Eu Importe?

Hallo,

ich habe vor den Peugeot 307 zu kaufen (ein geniales Auto besser als Audi Mercedes und BMW zusammen!!!) kann mir aber leider noch keinen Neuwagen beim Händler leisten, daher habe ich überlegt eventuell mir Angebote von Eu Importeuren zu holen…

Kennt sich damit jemand aus, was sollte man dabei beachten?
Würde mich über alle möglichen Infos seeeehr freuen :smile:

Gruss
Tanja

Hi Tanja,
dazu empfehle ich die FAQ:318. Wenn Du noch mehr Infos haben möchtest, könnte ich Dir noch ein paar als Word-Datei mailen.
Gruss Sebastian

Besuche dazu auch meine WebSite unter http://www.winni-the-pooh.de/auto/import.htm.

Es gibt rechtlich keine Händler die im Ausland Autos kaufen dürfen, über die Grenze transportieren und in Deutschland wieder verkaufen. Das gibt es nicht, das ist gesetztlich verboten. ALLE Händler in Deutschland für EU-Wagen sind nur und ausschließlich Vermittler, die mit einer verbindlichen Bestellung eines Privatmenschen im Ausland einen Wagen kaufen. Diese Vermittler lassen sich aber meist zwei oder drei Bestellungen unterschreiben, holen damit mehr Autos im Ausland und verkaufen die dann auf eigene Rechnung in Deutschland, was ein Kunde meißt nicht bemerkt oder mit unterstützt, damit er selbst billig ein Auto bekommt. Dabei haben diese Vermittler meißt noch angeschloßene Werkstätten, kleine Autohäuser oder Tankstellen, um das aussehen eines richtigen PKW-Händlers fürEU-Wagen zu vermitteln. Es sind und bleiben aber nur Vermittler. ALLE Garantieansprüche oder Reklamationen sind deshalb immer mit dem ausländischen Autohaus zu regeln. Es gelten deswegen IMMER die Garantie- und Haftungsansprüche des Landes, aus dem der Wagen ist. Streitigkeiten oder Wandlungen müßen IMMER in dem Land mit dem Händler geregelt werden, wo der Wagen her ist. Die Garantiezeit läuft deswegen auch schon ab dem Tag, wo der Wagen das Gelände des ausländischen Händlers verlaßen hat und nach den Regeln des Landes wo der verkaufende Händler her ist. Siehe auch weitere obigen Gerichtsurteile.

Grau-/EU-/Re-Import 1 :
Autoverkäufer müssen ihre Kunden aufklären, ob es sich bei einem Fahrzeug um ein EU-Re-Import handelt. Geschieht dies nicht, kann der Kunde den bestehenden Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.
AG St.Ingbert C 806/96

Kleiner Tip am Rande : Seht euch zu dem Thema mal meine Seite über EU-Import auf meiner Homepage an.

Grau-/EU-/Re-Import 2 :
Bei Importfahrzeugen ist wegen Tageszulassungen im Ausland oft die Garantiezeit verkürzt. Wenn ein Händler in Anzeigen mit fabrikneuen Modellen wirbt, muß er nur dann auf kürzere Garantiezeiten hinweisen, wenn die Laufzeit im mehr als zwei Wochen verringert ist.
BGH DAR 99 501

Grau-/EU-/Re-Import 3 :
Gewerbliche Gebrauchtwagenhändler sind verpflichtet, von sich aus Käufer darauf hinzuweisen, wenn es sich bei einem zum Verkauf anstehenden Auto um einen aus dem Ausland eingeführten Gebrauchtwagen handelt. Ein Autohändler mußte deswegen ein nicht als Import ausgewiesenes Fahrzeug zurücknehmen. Der Hinweis Re-Import ist ein preisbildender Faktor und muß deswegen genannt werden.
Saarländisches Oberlandesgericht AZ 4 U 632/98

