Habe da mal eine Frage! Ist der EU-Führerschein, denn man z. B. in CZ machen kann, in Deutschland un gültig oder nicht! Neulich kam ein Bericht im TV, dass man nur 185 Tage dort „wohnen“ - eher angemeldet - sein muss und diesen dann dort machen kann und auch bekommt. Anschliessend geht man einfach in Deutschland aufs Landratsamt und lässt ihn sich umschreiben auf einen Deutschen SChein! Stimmt das?? Oder wie ist das jetzt genau geregelt!
Das genügt nicht, man muß dort (oder einem beliebigen anderen EU-Land - wobei einige sicher auch etwas vergleichbares wie eine MPU fordern, wenn sie vom Führerscheinentzug und den Gründen in D erfahren) wirklich leben. „Glücklich“ wer in so einer Situation seinen Chef davon überzeugen kann ihn länger in einer Filiale im Ausland einzusetzen.
Hallo!
Person X habt keinerlei Eintragungen in Deutschland! Und möchte nun evtl.in CZ einen weiteren FS (Bus und LKW) machen. Meine Frage ist nun, ob
die Scheine hier in der BRD auch gelten oder doch nicht! X hat Deutschen FS, Klasse B und will nun C und D in der CZ machen, weil sie da wesentlich billiger sind! Gelten die also in der BRD auch oder nicht!
Der Cousin von X, Z, will seinen FS in der CZ machen!
Er ist 17 und meint, dass er dadurch in der CZ Geld sparen könnte!
Sicherlich, ein wenig billiger ist er schon, aber lohnt es sich
wirklich?? Bekommt Z hierdurch Probleme beim Fahren mit dem tschechischen FS in der BRD??
WIe läuft das mit der 185-Tages-Klausel im Fall von Z wirklich??