Hallo,
eine Person bestellt im September 2017 ein EU Fahrzeug ( VW Golf 7 ) mit einer im Kaufvertrag festgelegten Ausstattung ( die dem Käufer auch so wichtig ist ).
Vor 1 1/2 Monaten wurde der PErson gesagt das Fahrzeug wird am Anfang April zur Verfügung stehen. In der Zeit bis dahin verkauft die Person ihr altes Auto ( um damit auch das Neue zu bezahlen ).
Nun war letzte Woche die Übergabe. Bei dieser stellte der Käufer aber fest das 2 im Kaufvertrag stehende Ausstattungsmerkmale NICHT vorhanden sind. Zum einen das Sportpaket R Line und die KlimaAUTOMATIK ( es ist nur normale Klima verbaut ).
Diese beiden Ausstattungen warem dem Käufer aber wichtig.
Der Händler entschuldigt sich und bietet lächerliche 500 Euro Rabatt an.
Die Person lehnt dies ab und fordert ein Auto in genau dieser Ausstattung zu liefern. Der Händler sagt er hat keinen auf Lager und es müsste neu bestellt werden ( wieder 6 Monate Wartezeit ).
Die Person braucht aber unbedingt ein Auto, möchte dieses aber nicht haben ( die Übergabe wurde vorerst abgelehnt mit der Bitte um Bedenkzeit bis Ende dieser Woche ).
Was hat die Person für Rechte ? Könnte sie finanzielle Ausfallforderungen geltend machen ? Z.B. wenn sie das Fahrzeug ablehnt und in der Eile ein billiges Fahrzeug kauft bis zur Übergabe des neuen Autos ( in der gewünschten Ausstattung ) ?
Wer weiss was
MfG