folgende Frage zum „neune“ EU-Führerschein (Scheckkarte): die alte Klasse 2 ist wohl nun C/CE -> ist es richtig, daß diese nur 5 Jahre befristet ausgestellt wird? Falls ja, was muß nach 5 Jahren getan werden (einfach verlängern/nur mit ärztl. Attest/neu machen, …)???
EU-Führerschein weitergefragt…
Ich schließe mich der Frage an.
Ich bin im Besitz der Klasse 2, habe aber seit kurzem so ein „Plastikeuropaführerscheinkärtchen“. Da ist vermerkt das meine 2er Erlaubnis mit 50 erlischt. Was passiert dann?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]