EU-Führerschein ohne MPU

Hallo,

Situation: Ich habe vor 4 Jahren meinen Führerschein, aufgrund von Cannabiskonsum, abgeben müssen -> MPU. Aufgrund eines längeren Auslandsaufenthalts in Indien war die ganze Geschichte für mich bis jetzt auf Eis gelegt…

Nun meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit den Schein (im EU-Ausland!?) OHNE MPU wiederzuerlangen um dann in Deutschland ganz Legal damit fahren zu können?

Nach Recherche im I-Net blick ich nicht mehr durch.
Die (deutschen) MPU stellen sagen die ganze Geschichte mit dem EU-Führerschein wäre (OHNE MPU!!) nicht Legal.

Private Anbieter die den Schein z.B. in Tschechien realisieren wollen, sagen es wäre alles Legal und Supi. Was mich verwirrt ist, dass komischerweise beide mit denselben Gesetzesgrundlagen argumentieren.

Mir ist klar das alle mit mir Geld verdienen wollen…Deshalb: Kann mir jemand im Klartext sagen was nun Sache ist!?

Danke im Voraus!

Hallo,
einmal kurz zu Ihrer Frage.
Natürlich haben Sie als EU Bürger die Möglichkeit und vorallem auch das Recht, den Führerschein in dem Land Íhrer Wahl zu erwerben.
In der gesammten EU - gibt es auch nur noch einheitlich „einen“ Führerschein!
Den " EU Führerschein ".
Wie und unter welchen Vorraussetzungen dieser denn nun erworben wurde - unterliegt dem Ausstellerlan!!!
Wenn Deutschland von Ihnen eine MPU haben will - Okay - da nationales Recht!
Wenn Tschechien zum EU Führerschein Erwerb keine MPU verlangt, dann auch okay, da auch hier nationales Recht.
Wir von Tarabas68 (Ich bin der Insider Rolf Herbrechtsmeier aus vielen Fernsehberichten), bieten den EU Führerschein im Ausland an - hier besonders Tschechien ( http://www.ifv-mpu.de ).
Allerdings sagen wir schon seit 5 Jahren - das der Kunde Bitte „freiwillig“ in Tschechien eine amtliche MPU gleich beim EU Führerschein Erwerb mit ableisten soll.
Hintergrund hier, wenn Sie den EU Führerschein über Tschechien „ohne MPU“ erwerben, muss dieser anerkannt werden,… Aber es kann auch sein, das Ihnen immer wieder vorgeworfen wird, Sie seien doch nur ins Ausland gegangen, um die MPU zu „umgehen“.
Wenn Sie den EU Führerschein in Tschechien, mit einer freiwilligen MPU abgeleistet haben, kann niemand Ihnen den Vorwurf machen, Sie hätten die MPU „umgangen“ - denn zumindest bei uns - haben Sie neben den EU Führerschein auch ein amtliches, positivem MPU Gutachten!!! Schauen Sie sich doch auf unseren Seiten die " Fernsehberichte ", besonder den SERVUS TV Bericht an - dort wird der Ablauf in einer meiner 8 Fahrschulen gezeigt, mit MPU!
Ich wünsche Ihnen viel Glück!
P.S. Natürlich finden Sie viele Angebote im Internet, achten Sie nur darauf, das ALLE Gesetze und Bestimmungen des Aussellenden Landes ( Meldegesetz von 185 Tagen ) sowie die EU Gesetze eingehalten werde - dann werden auch Sie Freude an dem EU Führerschein haben! (vieleicht ja auch über uns) Rolf Herbrechtsmeier / Tarabas68

Hallo,

Der Erwerb eines EU-Führerscheins ist natürlich legal, aber Sie haben eine „Fahrerlaubnissperre“, es ist Ihnen also nicht erlaubt zu fahren, egal mit welchem Führerschein. Würde man Sie also mit diesem EU-Führerscheon kontrollieren, würde man Ihnen diesen auch abnehmen, um dieses Fahrverbot durchzusetzten. Merke: Führerschein und Fahrerlaubnis sind zwei Unterschiedliche Dinge. Aber ohne Fahrerlaubnis darf man auch keinen Führerschein nutzen.

Gruß, Jörn Otten.

