Eu / eg

Hallo,

ich habe noch eine ganz grundsätzliche Frage:

Es gibt doch die EU UND (immer noch) die EG.
Also was die EU ist weiß ich, ich dachte, aber die EG gäbe es eigentlich gar nicht mehr… Hat jemand eine kurze Definition beider parat?

Vielen Dank!

jonas

Hallo Jonas,

das ist nicht so einfach in drei Worte zu fassen. Deshalb linke ich Dir hier mal die „Geschichte in Kürze“: http://www.fifoost.org/EU/geschichte/node3.php

Viele Grüße
Jana

Hallo,

umgangssprachlich hat der Ausdruck „EU“ den Ausdruck „EG“ abgelöst, juristisch sind das aber nach wie vor unterschiedliche Begriffe.

Siehe z.B.

http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Gemein…

oder direkt bei der EU:

http://europa.eu.int/abc/index_de.htm

Gerhard

Hi,

bei der Säulengrafik unter

http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Gemein…

ist die EU als übergeordnete Dachorganisation abgebildet. Das würde ich dann auch so verstehen.

Aus Diskussionen habe ich es jedoch so verstanden, dass die beiden eher nebeneinander stehen (also kein Über- unterordnungsverhältnis).

Gibt es eine Kurzformulierung für die EG (für den juristischen Laien):
Vielleicht: Europäische Wirtschaftsorganisationen (ohne politische Entscheidungen). ???

Hallo!

Um die Konstruktion der EU zu verstehen muss man auf die Geschichte zum Maastrichter Vertrag (=EUV) zurückgreifen. Da hat man versucht, eine Union zu schaffen und sie gleichzeitig auch nicht zu schaffen. Deswegen ist die EU eine sehr merkwürdige Konstruktion, die eigentlich durch den neuen EU Verfassungsvertrag endlich abgelöst werden hätte sollen. Leider hat es sich eingebürgert, dass die Begrifflichkeiten auch in der Rechtswissenschaft nicht korrekt verwendet werden.

Die EU ist eine eigene Internationale Organisation (nach hM ohne bzw. mit nur beschränkter Rechtspersönlichkeit). Sie fasst die Politiken der Europäischen Gemeinschaften (EG (ehemals EWG) und EURATOM, früher auch noch EGKS) zusammen (auch diese sind nach wie vor eigenständige Internationale Organisationen) und erweitert sie um eine institutionalisierte Form der sog. intergouvernementalen Zusammenarbeit, damit ist gemeint, dass in bestimmten Bereichen der ganz normalen völkerrechtlichen internationalen Zusammenarbeit ein gewisser Rahmen und Institutionen geschaffen werden.

Diese institutionalisierte intergouvernementale Zusammenarbeit betrifft die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) = sog. 2. Säule und die Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen = sog. 3. Säule. Also z.B. das Europol Übereinkommen ist ein ganz normaler völkerrechtlicher Vertrag, der aber im Rahmen der EU (3. Säule) abgeschlossen wurde.

Das im EU-Vertrag festgeschriebene Kohärenz- und Koordinationsprinzip verhindert, dass die Politiken der einzelnen Säulen und der EGen auseinanderdriften. Damit wird das ganze sozusagen ein einheitliches Gebäude. Also der EU Vertrag verhindert, dass z.B. in der Außenhandelspolitik (Kompetenz der EG, 1. Säule EU) andere Standpunkte vertreten werden als in der gewöhnlichen Außenpolitik (GASP, 2. Säule EU), was ja kontraproduktiv für die Mitgliedstaaten wäre.

Wesentlich für die Rechtspraxis ist aber Folgendes: Nur die EG und EURATOM ist eine sog. supranationale Organisation. Nur das Recht der EG und EURATOM ist Europäisches Gemeinschaftsrecht und nur dieses genießt Anwendungsvorrang gegenüber nationalem Recht. Es gibt aber keinen Anwendungsvorrang des EU-Rechts ieS. Wichtig ist auch die Zuständigkeit des EuGH: dieser ist grundsätzlich nur für den Bereich des Gemeinschaftsrechtes zuständig, außerhalb dieses gibt es zwar Ausnahmen, aber das sind eben nur Ausnahmen. Beispiel: Nach Antritt der ÖVP-FPÖ Koalition in Österreich 2000 wurden Maßnahmen gegen Österreich durch die anderen EU Mitgliedsländer verhängt. Dies war nach Ansicht Österreichs (mE stimmt das auch) ein Verstoß gegen Art. 6 EUV. Nur konnte sich Österreich mangels EuGH Zuständigkeit nicht wehren (Art. 6 EUV wurde übrigens aus Anlass genau dieser Problematik reformiert).

Gruß
Tom

Hallo!

Gibt es eine Kurzformulierung für die EG (für den juristischen
Laien):
Vielleicht: Europäische Wirtschaftsorganisationen (ohne
politische Entscheidungen). ???

Etwas merkwürdig, dass du als Kurzformulierung für die „EG“ vorschlägst: "Europäische Wirtschaftsorganisationen (ohne

politische Entscheidungen)" Ich persönlich finde doch deine Vorschlag wesentlich länger als die Abkürzung „EG“.

Also „EG“ ist richtig und es ist auch richtig diese Bezeichnung zu verwenden. Die wesentlichen politischen Entscheidungen werden übrigens von EG-Organen getroffen. Also es gibt keine EU-Richtlinie und auch keine EU-Verordnung, sondern nur eine EG-Richtlinie oder EG-Verordnung (oder das Pendant bei der EURATOM) - aber wie gesagt, auch Juristen vermischen da die Begriffe, obwohl es in allen Rechtsakten richtig steht.

Gruß
Tom

Hallo!

Um das unten gesagt nicht nocheinmal zu wiederholen, eine kleine Beobachtung, die ich gemdacht habe: Wenn in den Medien von der EU die Rede ist, ist in den allermeisten Fällen eigentlich die EG gemeint.

Frank

Danke!

Euch allen herzlichen Dank!

Gruss
Jonas