Hallo,
angenommen eine Person veröffentlicht eine Seite auf einer .eu-Domain, welche Registrierungpflichtig ist.
Kann diese Person dann diese Seite mehrsprachig gestalten, und durch einen Hinweis in den AGB bestimmen, dass trotz der Mehrsprachigkeit ausschliesslich das deutsch Recht gilt?
MfG
Jede Firma muss einen Firmensitz haben. Und das Recht des entsprechenden Landes gilt. Oder? Ein EU-übergreifendes Handelsrecht haben die doch in Brüssel sowieso noch nicht zusammengebracht. Wobei Regelungen wie das Fernabgabegesetz (d.h. bei Internet-Kauf 14-tägiges Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen) zumindest in Europa schon eine gewissen Sicherheit bietet.
In wievielen Sprachen eine Homepage aufgebaut ist, hat nichts mit dem Recht zu tun, sondern mit der (potenziellen) Kundenstruktur des Betreibers der Homepage - das ist eine Art Service am Kunden.
Gruß, Artefakt
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Ergänzung:
Bei der Registrierung einer EU-Domain sollte in den Bedingungen auch einiges zum Thema Recht drinstehen, nehme ich an.
Gruß, Artefakt