Der EU- Führerschein - immer wieder ein verwirrendes Thema…
Du kannst den Führerschein legal im Ausland machen, wenn Du 185 Tage Deinen Wohnsitz im Ausland hast. Du darfst grundsätzlich überall damit fahren - nur nicht in Deutschland, wenn Du dies nicht erfüllst. Hierbei beachte, die Führerscheinstelle ist eine Behörde die übergreifend, also auch mit der Arge, dem Finanzamt, etc. zusammenarbeiten darf.Daher ist es kein Problem festzustellen, ob und wielange Du Dich im Ausland aufhälst…
Schau mal auf die Seiten des KBA - da kannst Du Dir mal einen Überblick über Kontrollorgane des Staates nur zum Thema Auto - Führerschein machen…

Solange Deine Tat nicht verjährt ist, kann es Dir mit diesem Führerschein zudem passieren, dass Du häufig kontrolliert wirst, gerade Cannabiskonsumenten brauchen oft lange, um zu erkennen das die Realität auch ohne Konsum Spaß machen kann :wink:.
Das bedeutet für Dich, die Zeit bis zur Verjährung bist Du im PC gespeichert - ab Urteil 10 Jahre + (je nach Behörde und Bundesland) noch bis zu weitere 5 Jahre…

Solltest Du Deinen Hauptwohnsitz nicht dauerhaft im Ausland anmelden, bist Du mehr oder weniger gezwungen deinen Führerschein in Deutschland auf Deinen Wohnort umzuschreiben.
Das aber widerspricht der „Auflage der MPU“ und die Führerscheinstellenmitarbeiter fühlen sich zudem hintergangen wenn Du im Ausland den Führerschein gemacht hast - weil sie davon ausgehen das Du weiterhin konsumierst. Sie können Deine Fahreignung einfach so, jederzeit in Frage stellen und Nachweise in Form von Laborwerten einfordern.
Die Umschreibung auf deutschen Wohnsitz kann auch dazu führen, dass er wieder ungültig ist, bzw. gleich einbehalten wird, solltest Du diesen Nachweis nicht erbringen.

Grundsätzlich sind innerhalb der EU ausländische Führerscheine anzuerkennen, sagt die „2. Führerscheinrichtlinie“ (Richtlinie 91/439/EWG) die einzelstaatliche Fahrerlaubnis nach EG-Muster.

Das bedeutet, dass mit einer gültigen und rechtmäßig erworbenen ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland diejenigen Kraftfahrzeuge geführt werden dürfen, die der ausländischen Klasse entsprechen.

Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH kann die Akzeptanz in zwei Fällen unterbleiben:

Wenn sich aus den Eintragungen im Führerschein selbst („Wohnort“ mit deutscher Adresse) oder „aus anderen vom Ausstellerstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen“ ergibt, dass der Inhaber der Erlaubnis nicht mindestens 185 Tage im Jahr im Ausstellerstaat gewohnt hat („Wohnsitzerfordernis“).

Wenn der ausländische Staat die Fahrerlaubnis erteilt hat, während noch eine Sperrfrist in Deutschland gegen den Betroffenen läuft.

In seiner aktuellen Entscheidung bestätigt der EuGH aktuell erneut das es der Erteilung während einer Sperrfrist gleichsteht, wenn nur der Verkehrsverstoß vor Ausstellung des „neuen“ Führerscheins begangen und die „alte“ Fahrerlaubnis daraufhin in Verwahrung genommen wurde. Dies gilt jedoch nur, wenn genau dieser Verstoß später dann der Grund für den Entzug der „alten“ Erlaubnis und die Anordnung der Sperrfrist ist. Die Verwahrung nach § 94 StPO kann dann als „Maßnahme der Aussetzung“ im Sinne der Führerscheinrichtlinie interpretiert werden, die es einem Staat ermöglicht, einem ausländischen Führerschein die Geltung zu versagen.
Und da eine ausländische Fahrerlaubnis, der die deutschen Führerscheinbehörden die Geltung versagen dürfen, nach dem Wortlaut des § 28 Abs. 4 FeV automatisch ungültig wird, ohne dass es dazu eines behördlichen Bescheides bedarf, kann es Dir passieren, dass Du Dich in Deutschland dann wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten musst.

