Hallo,
Schilderung des Falles:
Person A kommt gebürtig aus Polen, lebt jedoch seit dem 4ten Lebensjahr in Deutschland. Hat ihren Wohnsitz zwar in Deutschland, ist aber auch in Polen gemeldet. Person A besucht die Schule in Deutschland und fängt anschließend an zu studieren. Mit 18 Jahren macht sie ihren Führerschein in Polen. Mit 23 Jahren entschließt sie sich die deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen. Nachdem sie diese bekommen hat, möchte sie ihren polnischen EU-Führerschein in einen deutschen umschreiben lassen.
Ist das möglich oder muss Person A den Führerschein nochmals in Deutschland machen?
Warum möchte die Person denn den Führerschein umschreiben, dies ist doch nicht nötig, oder?!
Stellt sich wohl die Frage, ob seinerzeit der Erwerb in Polen rechtmäßig war, ob dies bei gleichzeitigem Wohnsitz und evtl. Studiums in D so war bezweifle ich mal unwissenderweise, aber das muss doch zu klären sein.
BB
mit dem hauptwohnsitz in deutschland braucht man auch eine deutsche fahrerlaubnis.
nach der neuen führerscheinrichtlinie darf man von einer ausländischen fahrerlaubnis in deutschland gebrauch machen, wenn man den hauptwohnsitz im jeweiligen ausland hat. hält man sich länger als 185 tage im ausland auf, muss der hauptwohnsitz verlegt werden.
hauptmann
Ist das so? Klär mich auf!
Erlaubt $28 FeV nicht ausdrücklich die Nutzung einer im EU Ausland erworbenen FE? Die Rechtmäßigkeit des Erwerbs in dem Fall mal aussen vor?!
Wo liegt mein Fehler?
Grüße,
BB
ja das ist im grunde auch richtig. nach der überarbeitung des führerscheinrechts muss man aber den hauptwohnsitz in dem land haben, in dem die fahrerlaubnis erteilt wurde. damit soll der führerscheintourismus beendet werden.
man kann als deutscher mit der fahrerlaubnis aus polen fahren , aber nur, wenn eben der hauptwohnsitz in polen ist und natürlich, wenn die faherlaubnis in de nicht entzogen wurde.
Der TE ist ja in Polen gemeldet, ob dies mit dem Wechsel der Staatsbürgerschaft wegfällt weiss ich nicht, mal angenommen in Polen verbleibt ein Wohnsitz.
Ist in Polen eine Anmeldung mit Nebenwohnsitz möglich - meines Wissens ist dies in einigen Ländern nicht der Fall?
Bliebe also in Polen ein Hauptwohnsitz bliebe auch die polnische FE gültig?
Aber wir sind vom Thema abgekommen: War der Erwerb seinerzeit rechtmäßig? - Dann wäre eine Umschreibung problemlos möglich und nach deiner Auskunft prinzipiell erforderlich?!
Grüße, BB
Hallo,
Der Erwerb fand April 2005 statt. Alles ist rechtmäßig verlaufen.
Da Person A jedoch nicht nachweisen kann, dass sie mind. 185Tage/Jahr in Polen lebt, kann sie die FE in Deutschland nicht nutzen, deswegen wird eine deutsche FE benötigt. Jetzt stellt sich jedoch die Frage, ob man die FE in die deutsche umschreiben lassen kann oder ob ein neuer Erwerb des Führerscheins in Deutschland nötig ist.
Wenn die zuständige Führerscheinstelle der Ansicht ist, der Erwerb seinerzeit war rechtmäßig, dann wird ohne weitere Prüfungen getauscht.
Da Du zu der Zeit aber wohl genau wie jetzt überwiegend in D warst, studiert hast usw, den Führerschein vielleicht im Urlaub gemacht hast, bezweifle ich dies.
Das ist kein Vorwurf an Dich Du wolltest Führerscheinbetrug begehen, aber endgültige Sicherheit erhälst Du erst, wenn Du den Tausch beantragst.
Vielleicht solltest Du in speziellen Foren in Erfahrung bringen, wie genau es die einzelnen Behörden mit der Umsetzung der Richtlinien nehmen, da scheints regionale Unterschiede zu geben.
Grüße,
BB