Hallo Führerscheinexperten,
ein Bekannter behauptete, durch die Änderungen des Führerscheinrechts können alle Klasse-III-Inhaber nun Roller etc. bis 125ccm fahren. Bisher kannte ich nur die Regelung für Führerscheine von vor 1984 über 80ccm.
Im Internet lässt sich die Behauptung nicht belegen, aber wer kann sie wiederlegen oder erklären, wie mein Bekannter darauf kommt?
Es dankt
Andreas