Grau-/EU-/Re-Import 4 :
Der Zustand Grau-/Re-/EU-Import ist ein erheblicher Mangel, der aber durch den Haftungsausschluß im Kaufvertrag mit dem Wortlaut „Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluß jeder Gewährleistung verkauft“ ausgeschloßen ist.
AG Lahnstein AZ 2 C 483/96

Grau-/EU-/Re-Import 5 :
Der Zustand Grau-/Re-/EU-Import ist ein solch erheblicher Mange, das er zur Wandlung oder Wertminderung ausreicht und kann auch im Kaufvertrag nicht ausgeschloßen werden.
LG Koblenz AZ 3 S 29/96

Grau-/EU-/Re-Import 6 :
Bei dem aus dem Ausland Re-Importierten Kfz beruht die Eintragung über den Zeitpunkt der Erstzulassung im Kfz-Brief nicht auf gesicherte Erkenntnisse des Straßenverkehrsamtes. Der Gebrauchtwagenhändler, der regelmäßig Geschäfte mit aus den Niedernlande Re-Importierten Kfz tätigt, hat den Käufer darauf hinzuweisen, daß die tatsächliche Erstzulassung des Fahrzeuges von der Eintragung im Kfz-Brief abweichen kann. Diese Angabe kann nicht über den Vertrag ausgeschloßen werden und Ansprüche daraus verjähren nicht.
OLG Hamm AZ 19 U 124/90

Reklamationen und Garantieansprüche bei EU-Import :
Wer bei einem Vermittler für EU-Importwagen bestellt, kann sich bei Reklamationen nur an den ausländischen Vertragspartner, den eigentlichen Lieferanten, wenden. Im vorliegenden Fall war das bestellte Auto mit der falschen Polsterfarbe ausgeliefert worden, was in Deutschland normal als Mangel dazu ausreicht, einen Neuwagen nicht annehmen zu brauchen. Dafür muß aber im Falle eines EU-Importes das vermittelnde Autohaus nicht haften. Der Auftrag sei fehlerfrei, die Lieferung nicht. Damit ist die auftraggebende Person (das Autohaus in Deutschland) nicht haftbar zu machen.
OLG Hamm AZ 8 U 83/2001

Hallo Winfried,
leider sind die von Dir zitierten Urteile teilweise mehr als steinalt. Im Zuge neuerer EU-Gesetze hat sich da einiges geändert.
Gruss Sebastian

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Hallo Tanja,

zu dem Entschluss kann man nur gratulieren. Fahre selbst inzwischen den zweiten Reimport und würde/werde es immer wieder so machen. Die Preisdifferenz bei unserem aktuellen Bora lag bei satten € 6000,–, und da sind mir ggf. ein paar Tage weniger Garantie vollkommen egal. Ansonsten sind die Garantiebedingungen aller europäischen Hersteller inzwischen EU-weit gültig, es gibt also keine Probleme mit einer italienischen Garantiekarte zum dt. Händler zu gehen. Der wird zwar nicht erbaut sein, hat aber andererseits auch keinen Schaden, da die Garantie Sache des Herstellers und nicht des Händlers ist, er also für seine Garantieleistung beim Hersteller Ersatz bekommt.

Ein wenig aufpassen muss man mit der Ausstattungsvariante und mit Sondermodellen, da es hier in den einzelnen Ländern oft Unterschiede gibt. D.h. was in einem dt. Modell Serie ist, muss im DK-Modell nicht so siein, und umgekehrt. Daher immer fragen was in welcher Ausstattungsvariante genau drin inst und nach nationalen Sondermodellen fragen, die ggf. noch günstiger sind. Mein Golf war damals ein NL-Sondermodell, bei dem die Klimaanlage mit drin war, was es zu dem Zeitpunkt hier gar nicht gab. Dafür gab es aber nicht mal gg. Aufpreis elektrische Fensterheber. Wie gesagt, da muss man aufpassen und seine eigenen Prioritäten festlegen. Für DM 6500,-- konnte ich damals schon ein paar Jahre selbst kurbeln.

Gruß vom Wiz

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