EU - Import Auto Werksgarantie,Gewährleistung usw

Hallo Zusammen,

ich war gestern bei einem Opel Händler (von mir aus ca. 180km entfernt). Dieser bietet einige Leasingfahrzeug aus Spanien an.
Ich habe mich für den Händler entschieden, weil er mir einen guten Preis für meinen Gebrauchten gibt.
Ich habe mich in einen Opel Corsa D )Bj. 03/2010 verliebt. Nun meine Frage bzgl. Garantien usw.

  1. Der Händler sagte, dass Auto hat ganz normal 3 Jahre Werksgarantie, hat damit jemand Erfahrungen?

  2. Wie sieht es aus mit den Inspektionen um die Garantie aufrecht zu erhalten? Muss ich ab jetzt immer zu dem Opel Händler fahren, wo ich das Fahrzeug gekauft habe und dort die Inspektion durchführen lassen, damit die Garantieansprüche bleiben?

  3. Ich habe gehört, dass Fahrzeug muss von Opel Deutschland „anerkannt“ werden, kann mir dazu jemand was sagen?

Ich habe einen sehr guten bekannten mitgehabt, der sich sehr gut mit Autos auskennt. Optisch und Technisch ist es das Auto was ich kaufen möchten.
Aber wie siehts mit Garantie/ Gewährleistung und so weiter aus?

Ich danke euch schon mal vorab für eure Hilfe!

Hallo

3 jahre ist schon mal verkehrt. 24 Monate Herstellergarantie. Eine Anschlussgarantie ist möglich vor Ablauf der 24- monatigen Herstellergarantie. Infos beim Händler.

Bei Opel ist es egal wo das Fahrzeug (Europa) gekauft wurde.
Bei Hyundai z.b. nicht.

Die Inspektionen kann man bei jdem beliebigen Opel Händler durchführen lassen. Auch freie Werkstätten.
Ich empfehle aber den Opel Händler.

In Ihrem Fall hat der Corsa nur noch Garantie bis 03/2012

Schon mal Gedanken über einen Opel Corsa D Modelljahr 2011 gemacht? Bessere ( Verbrauchsoptimierte ) Motoren.
Verbessertes Design - und Lebenslange Garantie und 0% Finazierungen möglich. Einfach vergleichen. Ansonsten ist Der Corsa D ein Super/ Top Auto

mfg

Hallo

  1. ist das Gewährleistungsrecht ein EU-Recht, und es ist ganz egal woher das Fahrzeug stammt.
  2. Die Garantie gilt sogar nahezu überall auf der Erde - nachzulesen im Garantie-Heft beim Fahrerhandbuch.

Umbedingt darauf achten, dass alle Inspektionen gemacht und auch eingetragen wurden. Sonst hat es den Verlust der Garantie zur Folge. Die Inspektionen sollten immer bei einer Opel-Vertragshändler Werkstatt durchgeführt werden, weil nur diese auch über das Web miteinander verbunden sind und alle neuesten Informationen wissen.

Der Händler der das Fahrzeug am deutschen Markt verkauft muss die COC-Papiere für die Anmeldung zum Kaufvertrag dazugeben. Er muss die VIN-Nummer bei Opel-Rüsselsheim freischalten lassen. Der Händler muss sich darum kümmern, nicht Sie als Kunde.

Wenn Sie vor dem Kauf einen verbindlichen Ankaufstest zB. beim TÜV oder ADAC machen lassen - kann ihnen dieser sofort alle Mängel an dem Fahrzeug sagen.

Mit freundlichen Grüßen
DI Klaus R. Tiefenbacher

Hallo!

