Hi,
habe ein paar Unklarheiten mit folgender theoretischen Kombination:
aufgrund eines mehrjährigen Aufenthalts in NL (90er jahre) lässt eine deutsche Person ihren deutschen FS umschreiben und erhält einen niederländischen EU-Führerschein
die Person zieht gegen 2000 zurück nach D und benutzt weiter den niederl. EU-Führerschein; letzter wird nicht in D registriert und ist noch sehr lange gültig.
Angenommen, die Person wird nun zweimal innerhalb weniger Monate mit mehr als 25 kmh geblitzt, was normalerweise den einmonatigen Einzug des FS nach sich zieht.
Muss die Person den EU-Führerschein abgeben?
Falls nicht, und die Fahrerlaubnis in D wird nur „virtuell“ entzogen, wie könnte eine zufällige Kontrolle dies feststellen, wenn der EU-FS vorgezeigt würde?
Anmerkung: der für die Erläuterung hypothetischer Zusammenhänge empfohlene Konjunktiv wurde zur Vereinfachung absichtlich weggelassen
aufgrund eines mehrjährigen Aufenthalts in NL (90er jahre)
lässt eine deutsche Person ihren deutschen FS umschreiben und
erhält einen niederländischen EU-Führerschein
Soweit korrekt.
die Person zieht gegen 2000 zurück nach D und benutzt
weiter den niederl. EU-Führerschein; letzter wird nicht in D
registriert und ist noch sehr lange gültig.
Nein, wer länger als ein halbes Jahr (auf Antrag ein Jahr) in Deutschland lebt (Diplomaten etc. lasse ich mal weg), muß seinen Führerschein umschreiben lassen.
Muss die Person den EU-Führerschein abgeben?
Der ist eh schon lange ungültig und wird schon daher eingezogen werden.
Falls nicht, und die Fahrerlaubnis in D wird nur „virtuell“
entzogen, wie könnte eine zufällige Kontrolle dies
feststellen, wenn der EU-FS vorgezeigt würde?
Wenn er gültig gewesen wäre, hätte es eine Sperre für Deutschland gegeben. So wird das Fahren ohne Fahrerlaubnis und man dürfte so schnell keinen Neuen bekommen.
Anmerkung: der für die Erläuterung hypothetischer
Zusammenhänge empfohlene Konjunktiv wurde zur Vereinfachung
absichtlich weggelassen
Nein, wer länger als ein halbes Jahr (auf Antrag ein Jahr) in
Deutschland lebt (Diplomaten etc. lasse ich mal weg), muß
seinen Führerschein umschreiben lassen.
Hi,
das ist seit 1. Juli 1996 nicht mehr notwendig wenn es eine Fahrerlaubnis aus der EU ist. Die Umtauschplicht ist entfallen. Und ist weiterhin gültig.
Hallo,
danke für die Antwort! Noch einige Unklarheiten:
Nein, wer länger als ein halbes Jahr (auf Antrag ein Jahr) in
Deutschland lebt (Diplomaten etc. lasse ich mal weg), muß
seinen Führerschein umschreiben lassen.
Überraschend und neu für mich. Würde die Polizei die Person bei diversen Kontrollen im Laufe der Jahre nicht darauf hingewiesen haben? Warum muss man einen EU-Führerschein umschreiben lassen, ist doch in der EU gültig?
Muss die Person den EU-Führerschein abgeben?
Der ist eh schon lange ungültig und wird schon daher
eingezogen werden.
Ist das rechtlich fundiert? Ich dachte, ein ausländischer Führerschein dürfte auch nur vom entsprechenden ausländischen Amt eingezogen werden.
Falls nicht, und die Fahrerlaubnis in D wird nur „virtuell“
entzogen, wie könnte eine zufällige Kontrolle dies
feststellen, wenn der EU-FS vorgezeigt würde?
Wenn er gültig gewesen wäre, hätte es eine Sperre für
Deutschland gegeben. So wird das Fahren ohne Fahrerlaubnis und
man dürfte so schnell keinen Neuen bekommen.
Ist schon klar, dass man es damit schlimmer machen würde, die Frage ist halt, wenn er nicht eingezogen werden könnte - könnte die kontrollierende Polizei aufgrund fehlender Registrierung das überhaupt vor Ort prüfen?
Angenommen, die Person wird nun zweimal innerhalb weniger
Monate mit mehr als 25 kmh geblitzt, was normalerweise den
einmonatigen Einzug des FS nach sich zieht.
Hi,
das Fahrverbot wird in den Führerschein eingetragen, ( Zettel angeklebt )und ab da ist das Fahrverbot in Kraft.
Muss die Person den EU-Führerschein abgeben?
Nein, sich aber das Fahrverbot eintragen lassen, sonst wenn die 4Monate Abgabefrist zuende ist, beginnt das Fahrverbot auch wenn der Führerschein nicht abgegeben wurde zum eintragen. Endet erst wenn eingetragen wird plus Fahrverbotslänge.
Wäre dann fahren ohne Fahrerlaubnis = Straftat.
wie könnte eine zufällige Kontrolle dies
feststellen, wenn der EU-FS vorgezeigt würde?
Durch eine einfache Abfrage bei der Kontrolle. Manche Polizeidienststellen in Wohnortnähe bekommen auch die Information.
Der ist eh schon lange ungültig und wird schon daher
eingezogen werden.
Ist das rechtlich fundiert? Ich dachte, ein ausländischer
Führerschein dürfte auch nur vom entsprechenden ausländischen
Amt eingezogen werden.
Sorry, da muß ich irgendwas durcheinander gebracht haben.
Bei der Umschreibung hat man wahrscheinlich etwas verloren, man könnte man nur mit einem deutschen Führerschein alle seine erworbenen Rechte zurückbekommen. Da lag dann wohl mein Denkfehler - wenn man das nicht will, muß man nicht mehr tauschen.