Alles in allem musst Du, so oder so, Deinen Cannabiskonsum beenden - denn bei den Abbauzeiten wirst Du es kaum schaffen, Fahren und Konsum dauerft zu trennen.

Solltest Du Deinen Konsum schon beendet haben, kannst Du mit nur zwei Haarproben a 6 cm Deine Abstinenz für ein Jahr nachweisen. Damit bist Du bei der MPU rein laborwerttechnisch mit ca. 250,- Euro auf der sicheren Seite. (Zugelassene Ärzte bei der Begutachtungsstelle erfragen!)
Zudem kannst Du Dich auf die MPU vorbereiten, entweder mit einem Verkehrspsychologen (ca 400,- bis 700,- Euro) , oder zur Not auch über Bücher (ca. 50 Euro), Internetforen - da gibt es ein paar Foren die ganz gut sind, kostet nur Deine Zeit.
Wichtig ist zu reflektieren und zwar die gesamte Konsumzeit - warum habe ich konsumiert, was waren Vor-, Nachteile, wie steigerte sich das Ganze, war ich abhänig? fortgeschrittenin der Drogenproblematik oder gefährdet? Und wie verhindere ich einen erneuten Konsum, eine Suchtverlagerung…
Dann bekommst Du, egal welchen weg Du gehst, für deutlich weniger Geld (MPU Drogenfragestellung kostet incl. Antrag ca 700,- ) einen legalen Führerschein, den Du - sollest Du nicht wieder gegen bei Führerscheinerwerb gelernte und akzeptierte Regeln verstoßen - auch behalten darfst…
Sprich selbst mit professioneller Vorbereitung kommst Du auf nicht mehr als ca 1650,- Euro - wenn Du bereit bist selbst auch was zu tun :wink:

Zum Thema Regeln… (Ich kann nicht anders…ich muss es loswerden…)
Stell Dir vor, jeder spielt Mensch-Ärger-Dich nach eigenen Regeln (ausprobieren, falls machbar) - macht das Spaß? Geht das ohne Streit ab? Macht das Sinn?

Dann überlege und realisiere, welche „Waffe“ ein Fahrzeug ist… und was passiert, wenn hiermit jeder nach eigenen Regeln fährt…

(Kiffen alleine ist dabei wahrscheinlich noch mit das „harmloseste“ im Sinne von ungefährlichste Vergehen, wenn man Dauerkonsument ist (fährt man doch eher wie ein in den Sinnesorganen eingeschränkter Mensch langsamer - würde ohne wahrscheinlich noch schlechter fahren, denn viele Kiffer haben bekifft ihren Führerschein erworben…)

Es geht nicht auch unbedingt darum, ob diese Regeln für Dich immer Sinn machen, sondern vielmehr, dass man als Autofahrer und als anderer Verkehrsteilnehmer „relativ“ sicher sein kann zu verstehen, was jemand anderer mit einer solchen „Waffe“ auf der Straße so treibt…oder eben auch sicher nicht…
Ein Kiffer ist leider in seiner Wahrnehmung eingeschränkt, kann sich Dinge (wie andere Verkehrsteilnehmer) meist nicht so gut merken, oder sie nicht so gut einschätzen. :wink: All die tollen Gespräche im dichten Kopf - Sch… worüber haben wir bloss gesprochen - das hätte sicher die Welt verändert!

Sorry etwas lang geworden…hoffe Du weißt trotzdem, was Du wissen wolltest…

Gruß Petra (…die auch ohne kiffen ohne Ende ihren Salmon loslassen kann…)

Hallo,

ich selbst habe seit 1988 einen EU-Führerschein und fahre damit in der BRD. Bei Einhaltung der EU_Vorschriften ist der Erwerb einer EU-Fahrerlaubnis im EU_Ausland legal und der Führerschein ist in Deutschland gültig. Die Auflage der MPU kann ich auch löschen lassen, sodass man später nicht vorwerfen kann, man hätte diese umgangen. Seit eben diesen 23 Jahren vermittele diese Führerscheine ohne MPU im Ausland. Derzeit arbeite ich mit Polen zusammen. Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

