Hallo,
ich habe die Prüf. zum Nachweis d. fachl. Eignung z. Führung eines Unternehmens im Güterkraftverkehr bestanden. Mein Ehemann möchte sich auf diesem Gebiet selbständig machen, ist aber nicht im Besitz d.o.g. Prüfungsbescheinigung. Ist es möglich, das er mich in seinem Unternehmen anstellt, um wenigstens eine Voraussetzung zu erfüllen?
Danke Katharina
Hallo Katharina,
zu den Bedingungen für die Erteilung einer Güterkraftverkehrs- oder EU-Lizenz hält in der Regel jede Genehmigungsbehörde umfangreiche Informationen auf den eigenen Internetseiten bereit.
Ich betreue als Buchführungshelfer zwei kleinere Unternehmer, die in diesem Bereich arbeiten.
Für die Genehmigung gibt es bezüglich der Rechtsform verschiedene Varianten:
a) die Einzelfirma: da muß der Erlaubnisinhaber (bestandene Prüfung) die Firma auf seinen eigenen Namen anmelden
b) die Personengesellschaft (z.B. OHG): da muß der Erlaubnisinhaber einer der vollhaftenden Gesellschafter sein
c) die Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH): da muß der Erlaubnisinhaber gesetzlicher Vertreter sein, also bei der GmbH = Geschäftsführer.