Ich danke Ihnen vielmals für die schnelle Antwort. Ich werden den Händler nochmals anschreiben und auf seine Antwort warten. Dann werde ich entscheiden ob ich das Fahrzeug kaufen werden.
Leider kommt für mich derzeit kein Opel Corsa aus 2011 in Frage. Geschaut habe ich danach natürlich auch schon. Jedoch sind die Autopreise in Norddeutschland sehr hoch. Für Gebrauchte bekommt man fast gar nichts mehr. Deshalb bin ich sehr froh, dass der Händler mir 4250 Euro für meinen gebrauchten gibt. Das Fahrzeug ist an sich total ok. 1-2 Kleine Lack Macken sind vorhanden, aber die lassen sich weg polieren. Viele Deutsche Autos sehen schlimmer aus.
Ich danke nochmal vielmals für die nette und schnelle Antwort!

Lg
Nobodys

hey

also die garantiegilt europa weit also auch in deutschland aber ich würde mich bei einem opel autohaus noch mal genauer darüber infomieren …

Inspektionen : muss nicht bei opel sein sollteaber wenigstens ne meisterwerkstatt sein die auch das checkheft ausfüllen tut so lange das checkheft lückenlos ist besteht auch die garantie soweit mir bekannt also ruhig noch mal nachfragen und nich auf meine aussage verlassen :wink:

wegen der anerkennung opel baut autos in spanien und verkauft sie hier in deutschland solange sie nen deutschen fahrzeugbrief is da meiner meinung nach kein prob bei

sorry das ic ihnen das nich zu 100% bestätigen kann aber rechtlich geseen würde ich mich zuweit aussem fester lehnen um ihnen das ohne bedenken bestättigen zu können also alles auf vorbehalt und ohne rechtliche handhabe in meine richtung

als tip am rande bei solchen fragen immer nen autohaus zuratte ziehn :wink:

mfg bösi

Hallo zurück,
wenn der Hädler das sagt, wird es stimmen mit der Werksgarantie, sonst wäre es unlauterer Wettbewerb.
Was Inspektionen angeht hast Du grundsätzlich freie Werkstattwahl, allerdings ist es wie bei jedem Vertrag, lies das Kleingedruckte. Es gibt manchmal Hersteller, die eine Klausel mit einfügen, dass die Inspektionen nur von Vertrgshändlern gemacht werden dürfen. Ist beim Opelhändler übrigens sehr günstig…
Viel Spaß mit dem neuen Auto.
Gruß Dirk

Hallo und Sorry,

davon habe ich leider absolut keine Ahnung.

LG Petra

Hallo,

das sind leider alles rechtliche Fragen, zu denen ich dir leider keine befriedigende und vor allem sichere Antwort geben kann. Tut mir Leid.

Liebe Grüße

Rainer

Hallo,

zunächst gilt es Garantie und Gewährleistung/Sachmängelhaftung zu unterscheiden, denn häufig wird dies vom Verbraucher nicht differenziert und es herrscht häufig die Auffassung, dass jede Sache nach Gesetz zwei Jahre halten muss. Dem ist aber nicht so.

Der Verkäufer ist laut BGB verpflichtet, die Sache (den Kaufgegenstand) frei von Mängeln zu übergeben. Keinesfalls ist der Verkäufer verpflichtet dafür einzustehen, dass eine Sache eine bestimmte Zeit „hält“. Der Anspruch hierauf verjährt idR. nach 24 Monaten. Das heißt also, der Käufer hat 24 Monate Zeit, Mängel, die bei Übergabe schon vorhanden waren, zu reklamieren.

Um dem Käufer längerfristige Sicherheit zu geben, gewähren einige Händler oder Hersteller eine Garantie. Diese tritt grundsätzlich neben die Gewährleistung. Eine Verpflichtung eine Garantie abzugeben besteht aber nicht. Daher ist der Garantiegeber auch berechtigt die Bedingungen für die Garantie frei auszugestalten. Im Garantiefall ist also ausschließlich von Belang, was in den Garantiebedingungen geregelt ist. Ohne den Inhalt der Garantiebedingungen zu kennen, lassen sich die Fragen daher nicht beantworten.

Gruß

S.J.

Hallo!!

Wo ist das Problem?? Der Händler ist doch in Deutschland, oder?? Da hat man doch einen Ansprechpartner für die Garantie und in dem Kaufvertrag sollten die Garantiebestimmungen stehen.

