EU Fahrzeug hat nicht die im Vertrag angegebene Ausstattung. Was kann man tun ?

Hallo,

eine Person bestellt im September 2017 ein EU Fahrzeug ( VW Golf 7 ) mit einer im Kaufvertrag festgelegten Ausstattung ( die dem Käufer auch so wichtig ist ).

Vor 1 1/2 Monaten wurde der PErson gesagt das Fahrzeug wird am Anfang April zur Verfügung stehen. In der Zeit bis dahin verkauft die Person ihr altes Auto ( um damit auch das Neue zu bezahlen ).

Nun war letzte Woche die Übergabe. Bei dieser stellte der Käufer aber fest das 2 im Kaufvertrag stehende Ausstattungsmerkmale NICHT vorhanden sind. Zum einen das Sportpaket R Line und die KlimaAUTOMATIK ( es ist nur normale Klima verbaut ).
Diese beiden Ausstattungen warem dem Käufer aber wichtig.
Der Händler entschuldigt sich und bietet lächerliche 500 Euro Rabatt an.

Die Person lehnt dies ab und fordert ein Auto in genau dieser Ausstattung zu liefern. Der Händler sagt er hat keinen auf Lager und es müsste neu bestellt werden ( wieder 6 Monate Wartezeit ).

Die Person braucht aber unbedingt ein Auto, möchte dieses aber nicht haben ( die Übergabe wurde vorerst abgelehnt mit der Bitte um Bedenkzeit bis Ende dieser Woche ).

Was hat die Person für Rechte ? Könnte sie finanzielle Ausfallforderungen geltend machen ? Z.B. wenn sie das Fahrzeug ablehnt und in der Eile ein billiges Fahrzeug kauft bis zur Übergabe des neuen Autos ( in der gewünschten Ausstattung ) ?

Wer weiss was

MfG

War denn vertraglich festgelegt, dass es zu diesem Zeitpunnkt geliefert wird?

Dann bestünden sicherlich Schadensersatzansprüche.

Das wird kein Händler machen. Die Lieferzeiten von Beufahrzeugen sind mittlerweile gigantisch, egal welcher Hersteller.
Der Händler, der bei Bestellung einen verbindlichen Liefertermin in den Kaufvertrag schreibt, hat entweder das Fahrzeug schon auf dem Hof oder im Vorlauf (d.h. es ist schon in Europa und muss nur noch auf den Laster) oder er ist mit dem Klammerbeutel gepudert.

Soon

Neuwagen? Dann wahrscheinlich erst mal Pech für dein Wunschauto. Dann hat der Händler das schon falsch bestellt und du musst wirklich nochmal warten.
Bei Gebrauchtwagen (Tageszulassungen oder Vorführwagen) muss sich der Händler halt mal in das Händlernetz (Lass mich raten, ist kein VW-Händler) stürzen und deine Konfiguration suchen und schauen, ob andere Händler sie haben.

Die 500€ sind natürlich lächerlich. Schau in die Aufpreisliste, was diese Sonderausstattung plus Klima kostet, dann hast du schon mal eine Verhandlungsbasis. Natürlich nur, wenn du das Fahrzeug haben möchtest.

Dass du dein altes Auto schon verkauft hast, dafür kann der Händler nix.

Natürlich hast du das Recht auf Nachbesserung, aber wenn der Händler kein anderes Auto hat, nützt dir das nichts.

Du könntest dem Händler anbieten, dir solange einen Mietwagen für sehr schmales Geld zur Verfügung zu stellen.

Du könntest auch versuchen, komplett vom Kaufvertrag zurück zu treten, hast dann aber immer noch kein Auto.

Btw. Ich verstehe nicht, warum Leute immer noch auf diese EU Scheiße reinfallen. Die Fahrzeuge sind nix billiger, im Gegenteil. Wenn man sich den derzeitigen Automarkt mal genauer anschaut, liefern sich die Hersteller regelrechte Rabattschlachten. 20% sind immer drin, außer vielleicht bei Dacia oder Fiat.

Soon

Korrektur, das sind keine Gebrauchtwagen.
Die Neuwagen können auch im Händlernetz gesucht werden.
Ich hatte wohl zu schnelle Finger gestern.

Hi!

Ein EU-Fahrzeug aus welchem Land? Händler in D oder auch im EU-Land?

Was steht im Kaufvertrag als Liefertermin? Das ist eigentlich der entscheidende Punkt.
Ich schätze mal, es wird nichts oder nur sehr vage (wie bei EU-Neuwagen üblich) drinnen stehen, da die Lieferzeiten äußerst happig sind (kann mich erinnern, als ich meinen kaufte und auch nach EU-Wagen nachschaute und Lieferzeiten von 1,5 Jahren hatten!!).

Grüße,
Tomh

PS: Ich weiß, das ist die Ausnahme bei EU-Fahrzeugen, aber genau wegen solcher Fälle hab ich meinen damals beim „normalen“ Händler gekauft (und meinen Alten bei Übergabe in Zahlung gegeben)

Irgendwie verstehen mich die Leute nicht. Der Liefertermin wurde eingehalten. Er war unverbindlich Anfang April 2018.
Mein PROBLEM ist aber das der Wagen eine NICHT bestellte Ausstattung besitzt. Es fehlt das Sportpaket UND die KlimaAUTOMATIK.

Das ist meine Frage. Kann ich dagegen was machen und Schadenserstz oder dergleichen fordern ?

Du kannst evt. vom Kaufvertrag zurücktreten. Siehe:


Beachte im Link, dass es sich um ein speziell angefertigtes Fahrzeug handelt. Du hast leider immer noch nicht erklärt, ob es sich um sowas handelt.

Kann ich nicht erkennen. Du hast leider immer noch nicht erklärt, wie es sich mit dem Liefertermin verhält.

Du kannst nicht erwarten, dass Du hier konkrete Rechtsberatung bekommst, wenn Du wichtige Einzelheiten verheimlichst.
Gruß
damals

ist hier eh nicht erlaubt (nur mal so anmerk)

Hi!

Und genau dieses unverbindlich dürfte entscheidend werden: Der Händler hätte ein ähnliches Auto gehabt und dafür einen Preisnachlaß gewährt, das gewünschte Auto hat er noch immer nicht bzw. hatte er noch nie und es wird wohl auch noch einige Zeit dauern, bis er es hat. Deswegen wurde auch ein „unverbindlicher Liefertermin vereinbart“.

Grüße,
Tomh