Hallo,
ich wollte mal wissen, wie das ist …
Ein Freund von mir (Franzose) will nach Deutschland kommen und hier leben.
Problem könnte sein, dass es mit der Sprache nicht ganz hinhaut. Er spricht perfekt Englisch, Portugiesisch und Französisch; Deutsch: Grundkenntnisse. Er hat 2 Master-/3 Bachelor-Titel von einer Uni in Frankreich.
Die Fragen, die ich hätte:
– Kann er Alg II/Hartz IV beziehen, solange er einen Job sucht?
– Gibt es möglicherweise einen Deutschkurs, den er bekommen kann?
Für eine Antwort wäre ich dankbar.
Danke
Doggy
MOD: Titel archivtauglich gemacht
Hallo,
– Kann er Alg II/Hartz IV beziehen, solange er einen Job sucht?
Arbeitslosengeld II ginge erst nach einer Aufenthaltsdauer von sechs Monaten.
Viele Grüße!
MOD: Titel analog zu Ursprungsposting editiert
Hallo!
Arbeitslosengeld II ginge erst nach einer Aufenthaltsdauer von
sechs Monaten.
Falsch! Ausgeschlossen vom Leistungsbezug nach dem SGB II sind Ausländer in den ersten 3 Monaten ihres Aufenthaltes sowie dann, wenn sie sich nur zum Zwecke der Arbeitssuche in Deutschland aufhalten. Nachzulesen ist dieses im § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 SGB II.
Gruß
Kristin
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Hoppla, hatte ich falsch in Erinnerung! Danke für die Korrektur!
Viele Grüße!