EU-Führerschein

Hi,

folgende Frage zum „neune“ EU-Führerschein (Scheckkarte): die alte Klasse 2 ist wohl nun C/CE -> ist es richtig, daß diese nur 5 Jahre befristet ausgestellt wird? Falls ja, was muß nach 5 Jahren getan werden (einfach verlängern/nur mit ärztl. Attest/neu machen, …)???

Danke und Gruß
Max

EU-Führerschein weitergefragt…
Ich schließe mich der Frage an.
Ich bin im Besitz der Klasse 2, habe aber seit kurzem so ein „Plastikeuropaführerscheinkärtchen“. Da ist vermerkt das meine 2er Erlaubnis mit 50 erlischt. Was passiert dann?

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Hi,

ich muß jetzt schnell weg.

Schau mal im Archiv ich habe mich zu deisem Thema bereits mehrfahc „ausgetobt“.

„EU-Führerschein“ „Scheckkartenführerschein“ „neuer Führerschein“ oder ähnliches Stichwort auch im RECHT-Brett !!

gruß

dennis