EU-Führerschein

Hallo liebe User,

wie sieht das aus, wenn ein Polnischer Führerschein in einen deutschen umgeschrieben werden soll, kann es da Probleme geben?

Für Hinweise, Tipps und Erfahrungen, danke ich euch schonmal im Vorraus.

wie sieht das aus, wenn ein Polnischer Führerschein in einen
deutschen umgeschrieben werden soll, kann es da Probleme
geben?

Hi,

ja, es kann Probleme geben.

Für Hinweise, Tipps und Erfahrungen, danke ich euch schonmal
im Vorraus.

Den Dank kann ich nicht annehmen, weil ich keine Ahnung hab worum es eigentlich geht. Was ist die eigentliche Frage?
Nur das umschreiben? Dann ist es kein Problem.
War der Erwerb der Fahrerlaubnis nicht so ganz legal, dann ist es ein Problem.
Und warum soll überhaupt umgeschrieben werden?

Q-Gruß

Natürlich war der Erwerb legal mit Theorie und Praxis Prüfung sowie Einhaltung der 180-Tage Regelung. Damals in Deutschland zur MPU aufgefordert.

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Damals in Deutschland
zur MPU aufgefordert.

Hi,

wenn es nicht während einer Sperrzeit war, denn gerade dieser wichtige Punkt fehlt, kann umgetauscht werden. Die Fahrerlaubnis muss anerkannt werden.

Allerdings kann die Führerscheinstelle immer noch eine MPU fordern, und im Falle des nicht bestehen, die Nutzung der Fahrerlaubnis in Deutschland untersagen. Ob sie es macht?

Für mich käme ein Umtasch erst in Frage wenn der letzte Eintrag in der Führerscheinakte älter als 10 Jahre wäre.

Q-Gruß

Hallo,
bleibt noch die Frage, warum er umgeschrieben werden soll. EU-Führerscheine brauchen nach einem Umzug in ein anderes EU-Land nicht mehr umgeschrieben werden.

Cu Rene

Der soll Zwecks Führerscheinerweiterung in Deutschland umgeschrieben werden.

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Nachfrage! Führerschein Umschreibung im Ausland
Hallo Rene

EU-Führerscheine brauchen nach einem Umzug in ein anderes
EU-Land nicht mehr umgeschrieben werden.

Könnte ich für diese Änderung bitte eine Quelle bekommen?
Hintergrund ist, dass meine Tochter sowohl in Spanien als auch in Italien von der Polizei darauf hingewiesen wurde, dass die Führerscheine beim wohnsitzwechsel umgeschrieben werden müssen.
Begründung war die Teilnahme an den jeweiligen „Punkte-Systemen“,denen man mit deutschem Führerschein wohl nicht unterliegt.

Wenn Deine Feststellung stimmt - wie bekommt man dann mit deutschem Führerschein im Ausland „Strafpunkte“?

verwirrte Grüße
Ulli

Könnte ich für diese Änderung bitte eine Quelle bekommen?

Hi,

ich kann nur mit der FEV ( Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr) dienen.
§ 28 Anerkennung von Fahrerlaubnissen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
(1) Inhaber einer gültigen EU- oder EWR-Fahrerlaubnis, die ihren ordentlichen Wohnsitz im Sinne des § 7 Abs. 1 oder 2 in der Bundesrepublik Deutschland haben, dürfen - vorbehaltlich der Einschränkungen nach den Absätzen 2 bis 4 - im Umfang ihrer Berechtigung Kraftfahrzeuge im Inland führen. Auflagen zur ausländischen Fahrerlaubnis sind auch im Inland zu beachten. Auf die Fahrerlaubnisse finden die Vorschriften dieser Verordnung Anwendung, soweit nichts anderes bestimmt ist.
http://www.gesetze-im-internet.de/fev/__28.html

