EU Führerschein Anerkennung

Hallo, mich interessiert folgender Fall:

Herr Witzbold hat während seines Studiums vor 5 Jahren im EU-Ausland (Polen) ein EU-Führerschein erworben. Jetzt möchte er den auf ein Deutschen Führerschein überschreiben lassen.
Herr W. hat das Studium hier in Deutschland gemacht und war auch zur dieser Zeit durchgehend hier gemeldet und lebt schon seit über 20 Jahren in Deutschland. Er war aber während des Studiums (in Deutschland) auch ein Jahr lang in Polen gemeldet weil er dort auch die meiste Zeit Verbracht hat während des einen Jahres und nur fürs Studium, zb. Anmeldung bei Uni und Prüfungen schreiben, gelegentlich wieder nach Deutschland gefahren ist. Der Grund für seinen Aufenthalt war, die Sprache und das Land kennenzulernen. Dort machte er auch den Führerschein nach EU Richtlinien (EU-Führerschein). Es war sein erster Führerschein, d.h. er besaß vorher auch kein Führerschein welcher wegen Verstöße eingezogen wurde.

Nach einer Anfrage beim zuständigen Amt kommt raus, dass Herr W. unzählige unterlagen (Meldebestätigung(Meldebestätigung Polen), Arbeitsvertrag(Polen), Aufenthaltsgrund, etc.) vorweisen muss und/aber trotzdem schlechte Aussichten bestehen auf eine Überschreibung.
Ist das korrekt?

Muss Herr W. wirklich alle Unterlagen vorzeigen die von Ihm verlangt werden, auch wenn er kein Arbeitsvertrag(aus Polen) besitzt? Reichen da nicht der Führerschein selber und der deutscher Wohnsitznachweis?

Wie weit greift da die Sonderregelungen für Studenten und Schüler (s.u.)? Vereinfacht diese Regelung nicht die Umschreibung des Führerscheins?

Link.: http://www.bmvbs.de/dokumente/-,302.1843/Artikel/dok…
MfG
Danke im Voraus für Eure Hilfe.

Keine Antwort, aber eine Frage:

Warum will Herr W. den Führerschein tauschen?

MfG,

BB