ETWohnung: Übergang von Selbstnutz zu Vermietung

Hallo zusammen,

nehmen wir mal an, Herr Fiktivus habe in 1999 eine Eigentumswohnung für 50.000€ gekauft, selbst genutzt (und zu diesem Betrag auch die passende Eigenheimzulage erhalten).

Ab 10/2009 habe er die ETW vermietet.

  1. a) Was kann Herr F. als lin. Abschreibung für die ETW ansetzen?
    2% von den 50.000€?

  2. b) Muss dieser Betrag in 2009 zur Verteilung auf Selbstnuzung/Vermietung gezwölftelt werden?

2.) Für die ETW seien über 2009 verteilt Handwerkerleistungen bzw. haushaltsnahe Dienstleistungen angefallen.
Werden diese dann zur Verteilung auf Selbstnuzung/Vermietung gezwölftelt, oder gilt der Tag der Bezahlung?

Gruß JK

  1. a) Was kann Herr F. als lin. Abschreibung für die ETW
    ansetzen?
    2% von den 50.000€? NEIN, der Anteil Grund und Boden muss abgezogen werden, dann vom Rest 2%

  2. b) Muss dieser Betrag in 2009 zur Verteilung auf
    Selbstnuzung/Vermietung gezwölftelt werden? JA!

2.) Für die ETW seien über 2009 verteilt Handwerkerleistungen
bzw. haushaltsnahe Dienstleistungen angefallen.
Werden diese dann zur Verteilung auf Selbstnuzung/Vermietung
gezwölftelt, JA! - oder gilt der Tag der Bezahlung? NEIN!

Gruß JK

Gruß E.

  1. a) Was kann Herr F. als lin. Abschreibung für die ETW
    ansetzen?
    2% von den 50.000€?

NEIN, der Anteil Grund und Boden muss abgezogen werden,
dann vom Rest 2%

Und wie ermittelt man den „Anteil Grund und Boden“ bei einer ETW?

Gruß JK

Hallo,

das gibts wunderbare Berechnungsbögen vom Finanzamt mit Parabeln und Tabellen.

Vorerst dürfte es genügen, wenn man pauschal 15-20% ansetzt und den Rest der Arbeit dem Finanzamt überlässt.

Gruß
Lawrence