Hallo,
wer kann mir genaue Information zu EU-Führerschein geben.
Ich habe im März 2006 in Tschechien meinen Führerschein gemacht, er wurde mir 16 Jahre vorher in Deutschland entzogen, ich hätte ihn also auch hier ohne MPU neu machen können aber in Tschechien hat es nur einen Bruchteil gekostet.
Zu dem Zeitpunkt war Tschechien das letzte Schlupfloch ohne 185-Tage Regelung.
Seit 2006 fahr ich mit diesem Führerschein, jetzt hat mir jemand mitgeteilt dieser Führerschein sei nicht gültig?
Hallo Armin,
dazu kann ich Dir leider keine verbindliche (Rechts-)Auskunft geben. Der beste Ansprechpartner wäre hier wohl die Führerscheinstelle.
Gruss Uwe
http://www.Ferienfahrschule-Franke.de
Hallo.
Der vor 2006 erworbene tschechische Führerschein ist immer dann gültig, wenn er während eines mindestens 6-monatigen Aufenthaltes gemacht wurde, Du während der Zeit in Deutschland NICHT und IN TSCHECHIEN gemeldet warst UND ansonsten alles ganz legal abgelaufen ist.
Das genaue Stichpunkt-Datum weiß ich jetzt nicht - wenn Du aber vor diesem Termin (Änderung der Führerscheinrichtlinie) Deinen Führerschein im EU-Land gemacht hast und dieser dort legal zustande gekommen ist, dann sollte der voll gültig sein.
Bei Dir sowieso, wenn zusätzlich weder Sperren noch sonstige verwertbaren Erkenntnisse einem Erwerb in Deutschland im Weg gestanden hätten. Dann gibt es ausser der 185-Tage-Regel nichts weiter zu beachten.
Besten Gruß, Joe
Hallo strichachtdoktor,
vielen Dank für Deine ausführliche Antwort, ich werde zum Rechtsanwalt gehen, einem spezialisten für Verkehrsrecht.
Werde bescheid geben wenn ich genaueres weiß
Beste Grüße
Armin
Hallo Armin,
wer hat denn gesagt, er sei nicht gültig ?
Polizei ? Strassenverkehrsamt ? Privat ?
Die Polizei behauptet das gerne.
Dabei hat sie nichtmal den Hauch einer Chance, das zu überprüfen. Die können das ans StVa schicken, die schreiben dann das KBA an und die schreiben die Tschechen an - wenn die antworten, dann können die Deutschen es nicht lesen. Die antworten aber meistens nicht.
Generell kann man also sagen, daß die Polizei den vorgelegten Führerschein, wenn echt und legal, einfach mal so schlucken muss.
Das Strassenverkehrsamt behauptet das gerne.
Manchmal haben sie auch Recht damit. Aber eben nur sehr selten.
Wichtig:
- Keine Sperrzeit bei Ausstellung
- keine laufenden Sachen bei Ausstellung
- Wohnsitz im EU-Land mind. 185 Tage, es sollte die tschechische Adresse im Führerschein stehen
(bei deutschen Adressen gibt es immer Ärger …) - legale Abwicklung, am besten persönlich auf dem Amt beantragt und abgeholt
Ich kann nur sagen, daß mir das Verkehrskommisariat 4 Wochen telefonisch auf den Nerv gegangen ist, weil mir jemand reingefahren war und so rauskam, daß ich einen polnischen Führerschein vorgelegt hatte.
Ich hab mich nie gemeldet und es kam nie was. Versicherung hat gezahlt und alles war gut.
Cool bleiben - nicht nervös machen lassen !
Viel Erfolg !
Joe
PS.: Vorsicht bei Anwälten ! Die meisten kennen sich nicht aus. Einer der sich echt auskennt ist Marc Wandt in Schwerte an der Ruhr. Musst Du Dir im Internet raussuchen. Der weiß alles zum Führerschein, Deutschland, EU, weltweit )
Hallo,
ganz schwierige Frage. Ich kann sie dir nicht sicher beantworten. Aber möglich ist das auf jeden Fall…
Gruß
Aber selbstverständlich!
Hallo Armin,
das entscheidende Kriterium ist, ob man während
eines mindestens sechsmonatigen Aufenthalts in
Tschechien gemeldet war. Während dieses Zeitraums
darf kein Wohnsitz in Deutschland bestanden haben.
Sollte das bei Dir so gewesen sein, dann würde ich
mir keine Gedanken wegen der Gültigkeit machen. Da
wird man Dir nicht ans Bein pinkeln können.
Solltest Du während des relevanten Zeitraums in
Deutschland in einem sozialversicherungspflichtigen
Arbeitsverhältnis gewesen sein, so wärst Du in
Erklärungsnot.
Sehr unangenehm kann es werden, wenn man in dem
Zeitraum irgendwelche öffentlichen Leistungen wie
Sozialhilfe, Grundsicherung, ALG 2 etc. bezogen
hat. Dann kann es ziemlich Ärger geben, da
man nicht in Tschechien seinen Wohnsitz haben und
in Deutschland Sozialleistungen beziehen kann.
Das ist einem Bekannten von mir passiert, der ALG 2
bezieht und der sich mit dem Entzug des
tschechischen Führerscheins nicht abfinden wollte
und dagegen geklagt hat. Jetzt hat er nicht nur
keinen Führerschein, sondern eine Strafanzeige am
Hals, da man ihm vorwirft, Sozialleistungen
erschlichen zu haben.
Zusammenfassend kann man sagen, dass es im
Wesentlichen 3 Szenarien gibt:
-
Du warst in den sechs Monaten wirklich in
Tschechien, hast in Deutschland weder gewohnt,
gearbeitet oder Sozialleistungen bezogen. Dann kann
Dir eigentlich nichts passieren, wenn Du in eine
Verkehrskontrolle kommen solltest und die Polizei
Dir den Schein abnehmen sollte. Mit anwaltlicher Hilfe solltest Du Deinen Schein schnell wieder haben. -
Du warst in den sechs Monaten hier
sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Dann
würde ich es darauf ankommen lassen und weiter mit
dem tschechischen Führerschein fahren. Sollte Dir
der Schein bei einer Kontrolle entzogen werden, so
würde ich dagegen klagen. -
Du hast in den sechs Monaten Sozialleistungen
bezogen. Auch in diesem Fall würde ich erstmal mit
dem Schein weiter fahren. Wenn der Schein
allerdings bei einer Kontrolle eingezogen werden
sollte, so würde ich mich ganz still verhalten und
die Sache auf sich beruhen lassen. Gegen eine
Strafanzeige wegen Erschleichung von
Sozialleistungen wäre mir der Verlust des
tschechischen Führerscheins das kleinere Übel.
Hoffe, ich konnte ein wenig Licht ins Dunkel
bringen.
Beste Grüße
Kater Mikesch