EU-Führerschein

Liebe Wissende!

Bisher ignorierte ich den EU-Führerschein.
In der Presse gibt es ein ziemliches Durcheinander. „Muß“ und „kann“ wird nicht ausreichend unterschieden, die Berichte sind damit wertlos. MUSS der Inhaber eines alten Führerscheins diesen also umtauschen oder KANN er es tun, kann es aber auch bleiben lassen?

Ich habe einen Führerschein Klasse 3 und darf damit (bisher) alles fahren, was 4 Räder hat und höchstens 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht. Wenn man umtauschen MUSS, bleibt es dann bei diesem Besitzstand oder erhält man einen Führerschein mit Einschränkungen gegenüber der alten Klasse 3?

Im Chaos der Presseberichte von offenkundig nur unzureichend informierten Schreibern tauchen auch noch Beschränkungen auf, die vom Lebensalter abhängig sind. Wie verhält es sich damit?

Gruß
Wolfgang

MUSS der Inhaber eines alten Führerscheins
diesen also umtauschen oder KANN er es tun, kann es aber auch
bleiben lassen?

Umtauschen musst Du ihn, wenn Du vorher den zweier Lappen hattest.

Ich habe einen Führerschein Klasse 3 und darf damit (bisher)
alles fahren, was 4 Räder hat und höchstens 7,5 t zulässiges
Gesamtgewicht. Wenn man umtauschen MUSS, bleibt es dann bei
diesem Besitzstand oder erhält man einen Führerschein mit
Einschränkungen gegenüber der alten Klasse 3?

Es gilt das Prinzip der Besitzstandswahrung. Das heißt, Du darfst mit dem EU-Lappen auch noch 7,5 t bewegen.

In Österreich und zum Teil auch Frankreich machen sie allerdings öfters mal Streß, wenn Du noch mit einem alten Teil andrückst. Da ist es besser, sich den neuen Schein zu besorgen.

Im Chaos der Presseberichte von offenkundig nur unzureichend
informierten Schreibern tauchen auch noch Beschränkungen auf,
die vom Lebensalter abhängig sind. Wie verhält es sich damit?

Dazu kann ich nichts sagen.

Tom

Hallo Wolfgang,
ich sags mal einfach: sieh Dir mal an

http://www.bussgeldrechner.de

Unter dem Punkt „Führerschein“ wird dieses Problem nach meiner Meinung sehr einfach und klar dargestellt. Es gibt noch viele dieser Art Informationen, aber diese schien mir die beste zu sein. :o))

Gruß Klaus

Hi Wolfgang :smile:

Ich habe meinen alten grauen Führerschein (Klasse 3) auf den EU-Führerschein (Scheckkarten-Format) umschreiben lassen. Ich darf alles fahren, was ich vorher auch durfte (incl. 7.5 Tonnen). Der Führerschein ist sogar noch erweitert worden: Bis 50 Jahre darf ich 12 Tonner fahren. Keine Ahnung wieso das so ist, aber ich habe mich auch nicht darüber beschwert :smile:))

cu Stefan.

Schlüsselnummer in Spalte 12 erklärt einiges…
Hallo Stefan,

Ich habe meinen alten grauen Führerschein (Klasse 3) auf den
EU-Führerschein (Scheckkarten-Format) umschreiben lassen. Ich
darf alles fahren, was ich vorher auch durfte (incl. 7.5
Tonnen). Der Führerschein ist sogar noch erweitert worden: Bis
50 Jahre darf ich 12 Tonner fahren.

Garantiert nicht, nenne mir mal bitte Deine Schlüsselzahlen in Spalte 12 des FS und die dazugehörige Klasse, wo die Zahl steht.

Keine Ahnung wieso das so
ist, aber ich habe mich auch nicht darüber beschwert :smile:))

Es ist unwahrscheinlich, daß Du mehr darfst wie vorher, ohne eine Ausbildung/Prüfung gemacht zu haben.

