ich schildere jetzt mal einen fiktiven Fall und frage euch, ob das so rechtens wäre.
Man nehme an, jemand möchte sich einen Neuwagen zulegen und stößt bei der Suche auf einen EU-Wagenhändler, der den Wunschwagen einige Tausend Euro günstiger anbietet.
Dieser Jemand kontaktiert den Händler und fragt, ob die von diesem Hersteller in D angebotenen 5 Jahre Garantie auch bei diesem Fahrzeug gelten. Diese Frage wird mit Ja beantwortet, da das Fahrzeug aus Österreich stammen soll.
Der Wagen wird Anfang Mai gekauft und beim Hersteller in D zur Garantie angemeldet.
Einige Monate später ist die Garantieanmeldung erfolgreich abgeschlossen und der Hersteller nennt als Garantiebeginndatum den September 2011, da das Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt an einen Händler in Bulgarien ausgeliefert wurde.
Das bedeutet zum Einen, dass das Fahrzeug nicht aus Österreich sondern aus Bulgarien stammt (was nicht weiter schlimm ist) und zum Anderen, dass dem Käufer jetzt 8 Monate der Garantie fehlen.
Was kann man da machen? Die Garantie verlängern wird wohl nicht gehen.
Aber den EU-Händler zu einem finanziellen Ausgleich bewegen?
diesem Hersteller in D angebotenen 5 Jahre Garantie auch bei
diesem Fahrzeug gelten. Diese Frage wird mit Ja beantwortet,
da das Fahrzeug aus Österreich stammen soll.
Aber den EU-Händler zu einem finanziellen Ausgleich bewegen?
Gegenfrage: Hat der EU Händler hier gelogen? Doch wohl nicht, denn der Käufer erhielt 5 Jahre Garantie. Bei sofort verfuegbaren EU Fahrzeugen (Standfahrzeuge) ist das gängige Praxis. Die werden zu einem Termin angemeldet und ab da zählt die Garantie. Der Händler hätte hier nur, wie oft üblich, den Anmeldungstermin verschwiegen.
Gegenfrage 2: Haette der Käufer die Garantiezusage schriftlich?
Gegenfrage: Hat der EU Händler hier gelogen? Doch wohl nicht,
denn der Käufer erhielt 5 Jahre Garantie. Bei sofort
verfuegbaren EU Fahrzeugen (Standfahrzeuge) ist das gängige
Praxis. Die werden zu einem Termin angemeldet und ab da zählt
die Garantie. Der Händler hätte hier nur, wie oft üblich, den
Anmeldungstermin verschwiegen.
Der Käufer ist davon ausgegangen, dass er einen Neuwagen mit vollständiger Garantie erwirbt. Der Händler hat die Garantiverkürzung nicht erwähnt.
Gegenfrage 2: Haette der Käufer die Garantiezusage
schriftlich?
„Nur“ eine eMail-Antwort mit der Antwort auf die o.g. Frage zwecks Garantie „Fahrzeug hat die 5 Jahres Garantie von (Hersteller)“
Was kann man da machen? Die Garantie verlängern wird wohl
nicht gehen.
Aber den EU-Händler zu einem finanziellen Ausgleich bewegen?
Machen kann man da i.d.R. nicht viel, da das gang und gäbe ist. Die Garantie muss vom ersten Händler (also der Händler, an den das Fahrzeug vom Werk aus geliefert wird) aktiviert werden auch wenn das Fahrzeug dort nicht zugelassen wird.
Beim Kauf eines EU-Neuwagens darauf achten und aktiv danach fragen ab wann die Garantie schon läuft!
Meine Erfahrung: teilweise stehen die Wagen mehr als ein Jahr irgendwo rum…
der Käufer hätte sich vorher informieren können und sollen, was es bedeutet einen EU-Neuwagen zu erwerben. Einfach nur „billiger“ gibt es aus nachvollziehbaren Gründen auf der Welt eher selten. D.h. jedes Ding hat zwei Seiten, und wenn der EU-Neuwagen so viel billiger ist, dann hat das eben seinen Grund, und da hast Du auch schon den von Dir verlangten „Nachlass“. Den hast Du nämlich bereits durch den deutlich geringeren Kaufpreis erhalten!
