Ein Verein ohne die Eintragung „E.V“ bekommt mal eben
30 000 € von der Eu als förderung.
Frage dazu; sind die Geld-förderungen der Eu nicht ausschließlich
für Vereine welche dem all-gemein-wohl dienen,
oder kann bei der Eu jetzt jeder 3-mann-Verein (ohne e.v.)
geld beantragen und abkassieren ???
… hoffe ich bin hier im richtigen *brettchen* gelandet, ? und
irgend jemand von Euch kann mir das mit den EU zahlungen bezüglich
„Vereine“ näher erklären !?
Ein Verein ohne die Eintragung „E.V“ bekommt mal eben
30 000 € von der Eu als förderung.
Frage dazu; sind die Geld-förderungen der Eu nicht
ausschließlich für Vereine welche dem all-gemein-wohl dienen,
der kann bei der Eu jetzt jeder 3-mann-Verein
(ohne e.v.)geld beantragen und abkassieren ???
Hallo Rüdl,
ein nicht eingetragener Verein ist rechtlich eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Hier haften alle Mitglieder unbegrenzt. Warum soll diese Rechtsform der Fördermittelvergabe durch die EU entgegenstehen? Sonst dürfte auch kein landwirtschaftlicher Familienbetrieb EU-Fördermittel bekommen.
Du verwechselst wahrscheinlich auch noch e.V. und gemeinnützig.
Mit freundlichen Grüßen
Ulf