Etwas zum Unterhalt dazu verdienen?

Hallo :smile:

Eigentlich habe ich gleich zwei Fragen zum Thema Unterhaltsansprüche während des Studiums. Ich bin 26, studiere und hatte mit meinem Vater leider schon ein paar Differenzen hinsichtlich des Unterhaltsanspruchs…

Frage 1: Kann ich neben dem Unterhalt meines Vaters noch etwas dazu verdienen, ohne dass das vom Unterhalt abgezogen wird? Oder gilt generell, dazu verdienen = wird vom Unterhalt abgezogen?

Frage 2: Mein Vater ist vor 2 Jahren in Altersteilzeit gegangen und geht im nächsten Jahr deshalb vorzeitig in Rente (alles freiwillig, nicht z.B., weil es dem Betrieb schlecht geht o.ä.). Kann dann der Unterhalt gekürzt werden? Zum Thema Altersteilzeit habe ich bereits Urteile gefunden, in denen dann fiktiv das Ursprungsgehalt zugrunde gelegt wurde. Das müsste doch folgerichtig dann auch in der Rente gelten, oder?

Vielen Dank schonmal!

Hallo aus Hamburg,

wenn dein Vater tatsächlich barunterhaltspflichtig sein sollte, wird dein Anspruch auf Unterhalt durch die Dauer des Studiums zeitlich begrenzt.

Immerhin bist du jetzt 26 Jahre alt und hättest ab jetzt selbst für deinen Unterhalt zu sorgen. Irgend wann muss ja auch mal Schluss sein, findest du nicht?

Auch wenn sich viele Betroffene auf die Grundsatzentscheidungen zu diesem Thema berufen und fest davon ausgehen, dass die Eltern bis zum endgültigen Abschluss der Erstausbildung bzw. Studiums zur Zahlung des Unterhalts verpflichtet sind, behalten sich die Gerichte stets eine individuelle Beurteilung und Entscheidung vor. Es könnte demnach für dich auch ins Auge gehen, wenn du gerichtlich gegen deinen Vater vorgehen solltest.

Den ersten Schritt hast du ja offensichtlich richtig überlegt, was eigentlich auch eine Selbstverständlichkeit sein sollte. Eine Nebenbeschäftigung (400 Euro-Job)kann jeder Arbeitnehmer ohne Risiko ausüben.

Die freie Entscheidung deines Vaters zum Thema Rente kannst du nicht beanstanden, denn dies ist sein Recht. Er mindert dadurch nach Ansicht der Gerichte keinesfalls mutwillig seine Leistungsfähigkeit und wird im Falle verminderter Einkünfte natürlich entsprechend weniger Unterhalt zahlen müssen.

Du solltest besser eine einvernehmliche Lösung mit deinem Vater versuchen zu finden, denn auch er könnte die Geduld verlieren. Wenn er nachweisen kann, dass du nicht ausreichend Energie für das Studium aufbringst, darf er auf Aussetzung oder Minderung der Unterhaltszahlungen klagen.

Verursache keine peinliche Situation und besinne dich darauf, dass dein Vater nicht allein für den Unterhalt zuständig ist. Du musst dich langsam daran gewöhnen, dass man selbst für seinen Unterhalt aufzukommen hat.

Ich hatte während des Studiums nicht einen Cent Unterstützung und musste jede Nacht einen Nebenjob ausführen, sonst hätte ich mein Zimmer nicht bezahlen können und wäre verhungert. Meinen Abschluss habe ich trotzdem geschafft. Geschadet hat mir die knochenharte Zeit nicht.

Sei nicht böse über meinen Kommentar, ich glaube an den Erfolg von Eigeninitiative!

Steve-HH

Hallo,

Eigentlich habe ich gleich zwei Fragen zum Thema
Unterhaltsansprüche während des Studiums. Ich bin 26, studiere
und hatte mit meinem Vater leider schon ein paar Differenzen
hinsichtlich des Unterhaltsanspruchs.

Tja, wenn man mit 26 noch nicht mit dem Studium fertig ist, dann gibt es wohl in vielen Fällen Streitereien mit den Eltern.

Frage 1: Kann ich neben dem Unterhalt meines Vaters noch
etwas dazu verdienen, ohne dass das vom Unterhalt abgezogen
wird? Oder gilt generell, dazu verdienen = wird vom Unterhalt
abgezogen?

Regelmässige Tätigkeiten, z. B. jeden Tag Zeitung austragen oder jeden Tag zwei Stunden kellnern, werden vom Unterhalt abgezogen.

Sporatische seltene Nebentätigkeiten nicht.

Frage 2: Mein Vater ist vor 2 Jahren in Altersteilzeit
gegangen und geht im nächsten Jahr deshalb vorzeitig in Rente
(alles freiwillig, nicht z.B., weil es dem Betrieb schlecht
geht o.ä.). Kann dann der Unterhalt gekürzt werden?

Klar kann er gekürzt werden. Hätte er schon vor zwei Jahren machen können.

Zum Thema
Altersteilzeit habe ich bereits Urteile gefunden, in denen
dann fiktiv das Ursprungsgehalt zugrunde gelegt wurde.

Aber nicht bei einem volljährigen Kind, das studiert. Fiktivrechnungen gibt es da nämlich nicht mehr.

Das
müsste doch folgerichtig dann auch in der Rente gelten, oder?

Ja, gilt auch für die Rente. Er darf Rente beziehen, gar nix tun oder wenig tun. Das volljährige Kind kann nix dagegen machen und kein Richter wird es unterstützen.

Vielen Dank schonmal!

Bitte