Hallo Wissende!
Nehmen wir einmal folgenden Fall an:
Ein Bekannter ist 20 Jahre alt und studiert im 8. Semester. Im November 2004 hat er bei der HUK eine kapitalbildende Lebensversicherung mit kombinierter Erwerbsunfähigkeitsversicherung (da er ja noch keinen Beruf ausübt) abgeschlossen.
Die Versicherungssumme beläuft sich auf ca. 15.000 €; die EU-Rente auf 730,- €. Versicherungs- und Leistungsdauer bis zum Endalter 60.
Nun hört er von einem Freund, dass es Alternativen gibt.
Man sollte den Sparvorgang von der Risikoabsicherung trennen. Er erhält nun ein Angebot über eine fondsgebundene Rentenversicherung bis zum Endalter 65 und eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung mit monatlicher Rente in Höhe von 750 € ebenfalls bis zum Endalter 65. Der Beitrag der beiden Verträge ist so hoch wie der des anderen.
Leider ist bei ihm eine Hausstauballergie aufgetreten, die die neue Versicherung ausschließen möchte (allgemein allergische Erkrankungen).
Nun fragt er sich natürlich, ob er das machen soll und stellt sich folgende Fragen:
- Die Absicherung im Fall der EU bis zum Endalter 60 reicht nicht aus. Hier müsste wahrscheinlich nachversichert werden. Doch auch hier würde dann ein Ausschluss vereinbart werden, oder?
- Nach Beendigung des Studiums und Aufnahme einer Tätigkeit sollte dieses der HUK gemeldet werden, damit EU in BU umgewandelt wird. Bekommt er nicht auch hier einen Ausschluss?
- Das Angebot der 2. Versicherung sieht vor, dass bei Umstellung von EU auf BU keine erneute Gesundheitsprüfung durchgeführt wird. Alleine der Beitrag würde neu berechnet werden.
Habt Ihr Antworten auf diese Fragen?
Seiner Meinung nach kann er das Angebot ruhig annehmen, denn:
- Die mögliche Ablaufleistung kann gerade wegen seines jungen Alters wesentlich höher ausfallen (die steuerlichen Probleme sind ihm bekannt).
- Das neue Angebot ist wesentlich flexibler.
- Das neue Angebot versichert und leistet länger.
- Durch die Umstellung von EU auf BU bekommt er so oder so einen Leistungsausschluss.
Vielen Dank
DerFragende
Mann kann bestimmte Entscheidungen nicht delegieren, sondern muss Sie selbst treffen und verantworten.
Beide Modelle haben Vor- und Nachteile!
Wieso sollte bei der Umstellung der HUK von EU auf BU ein Leistungsausschluss vereinbart werden? Ist das nicht anders geregelt?
Der Abschluss 2004 war ein Fehler - das war völlig falsch. Ob das jetzige richtig ist??? Ob ein 20 jähriger Student eine Kapitalbildung braucht???
Lass Dich doch mal von jemanden beraten der Ahnung hat und nicht von Bekannten, Laien im Internet oder dem HUK Menschen, der den ersten Vertrag verbrochen hat!
Thorulf Müller
Guten Tag,
Ihre Darstellung enthält eine Reihe von Ungereimtheiten, so dass eine
Antwort auf die gestellten Fragen wenig erhellend ausfallen dürfte.
Zum einen: Erklären Sie doch bitte, wie ein 20-Jähriger Student im
8. Semester sein kann. Zum anderen: Wie der Kollege bereits dargestellt hat, kann nicht nachvollzogen werden, weswegen ein
18-Jähriger eine kaptalbildende LV auf eigene Rechnung abschließt.
War er zu dem Zeitpunkt bereits verheiratet oder mußte Verantwortung für eigene Kinder tragen ? Wenn dem so ist, so reicht die angegebene
Versicherungssumme hinten und vorne nicht, um für den Fall der Fälle
etwas zu bewirken, das auch trägt.
