EU-Autohändler - Liefertermin anmahnen

Hallo zusammen,

aus der fiktiven AGB eines fiktiven KFZ-Importhändlers:

„Der Käufer kann 4 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen
Liefertermins den Verkäufer auffordern, binnen Frist von 6 Wochen zu
liefern. Mit dieser Mahnung kommt der Verkäufer in Verzug. Nach
erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Käufer berechtigt, durch
schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurücktreten Schadenersatz wegen
verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.“

Ein fiktiver Käufer hat am 13.05. dort ein Fahrzeug bestellt und am 16.05. die Bestätigung erhalten mit einem unverbindlichen Liefertermin von 6 Wochen.
Die 6 Wochen + 4 Wochen wären dann am 27.07. abgelaufen.
Wenn der fiktive Käufer dann mahnen wollen würde, gäbe es da besondere Formen zu beachten. Also müsste das Schriftstück eine besondere Form haben.
Wie könnte der Käufer das formulieren?

Vielen Dank für die Tipps!

Hallo!

ich lese „unverbindliche Lieferzusage“.

was will man denn dann eigentlich für eine Lieferfrist anmahnen und durchsetzen ?

Sicherlich, irgendwann ist auch mal Schluss. Dann könnte man auch vom Vertrag zurücktreten. Aber nach 10 Wochen(bei „unverbindlich“) doch m.E. noch lange nicht !
Vor allem ,was will man erreichen, will man das Auto noch haben oder will man wegen der Verzögerung eher aus dem Vertrag heraus ?

mfG
duck313

Hi,

ja, aber es steht doch da:

"Der Käufer kann 4 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen :Liefertermins den Verkäufer auffordern, binnen Frist von 6 Wochen zu

„liefern …“

Die unverbindlcieh Lieferzeit wurde mit 6 Wochen angegeben. Also müsste der Käufer insg. 10 Wochen warten und kann dann den Verkäufer auffordern innerhalb einer Frist zu liefern.
Oder verstehe ich das falsch…

Grüße

Hallo

ich lese „unverbindliche Lieferzusage“.

Auf die wird aber auch in den AGB bezug genommen (falls das kein Tippfehler ist).

Sicherlich, irgendwann ist auch mal Schluss. Dann könnte man
auch vom Vertrag zurücktreten. Aber nach 10 Wochen(bei
„unverbindlich“) doch m.E. noch lange nicht !

Laut den AGB und dem unverbindlichen Liefertermin nach 6 Wochen (Liefertermin) + 4 Wochen (Wartezeit bis zum Verzug) + 6 Wochen (letzte Fristsetzung vor Rücktritt) = 16 Wochen.

Ich halte die AGB für unüblich, aber eher zum Vorteil des Kunden.

Grüße,
.L

Hi Lutz,

ne, das war kein Tippfehler, so hätte es in der fiktiven AGB gestanden.

Gruß,
Tina

Hi,

ja, aber es steht doch da:

"Der Käufer kann 4 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen :Liefertermins den Verkäufer auffordern, binnen Frist von 6 Wochen zu

„liefern …“

Die unverbindlcieh Lieferzeit wurde mit 6 Wochen angegeben.
Also müsste der Käufer insg. 10 Wochen warten und kann dann
den Verkäufer auffordern innerhalb einer Frist zu liefern.

Das entspricht dem, was in den AGB steht.
Annahme des Angebots + 6 Wochen Lieferzeit + 4 Wochen Überziehung =
10 Wochen.
Nun würde ein Käufer in einem Schreiben so oder so ähnlich sagen:

„Am tt.mm.jj wurde ein unverbindlicher Liefertermin von „in 6 Wochen“ zugesagt. Diese 6 Wochen sind am tt.mm.jj abgelaufen. Nunmehr sind 4 weitere Wochen vergangen und das KFZ wurde nicht geliefert.
Ich fordere Sie nun auf, innerhalb von 6 Wochen, also bis zum tt.mm.jj das Fahrzeug zu liefern, da ich ansonsten vom Kaufvertrag zurück treten werden.“

1 „Gefällt mir“

Danke schön!

Hallo DjTrulla,

Rückfrage(n):
Wurde das Fahrzeug per Internet, E-Mail, Fax, o.Ä. und nicht vor Ort bestellt?
Und möchte der Käufer/Besteller nun vom Kaufvertrag zurückzutreten?

Wenn beide Fragen mit „ja“ beantwortet werden, dann würde ich dem Käufer/Besteller mal den Tipp geben die vom Verkäufer erhaltene Widerufsbelehrung durchzulesen! :wink:

Grüße,
Tinchen

Hi,

ja, das Fahrzeug in diesem fiktiven Fall wurde per Internet bestellt. Also onlinbe konfiguriert, ein Bestellformular ausgefüllt, zusammen mit dem Perso gescannt und per Mail übermittelt.
Allerdings will der Käufer gar nicht aus dem Vertrag raus, sondern er möchte das Fahrzeug haben und benötigt es ab Anfang August…
Der Käufer will nur das Liefern anmahnen um ggf. dann aus dem Vertrag rauszukönnen und sich ein sofort verfügbares Fahrzeug zu kaufen.

Gruß und Dank

Hallo DjTrulla,

Allerdings will der Käufer gar nicht aus dem Vertrag raus,
sondern er möchte das Fahrzeug haben und benötigt es ab Anfang
August…

Kenn ich, kenn ich… :-/
Sagen wir mal so: der EU-Importeur kann sich kein Fahrzeug aus den Rippen schwitzen. Wenn sein Lieferant nicht liefern kann, dann ist das eben Pech für den Käufer.

Der Käufer will nur das Liefern anmahnen um ggf. dann aus dem
Vertrag rauszukönnen und sich ein sofort verfügbares Fahrzeug
zu kaufen.

Um bei einer Internetbestellung aus dem Vertrag rauszukommen muss der Käufer garnicht mahnen! Stichwort Fernabsatz - da ist recht einfach vom Vertrag zurückgetreten!

Grüße,
Tinchen