angenommen ein Man arbeitet fuer eine Firma die ihren Sitz nicht in Deutschland hat, aber EU und wird von seiner firma wegen Arbeit nach Deutschland geschickt fuer eine Dauer von 1 Jahr. Sein Gehalt bekommt er aber in dem EU land wo auch die Firma sein Sitz hat. Muss der Arbeitnehmer Steuern hier in Deutschland bezahlen?
angenommen ein Man arbeitet fuer eine Firma die ihren Sitz
nicht in Deutschland hat, aber EU und wird von seiner firma
wegen Arbeit nach Deutschland geschickt fuer eine Dauer von 1
Jahr. Sein Gehalt bekommt er aber in dem EU land wo auch die
Firma sein Sitz hat. Muss der Arbeitnehmer Steuern hier in
Deutschland bezahlen?
Peter hat schon recht, einen Blick in das Doppelbesteuerungsabkommen zu empfehlen.
Grundsätzlich ist der Lohn in Deutschland zu versteuern, da Deutschland der Tätigkeitsstaat ist und die Tätigkeit mehr als 183 Tage dauert. Zu prüfen ist auch, ob eine Betriebsstätte begründet wurde.
angenommen der Mann ist Kroate hat unbefristetes Arbiets- und Aufenthalterlaubnis in Italien. Arbeitet fuer eine Firma aus Gibraltar aber in Deutschland.
Was passiert wenn die Vertragsdauer 6 Monate (183 Tage) ist und was wenn es 1 Jahr ist?
Betriebsstätte, was ist das?
Danke
Gema
Peter hat schon recht, einen Blick in das
Doppelbesteuerungsabkommen zu empfehlen.
Grundsätzlich ist der Lohn in Deutschland zu versteuern, da
Deutschland der Tätigkeitsstaat ist und die Tätigkeit mehr als
183 Tage dauert. Zu prüfen ist auch, ob eine Betriebsstätte
begründet wurde.
hat unbefristetes Arbiets- und
Aufenthalterlaubnis in Italien.
für deutsches Steuerrecht ohne Auswirkung
Arbeitet fuer eine Firma aus
Gibraltar aber in Deutschland.
mit Gibraltar besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
Was passiert wenn die Vertragsdauer 6 Monate (183 Tage) ist
und was wenn es 1 Jahr ist?
Lohn ist hier zu versteuern, außerdem ist die Konsultierung eines Steuerberaters zu empfehlen -deutsches Steuerrecht ist recht verzwickt und es kommt auf Kleinigkeiten an