Eu lieferung

Liebe/-r Experte/-in,
brauche hilfe bei folgenden Sachverhalt:
sachverhalt 1. ein niederländischer unternehmer führ für deutschen unternehmer dienstleistungen aus (Wareneinkauf ,Buchhaltungsvorbereitung)und schreibt die Rechnung netto st.frei mit hinweis das dt.unternehmer st.schuldner ist.Ist das so korrekt.auf welches konto wird die zahlung gebucht.
2.sachverhalt .unternehmen kauft retourware und B ware palettenweise ein und verkauft diese einzeln ,nur waren die o.k.sind ,defekte ware wird nicht verkauft.
wie ist diese defekte ware in der buchhaltung zu behandeln?einzelauflistung nicht möglich da kleinteile palettenweise.
für ihre hilfe im vorauss besten dank

Servus,

sachverhalt 1. ein niederländischer unternehmer führ für
deutschen unternehmer dienstleistungen aus (Wareneinkauf
,Buchhaltungsvorbereitung)und schreibt die Rechnung netto
st.frei mit hinweis das dt.unternehmer st.schuldner ist.

Steuerfrei ist der Umsatz nicht. Er ist umsatzsteuerpflichtig in Deutschland oder in den NL, je nachdem, ob der Niederländer die Leistungen von einer Betriebsstätte aus erbringt, die er in D hat, oder von seinem Betrieb in NL aus. In keinem der beiden Fälle kann § 13b UStG angewendet werden, der Niederländer muss USt oder BTW fakturieren und selber abführen.

2.sachverhalt .unternehmen kauft retourware und B ware
palettenweise ein und verkauft diese einzeln ,nur waren die
o.k.sind ,defekte ware wird nicht verkauft.
wie ist diese defekte ware in der buchhaltung zu
behandeln?

Wenn kein separater Einkauf und damit keine Einzelbewertung möglich, zählt der Aufwand für die unverkäufliche Ware zu den AHK für die verkäufliche Ware.

Schöne Grüße

MM

vielen dank für die antwort.
muss mann irgendein nachweis und wenn ja in welcher form führen um nachzuweisen was mit der defekten ware passiert,welche menge das ist o.ä.?

Servus,

obwohl das außerhalb von Weinbau, Sekt-, Kaffee- und Branntweinproduktion und -vertrieb wohl kaum mehr Gegenstand von Betriebsprüfungen ist, müssten auch heute noch grundsätzlich in jedem Warenhandelsbetrieb die Nebenbücher Wareneingangsbuch und Warenausgangsbuch geführt werden, die heute zusammengefasst in jeder WaWi-Software automatisch im Hintergrund mitlaufen.

Mit einer Erfassung der Ein- und Verkäufe in einem WaWi-System ist es leicht, die Abgänge unverkäuflicher Ware zu verbuchen und zu dokumentieren. Man darf sich da halt nicht zu sehr auf die automatische Bewertung des Inventurbestandes zu verlassen, da muss in der beschriebenen Situation manuell nachgearbeitet werden.

Wenn man die genannten Nebenbücher nicht führt, sollten zumindest nachvollziehbare Aufzeichnungen über die Abgänge nicht verkäuflicher Ware geführt werden, die es erlauben, die systematisch auftretenden rechnerischen Fehlbestände zu erklären; die Abgänge auch plausibel mit den Volumina von abgeholtem oder fortgebrachtem Gewerbemüll in Zusammenhang gebracht werden können.

Schöne Grüße

MM