Hallo zusammen,
am 25.05.2018 tritt die neue Verordnung in Kraft und meines Wissens nach, müssen bestehende Mitgliedsverträge den neuen Vorgaben hinsichtlich Datenschutz entsprechend.
Auch gemeinnützige Vereine müssen sich an die EU-DSG VO halten und sich entsprechend aufstellen.
Meine Frage nun:
Ist ein bestehender Mitgliedsvertrag, bsp. in einem Sportverein, weiterhin gültig oder verliert er seine Gültigkeit aufgrund nicht gesetzeskonformer Inhalte? Soweit ich weiß müssen ja die Mitgliedsverträge um die neuen Rechte der Person erweitert werden, um den Vorgaben zu entsprechen und sich nicht strafbar zu machen. Aber würde die Vorlage neu formulierter Verträge an die Mitglieder denen die Möglichkeit geben, durch Nicht-Unterzeichnung die Mitgliedschaft so zu beenden? Oder sind Kündigungsfristen hiervon unberührt? Genügt es, wenn der Verein nachweisen kann, dass er die Mitglieder angeschrieben und neue Formulare mit ergänzten Inhalten ausgeteilt hat, um sich vor eventuellen Bußgeldern und Vergehen zu schützen? Wenn der Verein dann Mitgliedsbeiträge einzieht, ohne eine neue gültige unterschriebene Einwilligung zu haben, macht er sich dann strafbar?
Das würde mich doch mal sehr interessieren…
Vielen Dank schon mal für Eure geschätzten Antworten!
LG
Sonja