Tatsache ist, die Abschlusskosten für die bestehenden zwei Verträge sind weitgehend bezahlt. Wenn die bestehenden Verträge gegen andere
ausgetauscht werden, so beginnt das Spiel auf’s Neue und es dauert
vermutlich bis zum Jahr 2009, bis die daraus resultierenden
Abschlusskosten abgetragen sind und der eigentliche Sparvorgang für die Altersversorgung einsetzt. Damit wären dann insgesamt fünf Jahre
verplempert.
Abgesehen davon, dass die bestehende KLV mit einer fondsgestützten
RV nicht verglichen werden kann und abgesehen davon, dass eine
Nachversicherungsoption entgegen Ihrer Darstellung regelmäßig nicht
mit einem Leistungsausschluss bei Wahrnehmung einhergeht, empfehle
ich Ihrem Bekannten, dass er seine Lage versicherungstechnisch im Wege
einer kostenpflichtigen Beratung durch einen gerichtlich zugelassenen
Versicherungsberater oder durch die Verbraucherzentrale - Abt.
Versicherungsberatung - klären lässt. Das kostet zwar sein Geld, erspart ihm aber mit einiger Sicherheit die nächste Bauchlandung, indem er wieder einen Murks einstielt, den er nicht überblickt.
Gutgemeinte Grüße
Günther
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Guten Tag,
Ihre Darstellung enthält eine Reihe von Ungereimtheiten, so
dass eine
Antwort auf die gestellten Fragen wenig erhellend ausfallen
dürfte.
Zum einen: Erklären Sie doch bitte, wie ein 20-Jähriger
Student im
8. Semester sein kann.
Okay, das war ein kleiner Denkfehler. Er ist 23.
Zum anderen: Wie der Kollege bereits
dargestellt hat, kann nicht nachvollzogen werden, weswegen ein
18-Jähriger eine kaptalbildende LV auf eigene Rechnung
abschließt.
War er zu dem Zeitpunkt bereits verheiratet oder mußte
Verantwortung für eigene Kinder tragen ? Wenn dem so ist, so
reicht die angegebene
Versicherungssumme hinten und vorne nicht, um für den Fall der
Fälle
etwas zu bewirken, das auch trägt.
Nein, es gab / gibt keine Frau oder Kinder.
Tatsache ist, die Abschlusskosten für die bestehenden zwei
Verträge sind weitgehend bezahlt. Wenn die bestehenden
Verträge gegen andere
ausgetauscht werden, so beginnt das Spiel auf’s Neue und es
dauert
vermutlich bis zum Jahr 2009, bis die daraus resultierenden
Abschlusskosten abgetragen sind und der eigentliche
Sparvorgang für die Altersversorgung einsetzt. Damit wären
dann insgesamt fünf Jahre
verplempert.
Abgesehen davon, dass die bestehende KLV mit einer
fondsgestützten
RV nicht verglichen werden kann und abgesehen davon, dass eine
Nachversicherungsoption entgegen Ihrer Darstellung regelmäßig
nicht
mit einem Leistungsausschluss bei Wahrnehmung einhergeht,
Diese Nachversicherungsoption findet er aber nicht bei seinem Vertrag.
empfehle
ich Ihrem Bekannten, dass er seine Lage versicherungstechnisch
im Wege
einer kostenpflichtigen Beratung durch einen gerichtlich
zugelassenen
Versicherungsberater oder durch die Verbraucherzentrale - Abt.
Versicherungsberatung - klären lässt. Das kostet zwar sein
Geld, erspart ihm aber mit einiger Sicherheit die nächste
Bauchlandung, indem er wieder einen Murks einstielt, den er
nicht überblickt.
Gutgemeinte Grüße
Günther
Mann kann bestimmte Entscheidungen nicht delegieren, sondern
muss Sie selbst treffen und verantworten.
Beide Modelle haben Vor- und Nachteile!
Wieso sollte bei der Umstellung der HUK von EU auf BU ein
Leistungsausschluss vereinbart werden? Ist das nicht anders
geregelt?
Er findet keine andersartige Regelungen in seinem Vertrag.
Der Abschluss 2004 war ein Fehler - das war völlig falsch. Ob
das jetzige richtig ist???
Richtiger als das andere, oder?
