Angenommen eine Person A ist Kleinunternehmer und verzichtet auf die Ust-ID, und kann somit im EU-Ausland nicht zu Nettopreisen einkaufen.
Sofern man auf die Umsatzsteuer-ID verzichtet, und somit z.B. aus Polen Waren bezieht die dort mit 23% Mehrwertsteuer versteuert worden sind, muss man dann trotzdem in Deutschland nochmal 19% Mehrwertsteuer abführen?
Wie verhält sich das beim Kauf von Privatpersonen, denn die können mir ja schlecht Nettopreise anbieten?
(Alles für den Fall das man Kleinunternehmer ohne Ausweis der MwSt. ist)
(Alles für den Fall, daß man Kleinunternehmer ohne Ausweis der
MwSt. ist)
was denn nun? Kleinunternehmer ohne Mwst. Vorsteuerregelung oder Unternehmer mit Umsatzsteuer / Vorsteuer?
Für den Kleinunternehmer mit einer derartigen Regelung sind derartige Überlegungen hinfällig, da keine UST verlangt, ausgewiesen und an das FA gezahlt wird.
Falls eine Versteuerung angewandt wird, kann in dem Falle keine Vorsteuer geltend gemacht werden, die Umsatzsteuer muß aber erhoben und abgeführt werden.
Also habe ich das richtig verstanden, dass ein Kleinunternehmer (bis zur Schwelle von 12.500 €) aus anderen EU-Ländern Ware beziehen kann (von Privat und Unternehmen) ohne diese in Deutschland nochmal versteuern zu müssen? (Voraussetzung: Steuern bereits im EU-Ausland erbracht)