Hallo!
Ich habe seit 1997 den Führerschein Klasse 3 (rosa Führerschein). Stimmt es, dass wenn ich dieses Jahr den EU Führerschein nicht mehr beantrage, das ich dann z.B. keine 7,5 t mehr fahren darf??
Lieben Gruß,
Tanja
Hallo!
Ich habe seit 1997 den Führerschein Klasse 3 (rosa Führerschein). Stimmt es, dass wenn ich dieses Jahr den EU Führerschein nicht mehr beantrage, das ich dann z.B. keine 7,5 t mehr fahren darf??
Lieben Gruß,
Tanja
Hallo Tanja
Ich habe seit 1997 den Führerschein Klasse 3 (rosa
Führerschein). Stimmt es, dass wenn ich dieses Jahr den EU
Führerschein nicht mehr beantrage, das ich dann z.B. keine 7,5
t mehr fahren darf??
Nö. Wenn Du 1997 die Berechtigung erlangt hast, Fahrzeuge bis 7,5 t zu fahren, darfst Du das auch weiterhin. Egal, welches Format Dein Führerschein hat! Bei mir jedenfalls ist alles kongruent übernommen worden.
LG
Jana
Hi
es gibt da ne kleine Ausnahme:
das sind diese (wir nannten sie:smile: Klasse-2-Verhinderungs LKW, Also Zugmaschine 7,49 t + Anhänger also ca. 14-16t gesamt (genaue Zahl weiß ich nicht)
Diese Berechtigung kann auch erteilt werden, gilt dann jedoch nur bis zum 50 Lebensjahr und kann nur bei Vorlage eines Attestes verlängert werden - genaueres weiß die Führerscheinstelle oder div. Experten.
Wie gesagt: die meisten brauchen das nicht.
Gruß
HaWeThie
Hallo!
gehe auf die Führerscheinstelle und beantrage den neuen Schackkartenführerschein, mit dem Hinweis daß Du alle ALTEN RECHTE auf den neuen mitnehmen möchtest.
gruß
dennis
Hallo,
warum sollte sie, solange sie den alten noch hat und keine Berufskraftfahrerin oder Taxifahrerin werden will? Andernfalls lohnt es sich nämlich nicht, sondern kostet nur eine Menge Geld.
Viele Grüße
Phoebe
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Hallo!
Es macht Sinn, wenn man ins Ausland fährt. Nicht vom Gesetz her, man muss keinen Führerschein umschreiben lassen, aber in der Praxis ist es bekannt, dass man mit alten Führerscheinen oft Schwierigkeiten hat. Man kann so möglicherweise ein Verfahren vermeiden.
Gruß
Tom
Hallo,
es ging mir nur darum darauf hinzuweisen, daß eben für diese alte „7,49t+Anhänger-Regelung“ extra daraufhingewiesen werden muß, da die Führerscheinstellen nicht zwingend automatisch dies übernehmen müssen.
Siehe Anlage 3 zu §6 Abs. 5 und 6 der FeV.
gruß
dennis
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