Mit ein wenig Legologik ist doch nachvollziehbar, dass die Hersteller Garantie ab dem Zeitpunkt einräumen, an dem der Vertragshändler das Fahrzeug abgibt. Und schon wird klar, dass man sich bei einem EU-Neuwagen bzgl. Garantie immer - selbst - erkundigen muss, ob das Fahrzeug schon vom Vertragshändler abgegeben worden ist (zwangsläufig bei Fahrzeugen, die beim Reimporteur auf dem Hof oder in einem eigenen Zwischenlager stehen der Fall), oder ob es sich um ein Fahrzeug handelt, was der Vertragshändler im Ausland noch unzugelassen im eigenen Laden stehen hat/erst als Wunschfahrzeug beim Hersteller bestellt. Im letzteren Fall beträgt der Garantieverlust immer nur ein paar Tage/Wochen, im ersteren Fall kann der Garantieverlust recht deutlich sein. Und weil man dies als vorinformierter Reimport-Käufer weiß, stört man sich hieran angesichts des Preisnachlassen entweder grundsätztlich nicht, oder hakt eben nach, und verzichtet dann ggf. wenn einem der Nachlass angesichts des Garantienachteils nicht ausreichend erscheint.
Gruß vom Wiz, der immer und schmerzfrei Reimporte gefahren hat, und es auch jederzeit wieder tun würde
warum soll man sich überhaupt noch einen EU-Neuwagen kaufen ?
Bei mehreren Preisvergleichen im Internet habe ich festgestellt,
dass man Deutsche Neuwagen meistens zu einem günstigeren Preis erhält wie einen EU-Import.
Und man hat die Sicherheit, dass es sich auch um einen Neuwagen handelt und nicht um ein Haldenfahrzeug das meist 1 - 3 Jahre alt ist.
Für Deutsche Neuwagen Rabatte von 16 - 35 % übers Internet.
Bei mehreren Preisvergleichen im Internet habe ich
festgestellt,
dass man Deutsche Neuwagen meistens zu einem günstigeren Preis
erhält wie einen EU-Import.
nun ja, ich schaue vermehrt nach schwedischen Neuwagen und da ist ein Unterschied zwischen 55000 und ca 38000 schon etwas, weshalb man darueber nachdenken kann (und bei der Reimportvariante ist auch noch die Standheizung dabei)
Ok, wenn man ueber apl24.de wären es nur zwischen 44 und 45000, aber man spart immer noch …
Da war der Käufer wohl zu naiv bei seinem ersten EU-Wagen-Kauf.
Die Antwort auf seine Mailanfrage nach der Garantie hat er dann wohl falsch interpretiert.
Obwohl in der EU alles gleich sein soll, sind 5 Jahre wohl nicht überall bzw. bei jedem Händler auch wirklich 5 Jahre.
In Anbetracht dieser neuen und nützlichen Information wird er sich beim nächsten EU-Wagen-Kauf explizit nach dem Garantiedatum erkundigen.
Auch mit dem Verlust der 8 Monate war es ein sehr guter und günstiger Kauf. Zumal EU-Wagen oft eine andere/bessere Ausstattungskonfiguration haben. In seinem Fall war es jedenfalls so.
halt, stopp! Die fünf Jahre sind - wenn vom Hersteller EU-weit ausgelobt natürlich auch EU-weit zu gewähren. Aber das ist ein ganz anderes Thema. Denn wenn ich die Frage richtig verstanden habe, dann werden die fünf Jahre vom Hersteller ja auch anstandslos eingeräumt. D.h. hätte der Käufer den Wagen nicht über den Reimporteur (der ja gerade kein Vertragshändler des Herstellers ist/in dieser Situation nicht als solcher agiert, sollte er zufällig auch einer sein), hätte er ja auch in Bulgarien vom Händler mit Übergabe die Garantie eingeräumt bekommen, und hätte diese dann auch die vollen fünf Jahre nutzen können.
Aber weil genau dieser Zeitpunkt, wenn das Fahrzeug aus der Hand des Vertragshändlers im Ausland an einen Dritten (egal ob privater Käufer oder Reimporteur) übergeben wird, kommt es eben beim Reimport zu gewissen Laufzeiten bis zur Übergabe an den Endkunden, die diesem dann an der vollen Garantiezeit fehlen. Aber sollte z.B. der Reimporteur während der Wagen bei ihm auf dem Hof steht feststellen, dass ein Garantiefall eingetreten ist, kann der sich in dieser Zeit durchaus auf die Herstellergarantie berufen, denn die läuft ja schon seit er den Wagen vom Vertragshändler geholt hat.