Ich habe hier zu Hause das Buch zum neuen Scheckkarten-FS. Hier stehen im Anhang auch die Schlüsselnummern drin, die die neuen FS-Klassen auf die alten angleichen, was das Besitzstandsrecht angeht.

dennis

Hallo Wolfgang,
hier gilt ganz klar die Besitzstandsregelung.Wer umschreibt,erhält die gleiche Fahrerlaubnis.Dieses Gerücht mit den 12t. geistert immer wieder rum.Meines Wissens nach,ist das nicht richtig.Mann kann umtauschen,aber man muss nicht.Das gleiche Spiel hatten wir ja schon vor ein paar Jahren,als der rosa EG-Führerschein kam.Es kam die große Hysterie auf.Und nun ein paar Jahre später,haben wir einen neuen EG-Führerschein.Warte noch 3-4 Jahre,dann gibts wahrscheinlich wieder was neues.Umschreiben musst Du nur,wenn Du Klasse 2 hast und dieses Jahr das 50.Lebensjahr vollendest.Danach gehen die regelmäßigen Gesundheitsprüfungen los.Aber bei Fragen zum 2er dürfte Dennis besser informiert sein.Aber auch mit der alten grauen „Pappe“ (ich hab sie auch noch und werde sie behalten)darfst Du Züge mit nicht mehr als 3 Achsen bis zu einem ZGg bis 18t. fahren(LKW 7,5t+Tandemachsanhänger 10,5t).
Gruß Sebastian

Hi Dennis :smile:

Garantiert nicht, nenne mir mal bitte Deine Schlüsselzahlen in
Spalte 12 des FS und die dazugehörige Klasse, wo die Zahl
steht.

Ich habe dir mal die beiden Zeilen mit den „dicken“ Autos hingeschrieben:

9. 10. 11. 12.
C1 22.01.86 171
CE 22.01.86 16.01.18 79(C1E\>12000kg,L
Die auf dem Amt hat mir gesagt, ich dürfte 12-Tonner fahren ...

cu Stefan.

Hallo Wolfgang!
Das Problem und das Durcheinander in den Medien resultiert daher, dass die entsprechende EU-Richtlinie in jedem Land anders umgesetzt worden ist. In einigen EU-Ländern muss der Führerschein umgetauscht werden und die dortige Polizei war der Meinung, dass das auch für deutsche Touristen u.ä. gilt.
Das stimmt aber nicht. In Deutschland gilt - zumindest für die alte Klasse III - das Besitzstandswahrungsgebot, d.h. man darf alles, was man vorher durfte - und man muß nicht tauschen.
Die rechtliche Grundlage ist die sog. FeV.
Wer aber ständig ins Ausland fährt sollte tauschen, nur um Ärger zu vermeiden.
Tauschen muss man übrigens auch, wenn der alte Lappen unleserlich geworden ist!
Zur Zeit gibt es in Deutschland ein totales Wirrwarr an Führerschein-Formaten: III. Reich, Saarland, Bundesrepublik alt
(grau), DDR alt, Bundesrepublik Scheckkarte, EU-Format; sowie ein totales Chaos an Fahrerlaubnisklassen, z.b. die sog. alte Klasse IV und V (wer kennt das noch?)
mfg frank

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

ein totales Chaos an Fahrerlaubnisklassen, z.b. die sog. alte
Klasse IV und V (wer kennt das noch?)

Hallo Frank,

ja, genau so ein Teil besitze ich. Klasse V für Fahrrad mit Hilfsmotor bis 40 km/h, ausgestellt 1966, erweitert auf Klasse 3 im Jahre des Herrn 1969. Na, mal sehen, was ein österreichischer Schupo oder sein italienischer Kollege dazu sagt.

Gruß
Wolfgang

…nämlich folgendes:
Hi Stefan -:wink:

Ich zitiere:

C1 22.01.86 171

Ziffer 171 ist eine nationale Schlüsselzahl und besagt: Klasse C1, gültig auch für Fahrzeuge der Klasse D (Bus) miz zG nicht mehr als 7,5t, jedoch ohne Fahrgäste. 8 Personenenregelung gilt weiterhin, solange Privat,- Firmenangehörige.

CE 22.01.86 16.01.18 79(C1E>12000kg,L Nicht als Einzelfahrzeug !!

Laß Dich nicht hinter dem Lenkrad einer Zugmaschine +7,5zG erwischen, sonst Fahren ohne Führerschein…

dennis

Die auf dem Amt hat mir gesagt, ich dürfte 12-Tonner fahren

Als Ich Dez 1998 auf dem Amt meinen Bus-Schein verlängern wollte, war ich der erste in Speyer, weil mein FS im Januar ablief, also nach neuem Recht ausgestellt wurde. Frag nicht, wie lange Ich in dem Büro saß, weil man erst mal das neue Recht aus den Büchern „wälzen“ mußte…