ein Bekannter möchte einen jungen Mann ab Januar in seiner Firma fest anstellen. Er kommt aus Rumänien (er hat wohl die rumänische und die kroatische Staatsbürgerschaft und wohnt zur Zeit in Rumänien)
Welche Behörden müssen wie informiert werden? Wie läuft das ab?
Muss er in seiner Heimat schon was beantragen? Wie ist das z.B. mit der Aufenthaltsberechtigung?
Ich wäre schon über weiterführende Links dankbar, dann kann ich mich gezielt informieren.
danke, da habe ich gleich mal angerufen.
Ein Rumäne muss ab Januar 2007 nicht mehr ins Ausländeramt kommen, er muss sich lediglich in der Agentur für Arbeit eine Arbeitsbewilligung besorgen.
Da drucke ich grade die Bestimmungen aus.
bezueglich der Aufenthaltsgenehmigung duerfte das ab Januar eigentlich kein Problem mehr sein. Rumaenien tritt ab 01.01.07 der EU bei, somit besteht auch fuer Rumaenen die Freizuegigkeit. Das heisst, er muss sich lediglich an seinem Wohnort in Deutschland beim Einwohnermeldeamt anmelden (wie jeder andere Einwohner auch) und bekommt dann eine Freizuegigkeitsbescheinigung. Das war’s!
Aber Achtung: Es kann sein, dass fuer die neuen EU-Laender gewisse Probefristen gelten, d.h. die Rumaenen und Bulgaren erst noch eine gewisse Zeit warten muessen, bis diese Regelung auch fuer sie gilt. (guck mal auf den Internetseiten der EU)
Wenn er jedoch eine Arbeitserlaubnis hat, dann ist auch seine Aufenthaltsgenehmigung, zwar befristet, aber immerhin positiv zu bescheiden.
gruss
rob
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bezueglich der Aufenthaltsgenehmigung duerfte das ab Januar
eigentlich kein Problem mehr sein. Rumaenien tritt ab 01.01.07
der EU bei, somit besteht auch fuer Rumaenen die
Freizuegigkeit. Das heisst, er muss sich lediglich an seinem
Wohnort in Deutschland beim Einwohnermeldeamt anmelden (wie
jeder andere Einwohner auch) und bekommt dann eine
Freizuegigkeitsbescheinigung. Das war’s!
Das hat mir der nette Mitarbeiter der Ausländerbehörde auch gesagt.
Und mich dann an die Agentur weiterverwiesen.
Gut, dass nicht so viele Ämter beteiligt sind.
Aber Achtung: Es kann sein, dass fuer die neuen EU-Laender
gewisse Probefristen gelten, d.h. die Rumaenen und Bulgaren
erst noch eine gewisse Zeit warten muessen, bis diese Regelung
auch fuer sie gilt. (guck mal auf den Internetseiten der EU)
Wenn er jedoch eine Arbeitserlaubnis hat, dann ist auch seine
Aufenthaltsgenehmigung, zwar befristet, aber immerhin positiv
zu bescheiden.
Ich habe schon Merkblätter auf den Seiten der Agantur gefunden, da steht halt das mit Rumänien noch nicht dabe. Ich glaube aber auch,d ass es so wie z.B. mit Tschechen gehandhabt wird, dass Ausnahmegenehmigungen erteilt werden müssen, wenn sie hier in bestimmten Branchen arbeiten möchten.