Und jetzt die Zeitliche Beschränkung die nur für Drittländer gilt

§ 29 Ausländische Fahrerlaubnisse
(1) Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge führen, wenn sie hier keinen ordentlichen Wohnsitz nach § 7 haben. Begründet der Inhaber einer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilten Fahrerlaubnis einen ordentlichen Wohnsitz im Inland, richtet sich seine weitere Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen nach § 28. Begründet der Inhaber einer in einem anderen Staat erteilten Fahrerlaubnis einen ordentlichen Wohnsitz im Inland, besteht die Berechtigung noch sechs Monate. Die Fahrerlaubnisbehörde kann die Frist auf Antrag bis zu sechs Monate verlängern, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass er seinen ordentlichen Wohnsitz nicht länger als zwölf Monate im Inland haben wird. Auflagen zur ausländischen Fahrerlaubnis sind auch im Inland zu beachten.
http://www.gesetze-im-internet.de/fev/__29.html

Das bedeutet im Klartext das Führerscheine aus den EU-Staaten nicht mehr umgeschrieben werden müssen.

Ob jetzt die Italiener/ Spanier diese EU-Vorgabe umgesetzt habe kann mangels italienischer, spanischer Sprachkenntnisse nicht überprüfen.

Begründung war die Teilnahme an den jeweiligen
„Punkte-Systemen“,denen man mit deutschem Führerschein wohl
nicht unterliegt.

Falls das so sein sollte ist es das Problem der Länder das Problem zu lösen, so wie es in D auch funktioniert. Es ist Personenbezogen, nicht auf die Fahrerlaubnis.

Wenn Deine Feststellung stimmt - wie bekommt man dann mit
deutschem Führerschein im Ausland „Strafpunkte“?

Einfach die Punkte auf die Person eintragen, wird in Flensburg auch gemacht. Jeder Sünder hat seine Akte.

Irgendwann soll mal eine europäische Lösung kommen damit alle EU Führerscheine zentral erfasst werden, aber wann?

Q-Gruß

Bist Du sicher?
Hi Q!

Erstmal Danke für den Text.

ich kann nur mit der FEV ( Verordnung über die Zulassung von
Personen zum Straßenverkehr) dienen.

Dieser ist aber ein deutscher Text,der die „Fahrerlaubnis“ regelt.
Ist damit auch die Umschreibung anderer „Fahrerlaubnisse“ gemeint, oder nur die berechtigung, in Deutschland einen Anspruch auf Lizenz zum Führen der im Ausland genehmigten Klassen?

Das bedeutet im Klartext das Führerscheine aus den EU-Staaten
nicht mehr umgeschrieben werden müssen.

Bei dieser Formulierung bin ich etwas unsicher.
Allein der Anspruch auf Erteilung einer Fahrerlaubnis - begründet noch nicht die Gültigkeit eines ausländischen Führerscheines.

Falls das so sein sollte ist es das Problem der Länder das
Problem zu lösen, so wie es in D auch funktioniert. Es ist
Personenbezogen, nicht auf die Fahrerlaubnis.

Also bekommt ein Franzose in Deutschland Punkte, wenn er zu schnell fährt?
Und wie wird dann bei unterschiedlichen Systemen ein Entzug der Fahrerlaubnis geregelt?
Wenn ich mich richtig erinnere, bekommt man in Italien Punkte abgezogen bei Fehlverhalten - praktisch für Deutsche, die viele Punkte haben. :smile:

Irgendwann soll mal eine europäische Lösung kommen damit alle
EU Führerscheine zentral erfasst werden, aber wann?

Das wäre wohl erforderlich, um die verschiedenen Umgangsformen mit der Fahrerlaubnis zu harmonisieren.
Solange das noch nicht so ist - gehe ich im Moment davon aus, dass zwischen „Farherlaubnis“ und „Führerschein“ einschliesslich der nationalen Registrierung noch immer ein Unterschied besteht.

Nur weiss ich nicht, wo ich das finden kann!

LG Ulli

hmmm… könntest Recht haben…
http://www.eu-info.de/auto-fuehrerschein-eu-europa/5…

http://www.justlanded.com/deutsch/Spanien/Artikel/Re…

sehen das auch so, wie Du es siehst.