Hallo,

zu 1. Es stimmt das die Fahrzeuge ganz normale Werksgarantie haben, aber aufpassen, Garantie u. Gewährleistung sind gänzlich verschiedene Dinge.
Garantie ist freiwillig, Gewährleistung gesetzlich geregelt.
Wenn der Händler von Garantie spricht u. 3Jahre nennt, so müssen Sie sich das schriftlich bestätigen lassen, da die normale Gewährleistung bei Opel 2Jahre wären.

Zu. 2.
Auch hier muss man differenzieren, Gewährleistung ist nicht Händler gebunden, eine Garantie die der Händler selber gibt aber oftmals schon.
Es gibt Händler eigene Garantien, die nur gelten wenn man regelmäßig sein Fahrzeug dort warten lässt u. es gibt Garantien wie die bei Opel verbreitete Car Garantie die nicht Händler gebunden ist.

Zu 3. Es gibt Hersteller da muss man das Fahrzeug im neuen Land anmelden, Suzuki handhabt das z.B. so.
Bei Opel wäre mir das neu, allerdings würde ich da mal kurz Opel anschreiben, die geben innerhalb von 14tagen eine schriftliche Aussage per Mail.

Generell:
Gewährleistung ist gesetzlich geregelt u. kann ohne Gründe nicht ausgeschlossen werden.
Garantie ist freiwillig u. an Vorgaben gebunden.
Opel hat z.B. 2 Jahre Gewährleistung, die in der Werbung beschriebene Garantie ist freiwillig u. an Vorgaben gebunden.
Dann gibt es noch die Kulanz, auf die hat man keinen Anspruch, wird aber oft gewährt wenn Bauteile ausfallen die keine Verschleißteile sind.
Wichtig ist hier, das Serviceheft muss Lückenlos von Opel ausgefüllt sein, der Service darf nicht überzogen worden sein.
Fehlen hier Einträge oder sind Einträge von nicht Opel Service Partnern vorhanden verweiger zu Recht Opel die Kulanz u. manchmal sogar die Garantie.
Es gibt Händler die das Problem umgehen möchten u. das Serviceheft einfach verlieren, das ist aber Gefährlich, die Kulanz ist somit verloren u. auch bei der Garantie u. Gewährleistung kann es Probleme geben.
Also ganz wichtig, Serviceheft kontrollieren.

Hallo Leihwagen aus Spanien haben immer Unfälle gehabt. Irgendwo ist das Auto lackiert worden.
zu Frage 1:
Gesetzliche Sachmängelhaftung 2 Jahre. Garantie des Herstellers 2 Jahre ab Erstzulassung. Bei Deutschen Fahrzeugen ist für den Erstbesitzer eine Lebenslage Garantie möglich die jedes Jahr beim Opel-Betrieb verlängert wird.
Zu 2:
Für den Garantie-Erhalt ist nur eine anerkannte Opelwerkstatt für die Wartung zulässig!
zu 3:
Wichtig beim Verkauf ist das Fahrzeug schon über 1 Jahr alt! Bitte prüfen ob die vorgeschrieben Inspektion im März 2011 auch durchgeführ und dokomentiert wurde, sonst brauchen wir hier nicht weiter über Garantie und Kulanz reden.
Gruß Bernd

Hallo,
leider kenne ich die neuesten EU-Bestimmungen auch nicht so genau. Ich bin mir aber sicher, dass es egal
ist, ob ein Auto aus Deutschland oder der EU ist.
Die Gewährleistungen sind, als wäre das Auto in
Deutschland gekauft worden.
Alle anderen Bestimmungen kennt der Opel Händler,
ist ja sein Job.
Sonst würde ich empfehlen, beim ADAC anzufragen. Die
haben auch immer die neuesten Bestimmungen.

Tut mir leid, dass ich nicht all Ihre Fragen beantworten konnte.

Gruss und schönes Wochenende