EU-Bürgerin, im Ausland versichert,

… Physiotherapie in Deutschland

Hallo!
Ich bin Studentin in Berlin, habe aber eine estnische Krankenversicherung.

Ich habe bei meiner Krankenversicherung erkündigen, dass alles was ein deutscher Bürger kostenlos bezüglich medizinischer Behandlung bekommt, darf ich auch kostenlos bekommen. Ich bin schon mehrmals zum Frauenarzt und Zahnarzt gegangen und hatte nie Probleme. Ich musste aber immer eine deutsche Krankenversicherung eingeben, die sozusagen meine medizinische Rechnungen weiterleitet(so habe ich es verstanden)
Jetzt habe ich aber ein Verschreiben zur Krankengymnastik bekommen, was teilweise von der Krankenkasse bezahl wird und teilweise von dem Patienten.
Betrifft das auch mich? Wird meine Krankengymnastik von der Krankenkasse bezahlt? (Ich habe mich schon in der Verbindung mit meiner estnischen Krankenkasse gesetzt, möchte aber wissen ob von der deutschen Seite es keine Probleme ergibt)

Vielen Dank im Voraus.
Grüße,
Tonja

Hallo,

offenbar bist Du im Rahmen der sog. Sachleistungsaushilfe über eine deutsche GKV versichert. Das gilt auch für Heilmittel: Du musst die Zuzahlung direkt beim Behandler leisten, den Rest rechnet der Behandler mit der Kasse ab.

Wenn Du aber an einer deutschen Hochschule eingeschrieben bist, wirst Du direkt bei einer deutschen Kasse pflichtversichert.

Viel Glück

Barmer

Wenn Du aber an einer deutschen Hochschule eingeschrieben
bist, wirst Du direkt bei einer deutschen Kasse
pflichtversichert.

Hallo!
Was bedeutet dann pflichtversichert?
Ich bin im Estland versichert, nicht im Deutschland. Laut AOK muss ich im Deutschland nur dann versichert werden, wenn ich mehr als 400 Euro pro Monat verdiene und verfüge über keine Versicherung.
Ich verdiene nicht mehr als 400 Euro, bin kostenlos im Estland versichert, bin an der Uni eingeschrieben und deswegen hat mir AOK gesagt, dass ich nicht unter diesen Umständen im Deutschland versichert sein muss.

Hallo,

als ordentlicher Student ist man in Deutschland pflichtversichert. Eine Befreiung ist in den ersten 3 Monaten möglich.

Bist Du noch im Sprachkurs ? Ansonsten ist die Auskunft der AOK falsch.

Gruss

Barmer

als ordentlicher Student ist man in Deutschland
pflichtversichert. Eine Befreiung ist in den ersten 3 Monaten
möglich.

Bist Du noch im Sprachkurs ? Ansonsten ist die Auskunft der
AOK falsch.

Ich bin seit Sommersemester 2010 an der FU Berlin eingeschrieben als Studentin.
Und auch seit Sommersemester 2010 muss ich meine estnische Krankenversicherung jede 6 Monaten verlängern(sie brauchen immer meine Immatrikulationsbescheinigung, dass ich wirklich eine Studentin bin). Und jede 6 Monaten muss ich meine Krankenversicherung in der Uni nachreichen (sie wollen wissen ob ich versichert bin). Und niemand in der Univerwaltung mir gesagt hat, dass ich im Ausland nicht versichert sein darf. Auch alle meine Freunde aus Estland, die hier ihre Studiums abgeschlossen haben, waren immer während des Studiums im Estland versichert. In AOK war ich in drei verschiedenen Fillialen, einmal vor 5 Tagen, einmal von einem Jahr und da wurde mir auch nichts über Zusammengang Uni-Versicherung gesagt, in BKK auch.

Wenn ich an einer Hochschule im Deutschland eingeschrieben bin, dann bin ich schon pflichtversichert, aber nicht unbedingt im Deutschland.

Sorry, du hast recht.

Empfänger von Sachleistungsaushilfe sind von der Pflicht ausgenommen.

Gruss

Barmer

Hallo,

bei der Krankengymnastik gibt es zwei Varianten:

  • Regelfall: eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse ist nicht erforderlich

  • außerhalb des Regelfalls: bei vielen Krankenkassen ist eine vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse erforderlich. Nähere Auskünfte erhält man bei der Krankenkasse oder dem Krankengymnasten/Physiotherapeuten.

Die Zuzuahlung beträgt 10% der Kosten und 10 Euro je Verordnung.

Gruß

RHW