EU-Konto und Einzugsermächtigung

Hallo,

seit dem letzten Jahr können von EU-Konten Einzugsermächtigungen (Abbuchungsaufträge)erteilt werden(Stichwort: SEPA).
Darf eine Firma, Versicherung oder sonstiger Gläubiger einen solchen Abbuchungsauftrag von einem EU-Konto ablehnen?
Wenn ja, wo steht etwas darüber?

Danke für einen Hinweis!

Gegenfrage: Wenn nein, wo steht was darüber.

Letztendlich vereinbart der Gläubiger die gewünschte Zahlungsart und wenn ihm das Lastschriftverfahren nicht passt, dann kann man ihn nicht dazu zwingen.