EU-DSGVO für Vereine

Hallo zusammen,
Am 25.0518 tritt ja die neue VO in Kraft.
Ich bin in einem Schulförderverein tätig und habe mich schon viel belesen, könnte aber keine konkreten Antworten zu folgenden möglichen Fallgestaltungen finden:

  • generell: müssten alte Mitgliedsanträge, die noch keine Datenschutzklausel und Einwilligungserklärung/Widerrufserklärung beinhalten, neu aufgesetzt werden oder gelten die Richtlinien nur für Neu-Mitglieder? Müsste also ein Mailing mit neuen Formularen, welche verordnungskonform sind, an alle bereits bestehenden Mitglieder raus?
  • angenommen im Sportverein gibt es Unterabteilungen, in welchen die ehrenamtlichen Jugendbetreuer WhatsApp-Gruppen eingerichtet haben um die Mitglieder bei Trainingsausfall oder anderen Infos schnell und mit möglichst geringem Aufwand zu informieren. Müssten diese Betreuer hierfür Genehmigungen der Betroffenen Mitglieder einholen? So eine Gruppe ist ja schnell gegründet…
    freue mich sehr über Antworten!
    Viele Grüße und Danke,
    Sonja