
Anspruch auf die seitens des Staates eingesparte Miete hätten.

Siehst Du, das ist der Ansatz meiner Ausgangsfrage. In der Inso, geht die Hütte weg. oder besser sie geht dann weg, wenn jemand Interesse daran hat. …aber um das auch richtig zu erklären.
Ich müsste jetzt theoretisch ausziehen und mich zu Lasten des Staates anderweitig zu orientieren.
Ich glaube aber einerseits weder, dass diese Immobilie irgendjemand kaufen wird und andererseits ist es idiotisch dem Sozialsystem mehrfach in die Tasche zu greifen. Damit man mich nicht mißversteht, ich habe das Studium nicht aufgenommen, um den Staat auf der Tasche zu liegen.

Mir wäre neu, dass Ämter an Vermieter Kaution bezahlen,
lediglich Bürgschaften werden gestellt, die erstmal
kostenneutral sind.

Hieraus erkenne ich, dass Du den Sachverhalt nicht so richtig verstanden hast.

…und ich will die nochwas zum Thema da könnt ja jeder
kommen.
Jeder, der in die Situation gerät verschuldet oder
unverschuldet, aus welchen Gründen auch immer hat Anspruch.

Und wenn Du Dir als zukünftige Elite dieses Landes zu schade
bist, nebenbei jobben zu gehen, könnte doch zumindest Deine
Partnerin nebenbei was dazu verdienen, irgendein satz ist doch
anrechnungsfrei und 1 Euro-Jobs stehen ja auch vor der Tür…
Dass Du vorhast, über fingierte Mietverträge, dass Sozialamt
vor Deinen Karren zu spannen, damit über den Mietzuschuss
Deiner Partnerin effektiv DEINE Schulden getilgt werden, halte
ich für starken Tobak…
Greetz, Bommel

So leid mir das tut, aber Du verkennst bei weitem die Situation des örtlichen Arbeitsmarktes. Ich habe sicher nichts gegen die 1 Euro Jobs, aber wenn man damit argumetiert muss man sich schon klar sein, dass dies lediglich eine Beschäftigungstherapie ist ( nicht schlecht gemeint), aber irgedwelche Kosten kannst Du davon nicht tragen. Argumentationen in diese Richtung sind weltfremd.
Es geht mir auch nicht um fingierte Mietverträge, würde ich dies wollen, könnte ich das ohne hier Fragen zu stellen.
Entweder es gibt eine Möglichkeit der realen und legitimen Unterstützung, in dieser Situation und wenn nicht ziehe ich um und erhalte sie dann.
Natürlich ist das kein Endziel, mir wäre es lieber die Einnahmen liessen es zu sich davon zu distanzieren. Damit wir uns nicht missverstehen. Meine Frage zielt nicht auf eine Dauerlösung, ich gehe ohnehin davon aus, dass man aufgrund der Arbeitsmarktsituation nach dem Studium weggehen wird

Bist ein Spassmensch, gell ?

Das haben wir Westfalen so an uns :wink:

Im Ernst:
1.Schulden werden nicht von irgendeiner Stelle der
Sozialversicherung übernommen - steht im Gesetz.

Nee, das war auch nie meine Absicht, ich trage Verantwortung und werde diese wahrnehmen

2.Studenten erhalten keinerlei Sozialhilfe, da sie „dem Grunde
nach“ Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
erhalten können.

Naja, das ist eben nicht mehr so ganz richtig. Denn nach dem SGBII kann man als Studi durchaus zu einer Bedarfsgemeinschaft zählen.

3.Genug Studenten arbeiten nebenher - aus den
unterschiedlichsten Gründen - warum nicht du?

Das Problem ist der örtliche Arbeitsmarkt und wenn ein Job, dann ist der ja nicht sicher, d.h. man kann sich auf nichts verlassen.
Es ist ja in der Argumentsation absurd, würde man annehmen, es wäre eine Freude sich durch die Annahme von Sozialleistungen zu demütigen.

Gruß
HaWeThie

Hi Bonsai,

Doch, es gibt einen Grund. Nur, weil Du keine Mietkosten
verursachst, zu glauben, man könne Dir den Gegenwert dafür
ersetzen, ist falsch.
Es macht einen wesentlichen Unterschied, ob Dir generell
„Wohnen“ ermöglicht wird, damit Du nicht auf der Strasse
landest, oder ob Dir Dein eigenes Wohneigentum gerettet wird.
Oder gibst Du, sobald Du es Dir wieder leisten kannst, Deine
gesparte Miete an den Staat zurück?

Ich muss Dir sagen, die substazielle Argumentation die man in diesem Forum erwarten kann…
Was Du sagst ist vollkommen richtig, aber ich möchte nicht mein Wohneigentum retten, denn dass dies unter den Hammer gehen wird, ist unzweifelhaft… es sei denn die Bank würde sich einigen wollen, dann wäre der Gesamtgedanke, nach Sozialleistungen erledigt.
Es ist aber tatsächlich so, dass ich im Rahmen der Bedarfsgemeinschaft Anspruch auf Leistungen hätte, würde man in eine Mietwohnungs ziehen, aber wohl Anscheinend eben nicht, würde man dieses Geld in Richtung Bank lenken wollen. Da ich 2 Hunde habe ist es auch nicht so einfach möglich in eine Etagenwohnung zu ziehen…
Naja was solls, es geht immer weiter …

Gruß
Bonsai