Das hat offensichtlich noch nicht den Süden der Eu erreicht.

Bleibt nur noch die Frage, wie das innerhalb der EU nun mit den Punkten aussieht.

nicht mehr ganz so verwirrte Grüße
Ulli

Hi,

das Fahrerlaubnisrecht innerhalb der EU soll harmonisiert werden. Das ist unumgänglich wenn die Freizügigkeit innerhalb der EU gewahrt werden soll. Deshalb werden die Fahrerlaubnisse der EU-Staaten gegenseitig anerkannt, und müssen nicht mehr umgetauscht werden.

Fahrerlaubnisse aus Drittstaaten wie z.B. der Schweiz müssen nach 6Monaten ( nach Antrag 12 Monate ) umgetauscht werden wenn der Wohnsitz innerhalb der EU liegt. Teilweise muss sogar die Fahrerlaubnisprüfung abgelegt werden. Liste im Link
http://www.gesetze-im-internet.de/fev/anlage_11_115…

Diese Regelung muss in der EU umgesetzt werden, deshalb haben wir jetzt die FEV und die neuen Kartenführerscheine, und die vielen Fahrerlaubnisklassen, wo keiner mehr weiß was er fahren darf.

Jetzt weiß ich natürlich nicht in welchen Umfang die EU-Länder diese Vorgaben umgesetzt haben. Es hat jedes Land immer noch Sonderregelungen, als Beispiel Mofa, BF17 in Deutschland, den Lernführerschein in Österreich und Mofa ( anders wie in D ) usw. die nicht von anderen EU-Ländern anerkannt werden.
Aber der Kern, die Umtauschpflicht müssten alle EU-Länder abgeschafft haben.

Das Punktesystem in Deutschland ist nicht auf den Führerschein bezogen. Jeder über 14 Jahre kann Punkte in Deutschland bekommen. Völlig egal ob er eine Fahrerlaubnis hat oder nicht. Die Punkteverstöße werden gespeichert.

Sollte jemand ein Fahrverbot bekommen, dann wird der Führerschein amtlich verwahrt. Das Fahrverbot gilt nur im Land wo es ausgesprochen wurde. Klingt zunächst gut, aber die meisten Länder verlangen das die Fahrerlaubnis zum führen eines Kfz auch berechtigt, was bei einem Fahrverbot ja nicht der Fall ist. Sprich mit einer deutschen Fahrerlaubnis bei Fahrverbot, gilt das Fahrverbot faktisch für die ganze EU. Auf ausländischen Führerscheinen wird das Fahrverbot auf dem Führerschein vermerkt, der darf dann in der Rest-EU fahren.

Bei einem Fahrerlaubnisentzug, in Deutschland wird jede Fahrerlaubnis eingezogen. Ausländische Führerscheine werden an die ausstellende Fahrerlaubnisbehörde geschickt. Dort kann sie dann wieder abgeholt werden. Allerdings wird eine Nutzungsuntersagung verhängt, sprich die Fahrerlaubnis ist in Deutschland wertlos, derjenige darf in Deutschland nicht fahren.

Und noch eine kleine Anmerkung.
Fahrerlaubnis ist die Erlaubnis ein Kfz zu führen
Führerschein ist die Karte oder Rosa, Grauer Lappen, also der Ausweis das jemand eine Fahrerlaubnis besitzt.

Q-Gruß

Hallo,
das gilt übrigens nur für die Karte (um die es in der Ausgangsfrage ging), nicht für den rosa oder grauen Führerschein!
Selbst, wenn es die Länder schon umgesetzt haben, dauert das schon mal einige Zeit, bis es sich auch bis zum letzten Polizisten rumspricht. Die müßten - zumindest in Deutschland - ja sonst wohl dauernd auf Weiterbildung, statt ihre Arbeit zu tun.
Es sollte aber in allen Ländern, die es umgesetzt haben, möglich sein erfolgreich gegen eine Verwarung vorzugehen. Die entsprechenden Stellen sollten das dann schon wissen und das Verfahren einstellen.

Cu Rene