Hallo zusammen,
nehmen wir mal an, Herr Fiktivus habe in 1999 eine Eigentumswohnung für 50.000€ gekauft, selbst genutzt (und zu diesem Betrag auch die passende Eigenheimzulage erhalten).
Ab 10/2009 habe er die ETW vermietet.
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a) Was kann Herr F. als lin. Abschreibung für die ETW ansetzen?
2% von den 50.000€? -
b) Muss dieser Betrag in 2009 zur Verteilung auf Selbstnuzung/Vermietung gezwölftelt werden?
2.) Für die ETW seien über 2009 verteilt Handwerkerleistungen bzw. haushaltsnahe Dienstleistungen angefallen.
Werden diese dann zur Verteilung auf Selbstnuzung/Vermietung gezwölftelt, oder gilt der Tag der Bezahlung?
Gruß JK