Die EU-FS-Richtlinie sagt klar, daß Führerscheine aus anderen EU-Ländern anzuerkennen sind, wenn diese während eines mindestens sechsmonatigen Aufenthaltes dort erworben wurden. Der Aufenthalt ist gut nachzuweisen durch eine Anmeldung beim Einwohnermeldeamt im entsprechenden Land (oder der dort üblichen Behörde). Die gemachten Angaben sollen wahr und richtig sein.
Für solche Anmeldungen muss man seinen Lebensmittelpunkt an den jeweiligen Ort verlegen. Das geht in der Regel nicht, wenn man hleichzeitig hunderte Kilometer entfernt z.B. in Deutschland arbeitet, sein dort bewohntes Haus abzahlt, seine Schule hat etc.pp.
Es gibt bei sowas immer drei Möglichkeiten:
- Man lässt es.
- Man macht es und erfüllt wahrheitsgemäß alle Anforderungen.
- Man macht es und man lügt perfekt.
Ich persönlich habe die zweite Möglichkeit gewählt. Ging bei mir nur, weil ich zufällig alle Voraussetzungen dazu erfüllen konnte - ich hatte keinen Job, habe aber auch kein Geld vom Staat erhalten, meine Frau hat mich „gelassen“ und auch sonst hab ich in Deutschland niemandem gefehlt.
Wenn Du es also irgendwie hinkriegst, die zweite Möglichkeit zu nutzen, dann mach das.
Ansonsten bleibt noch die dritte
) - aber bitte mit Vorsicht.
Mindestens solltest Du Dich in Deutschland abmelden. Und am besten keine Arbeit und kein Geld vom Staat erhalten - egal was: Wohngeld, Kindergeld, ALG, HartzIV - sogar Rente ist u.U. ein Problem . Dann brauchst Du einen Grund, um z.B. in Polen zu leben: geplante Arbeitsaufnahme, neue Freundin/Frau usw. Vorsicht: Keine Schulbesuche und keine Sprachkurse angeben - das zählt lt. EU-FS-RiLi niocht als Grund für die Verlegung des Lebensmittelpunktes.
Die Kontrolltiefe ist im Normalfall und ohne Verdachtsmomente nicht so gross. D.h., daß die Strassenverkehrsämter nicht selbst gezielt ermitteln. Aber natürlich kann man in Deutschland beim EMA, beim AA etc.pp nachfragen, ob Du dort bekannt bist und Leistungen erhälst. Hast Du einen Arbeitgeber solltest Du Dich vielleicht mit ihm besprechen, wie ihr das am besten regelt. Unbezahlter Urlaub ist eine Möglichkeit. Ein Auslandsauftrag ein anderer - da ist Fantasie gefragt und Stillschweigen - das geht nicht ohne gegenseitiges Vertrauen … Und dann Stillschweigen.
Es muss nicht perfekt sein, aber es sollte perfekt aussehen und nicht ganz so einfach zu widerlegen sein.
Wenn Du irgendwie einen Führerschein im Ausland erworben hast, dann bist Du erstmal aus dem Schneider. Denn Du hast eine gültige Fahrerlaubnis ! Du darfst dann auch fahren. Mindestens bis Du auffällst. Danach hängt alles von Deiner Vorarbeit ab ! Die Polizei stellt bei Kontrollen vielleicht ein paar Fragen - die Du nicht beantwortest ! (§55StPO) Bei der Polizei sagt man sowieso niemals etwas ! Und die Wahrheit schon überhaupt nicht …
Kommt der Polizei etwas „spanisch“ vor, dann leitet sie eine Anfrage an das Strassenverkehrsamt oder ein Verkehrskomissariat weiter. Auch dort sagst Du gar nichts. Es gibt keine Möglichkeit, von Dir eine Auskunft zu erzwingen. DENN: Laut EU-FS-Richtlinie ist für die Richtigkeit der Erteilung einer Fahrerlaubnis die AUSSTELLENDE BEHÖRDE - also z.B. der Magistrat einer polnischen Stadt - verantwortlich. Nicht Du.
Also muss eine deutsche Behörde ihre Fragen auch diesen Behörden stellen .
Bei BERECHTIGTEN ZWEIFELN kann aber die deutsche Behörde bis zur Klärung des Sachverhaltes die Gültigkeit der Fahrerlaubnis aussetzen - dann darfst Du nicht mehr fahren. Und dann nimmst Du Dir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht …
… der hilft Dir da raus.
Damit der bezahlbar bleibt, schließt Du noch in Deutschland eine Verkehrsrechtschutzversicherung ab - z.B. beim ADAC für 89,- Euro im Jahr. Achtung ! Rechtschutzversicherungen zahlen erst für Vorgänge nach sechs MOnaten Mitgliedschaft (in der Regel, es gibt Ausnahmen, genau nachlesen!). Die RSV sollte man sowieso haben.
Viel Erfolg, Joe