Ob ein 20 jähriger Student eine
Kapitalbildung braucht???
Das sieht er eben auch so.
Lass Dich doch mal von jemanden beraten der Ahnung hat und
nicht von Bekannten, Laien im Internet oder dem HUK Menschen,
der den ersten Vertrag verbrochen hat!
Das wird er wohl machen, möchte nur einiges vorab klären.
Er geht doch recht in der Annahme, dass er - bei einer „Verlängerung“ seines Vertrages bei der HUK - aber auf jeden Fall den Leistungsausschluss bekomnmen wird.
Thorulf Müller
Vielen Dank
Der Fragende
Ob ein 20 jähriger Student eine
Eben hast Du doch von 23 gesprochen!!?!??!
Weißt Du was Du willst?
Hallo, der Fragende,
Zu Ihrem letzten Hinweis, wonach Ihr Bekannter in seinem bestehenden
Vertrag keine Nachversicherungsklausel findet, möchte ich anmerken,
dass es dann vermutlich auch keine gibt. Allein - das Wort „nachversichern“ wurde von Ihnen zuerst verwendet, nicht von mir.
Nachversicherung bedeutet, dass ein Versicherungsnehmer das Recht hat,
zu einem späteren Zeitpunkt (der kann an feste Termine oder herausragende Ereignisse im Leben gebunden sein) den Leistungsumfang
ohne erneute Gesundheitsprüfung und damit auch ohne entsprechenden
Leistungsausschluss zu erhöhen.
So wie das Wort „nachversichern“ von Ihnen gebraucht wurde, meinten
Sie offensichtlich eine Leistungserhöhung im
Wege der zusätzlichen Versicherung als Neuvertrag.
Nun, ob die Begriffsverwirrung durch Ihren Bekannten ausgelöst wurde,
der vielleicht nicht richtig wusste, was er so alles versichert hat
oder ob Sie den Nachversicherungsbegriff einfach in einer anderen
Bedeutung gewählt haben, mag dahingestellt bleiben.
Ich meine - und an der Stelle wiederhole ich mich jetzt - dass Ihrem
Bekannten am besten gedient ist, wenn er gegen Entgelt und ohne
Verkaufsanreiz auf Seiten des Beraters die Karten auf den Tisch legt.
Gruß
Günther
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Er findet keine andersartige Regelungen in seinem Vertrag.
Hat er den Vertrag abgeschlossen? Hätte sich besser beraten lassen sollen. Am Besten von einem qualifizierten Versicherungs- oder Honorarmakler!
Der Abschluss 2004 war ein Fehler - das war völlig falsch. Ob
das jetzige richtig ist???
Richtiger als das andere, oder?
Hatte ich mich unklar ausgedrückt? Ohne Beratung und Bedarfsanalyse gibt es keine Antwort! Und ohne Ross und Reiter (Gesellschaft, Tarif, Stand der bedingungen, etc.) auch nicht!
Das Erste war falsch - weil es ja mutmaßlich - nach Deinen Auskünften - nicht passend war und ist. Das bedeutet nicht, dass das Zweite richtig ist! Da ist immer noch von Kapitalbildung (In einem zweiten Vertrag!) die Rede!
Ob ein 20 jähriger Student eine
Kapitalbildung braucht???
Das sieht er eben auch so.
Du nervst - wieso kann der betroffene nicht selber kommunizieren?
Lass Dich doch mal von jemanden beraten der Ahnung hat und
nicht von Bekannten, Laien im Internet oder dem HUK Menschen,
der den ersten Vertrag verbrochen hat!
Das wird er wohl machen, möchte nur einiges vorab klären.
Es gibt nur dann etwas zu klären wenn alle Fakten auf dem Tisch sind - z.B. Atteste über Allergie, Anamnese, Geburtsdatum, Studiengang, etc.
Er geht doch recht in der Annahme, dass er - bei einer
„Verlängerung“ seines Vertrages bei der HUK - aber auf jeden
Fall den Leistungsausschluss bekomnmen wird.
Habe ich ein Attest, einen Befund oder eine Glaskugel???
Thourlf Müller
Vielen Dank für die Informationen!