MfG

Rene

Hallo,tut mir wirklich leid, aber dazu kann ich nichts genaues sagen, nur das Du wohl besser die MPU machen solltest, dann bist Du auf der sicheren Seite!!!gruss panini

hallo,

solange in deutschland bedenken an deiner fahreignung bestehen, nachdem dir auf grund einer fahrt unter drogeneinfluss die fahrerlaubnis entzogen wurde, darfst du in deutschland nur dann ein fahrzeug führen, wenn du die bedenken ausgeräumt hast und das geht nur über die mpu. mit allen anderen vorgehendweisen bewegst du dich rechtlich in einer grauzone und läufst gefahr, wegen einer straftat belangt zu werden (fahren ohne fahrerlaubnis), wenn du trotzdem ein fahrzeug führst.
ich hoffe, das hilft dir bei deiner frage

hallo,
ein EU-Führerschein hat nur dann Gültigkeit, wenn du in dem ausstellenden Land 185 Tage wohnst und auch den Nachweis führst, dass dein Lebensmittelpunkt im Ausland ist. Mit Lebensmittelpunkt ist gemeint, dass du dann auch eine Arbeitsstelle nachweisen, Steuern und Sozialabgaben in dieser Zeit leisten musst. Gleichzeitig ist es natürlich nicht möglich, dass du in dieser Zeit dann in -D- eine Arbeitsstelle hast, oder evt. Sozialleistungen vom Staat, Arge oder Krankenkasse beziehst.
Im Februar 2010 wurde ein Höchstrichterliches Urteil vom Bundesverwaltungsgericht gesprochen, das beinhaltet, dass die deutschen Behörden alle deine Angaben exakt prüfen muss und ggf. auch die Staatsanwaltschaften im Ausland prüfen müssen.

Das ist der aktuelle Stand der Dinge.
In Braunschweig hat aktuell ein Amtsrichter eine Klage an die Staatsanwaltschaft zurückgegeben um all diese Sachverhalte zu prüfen.

Wenn nun der Lebensmittelpunkt nur ein ausländischer „Briefkasten“ ist, dann wird wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis gegen dich ermittelt.

Bist du im Auskland 185 Tage gemeldet und bekommst in -D- Sozialleistungen, dann ist das „erschleichen von Sozialleistungen“ die du dann sicherlich zurück zahlen musst.

Mein Rat, mach einfach eine MPU und lass die Kifferei.
Sicherlich ist für eine positive MPU ein Abstinenznachweis erforderlich von 6 - 12 Monaten erforderlich.
mfg
mpu24

Die Sache mit den EU Führerscheinen ist nicht mehr legal. Du hast ja weiterhin in D keine Fahrerlaubnis. Du darfst mit dem EU FS überall fahren. Nur halt nicht in Deutschland. Wenn sie dich erwischen, dann ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Und das wird dann recht bitter bestraft. Mit bis zu einem Jahr Führerscheinentzug…

Dann lieber eine MPU machen…

Gruß

Das Problem ist, dass Dir niemand alles sagt.

Um einen zunächst mal gültigen Führerschein in einem EU-Land zu erwerben musst Du da leben. Mindestens 185 Tage. Leben heisst Hauptwohnsitz, Lebensmittelpunkt.

Dann darf es keine Sperrzeit mehr geben, d.h. Alle strafrechtlichen Folgen des Cannabiskonsums sind erledigt.

Dann muss die erteilende ausländische Behörde über alle relevanten Fakten Bescheid gewusst haben als sie erteilt hat.

Hast Du so einen neuen FS bekommen kann Deutschland diesen trotzdem für in Deutschland ungültig erklären - aber eben nur hier. Und Du kannst es anfechten, gerichtlich.
Letztlich wirst Du auch wohl Recht bekommen, denn was Deutschland in punkto Führerscheinen treibt ist längst gerichtsgängig und illegal. Aber Du musst es für Deinen Fall beweisen.

Also kurz: Es geht, aber es ist unheimlich schwierig.

Leichter scheint es mir, mit dem Cannabiskonsum zeitweilig aufzuhören und das auch in einer MPU nachzuweisen und dann alles neu zu machen …

Tut mir leid, aber da gibt’s sonst nix.
Viel Erfolg, Joe

klares nein, es sei denn man hat seinen ersten Wohnsitz im Ausland bzw. in dem Land wo man seinen EU-Führerschein machen will.