EU-DSG VO, Vereinsmitgliedschaft bleibt bestehen trotz alter Verträge?

Hallo zusammen,
am 25.05.2018 tritt die neue Verordnung in Kraft und meines Wissens nach, müssen bestehende Mitgliedsverträge den neuen Vorgaben hinsichtlich Datenschutz entsprechend.
Auch gemeinnützige Vereine müssen sich an die EU-DSG VO halten und sich entsprechend aufstellen.
Meine Frage nun:
Ist ein bestehender Mitgliedsvertrag, bsp. in einem Sportverein, weiterhin gültig oder verliert er seine Gültigkeit aufgrund nicht gesetzeskonformer Inhalte? Soweit ich weiß müssen ja die Mitgliedsverträge um die neuen Rechte der Person erweitert werden, um den Vorgaben zu entsprechen und sich nicht strafbar zu machen. Aber würde die Vorlage neu formulierter Verträge an die Mitglieder denen die Möglichkeit geben, durch Nicht-Unterzeichnung die Mitgliedschaft so zu beenden? Oder sind Kündigungsfristen hiervon unberührt? Genügt es, wenn der Verein nachweisen kann, dass er die Mitglieder angeschrieben und neue Formulare mit ergänzten Inhalten ausgeteilt hat, um sich vor eventuellen Bußgeldern und Vergehen zu schützen? Wenn der Verein dann Mitgliedsbeiträge einzieht, ohne eine neue gültige unterschriebene Einwilligung zu haben, macht er sich dann strafbar?

Das würde mich doch mal sehr interessieren…

Vielen Dank schon mal für Eure geschätzten Antworten!

LG
Sonja

Hallo,

Natürlich bleibt er weiterhin gültig.

Nein, müssen sie nicht.

Quelle: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2018/03/OH-Datenschutz-im-Verein-nach-der-DSGVO.pdf

Gruß,
Steve

Hi Steve,
vielen Dank erst mal.
Ich habe mir jetzt die 35 Seiten durchgelesen, aber ich konnte keinen konkreten Hinweis dazu finden, dass alte Verträge ohne eine Einwilligungserklärung, Hinweis auf Auskunftsrecht, Widerrufsrecht, Einwilligung zur Datennutzung für weitere Zwecke okay wären.
Ich wäre jetzt davon ausgegangen, dass bspw. alten Beitrittserklärungen eines Schulfördervereins ohne diese ganzen Hinweise durch neue Beitrittserklärungen ersetzt werden müssen. Dass quasi jedes Fördervereinsmitglied eine neue, um diese Inhalte erweiterte Beitrittserklärung bekommen und diese dann nochmals unterschreiben muss. Wäre das falsch? Sonst würde es doch bedeuten, dass alles so weiterlaufen könnte wie bisher - dann verstehe ich aber die ganze Panikmache nicht, die seit Wochen ich in sämtlichen Alltagssituationen erlebe und die auch in den Medien verbreitet wird, und ausgebuchten Infoveranstaltungen zur EU-DSGVO der IHKs und diverser Kanzleien mit Wartelisten nicht…
Also, sind neue modifizierte Beitrittserklärung notwendig oder nicht? Nur für neue Beitritte oder auch ersetzend für bestehende Mitglieder?
Wäre super, wenn hier noch ein Feedback käme, das richtungsweisend wäre :wink: so für den fiktiven Fall, dass jemand in einem Schulförderverein ehrenamtlich tätig ist und sich um so Dinge kümmern müsste :wink:

Grüße,
Sonja

Servus,

die möglichen Folgen von Verstößen gegen die in der DS-GVO vorgesehenen Rituale stehen in den Artikeln 77 - 84 DS-GVO. Unwirksamkeit oder Nichtigkeit von Verträgen gehört nicht dazu.

Generell wirst Du übrigens nicht nur hier, sondern ganz generell in Rechtsnormen von ganz verreinzelten Ausnahmen abgesehen keine „richtungsweisende“ Aussage über etwas finden, was nicht ist.

Schöne Grüße

MM

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Hallo,

die Regelungen der DSGVO sind auf alle Mitglieder anzuwenden, egal ob neu oder alt.

Die Formulare sind anzupassen und spätestens ab dem 25. Mai entsprechend zu verwenden.

Es gibt aber keine Pflicht, die bestehenden Mitglieder zu informieren oder gar neue Unterschriften einzuholen. Das kann man machen, muss man aber nicht.

Gruß,
Steve

Hi nochmal,

danke, mit dieser Antwort kann ich schon eher was anfangen :wink:

Schöne Grüße,
Sonja

Vielen Dank für diesen Link, der recht aussagekräftig ist.

Mir ist schon ganz schlecht, wenn ich an die ganze Bürokratie denke, die für einen kleinen Verein, der aus verwaltungsrechtlichen Laien besteht, entsteht.

Beatrix