Daher eben der Hinweis, dass man bei „Lagerware“, also Reimporten, die schon beim Händler auf dem Hof stehen, eben besonders aufmerksam sein muss. Bei Wunschbestellungen liegen zwischen Auslieferung durch den Vertragshändler an den Reimporteur und Übergabe an den Endkunden normalerweise nicht mehr als zwei bis drei Wochen. Darüber kann man bei fünf Jahren Garantie angesichts des Preisvorteils nur milde lächeln. Steht der Wagen aber ggf. schon ein Jahr auf dem Hof, sieht die Sache eben anders aus. Da kann die schon abgelaufene Garantie (wie gesagt, nur schon abgelaufen, nicht nicht gewährt) schon ein Thema sein.
der Käufer hätte sich vorher informieren können und sollen,
was es bedeutet einen EU-Neuwagen zu erwerben. Einfach nur
„billiger“ gibt es aus nachvollziehbaren Gründen auf der Welt
eher selten. D.h. jedes Ding hat zwei Seiten, und wenn der
EU-Neuwagen so viel billiger ist, dann hat das eben seinen
Grund, und da hast Du auch schon den von Dir verlangten
„Nachlass“. Den hast Du nämlich bereits durch den deutlich
geringeren Kaufpreis erhalten!
Und Du meinst, dass (Zitat) _…fragt, ob die von diesem Hersteller in D angebotenen 5 Jahre Garantie auch bei diesem Fahrzeug gelten. Diese Frage wird mit Ja beantwortet _ keinerlei Auswirkungen auf einen Vertrag hat?
Da liegst Du wohl daneben. Wenn der Verkäufer 5 Jahre Herstellergarantie vertraglich zusichert, muss er das auch erfüllen. Wie er das macht, ist letztendlich sein Problem.
Oder meinst Du, bei EU Importen muss der Verkäufer den Vertrag nur teilweise erfüllen?
da muss man sich die Frage und die Antwort mal ganz genau auf der Zunge zergehen lassen. Natürlich gewährt der Hersteller für das Fahrzeug die volle Garantie von fünf Jahren, nur ist damit überhaupt nichts darüber ausgesagt, ab wann die zu laufen beginnt.
Ob mit oder ohne Reimport beginnt die Garantiefrist der vollen fünf Jahre bei Abgabe des Fahrzeugs durch den Vertragshändler. Kauft man selbst beim Vertragshändler kann man die fünf Jahre für sich voll nutzen. Kauft man beim Reimporteur ist von den fünf Jahren schon mehr oder weniger in der Zeit zwischen Übernahme des Fahrzeugs vom Vertragshändler durch den Reimporteur abgelaufen. Trotzdem stimmt die Aussage, dass das Fahrzeug die volle Herstellergarantie hat.
Ob mit oder ohne Reimport beginnt die Garantiefrist der vollen
fünf Jahre bei Abgabe des Fahrzeugs durch den Vertragshändler.
Kauft man selbst beim Vertragshändler kann man die fünf Jahre
für sich voll nutzen. Kauft man beim Reimporteur ist von den
fünf Jahren schon mehr oder weniger in der Zeit zwischen
Übernahme des Fahrzeugs vom Vertragshändler durch den
Reimporteur abgelaufen. Trotzdem stimmt die Aussage, dass das
Fahrzeug die volle Herstellergarantie hat.
Das weiß man wenn man sich mit der Materie genauer beschäftigt oder es erlebt hat.
Aber wenn man einen NEUwagen kauft (wenn auch EU-NEUwagen), woher soll man wissen, dass zwischen dem EU-Händler und dem Hersteller noch andere Händler involviert sind?
Als Käufer eines NEUwagens erwartet man doch, dass man der erste Besitzer ist.
Und bei der Frage nach der Garantie von 5 Jahren (per eMail) bekam der spätere Käufer ja auch die Antwort „Ja, hat er.“. Spätestens an dieser Stelle wäre der Hinweis auf die fehlenden Monate angebracht gewesen!
da muss man sich die Frage und die Antwort mal ganz genau auf
der Zunge zergehen lassen. Natürlich gewährt der Hersteller
für das Fahrzeug die volle Garantie von fünf Jahren, nur ist
damit überhaupt nichts darüber ausgesagt, ab wann die zu
laufen beginnt.
Das ist nun wirklich Wortklauberei, die vor Gericht so kaum durchgeht. Der Käufer wollte wissen, ob er die selbe Garantieleistung erhält, wie bei einem deutschen Händler.
Ob mit oder ohne Reimport beginnt die Garantiefrist der vollen
fünf Jahre bei Abgabe des Fahrzeugs durch den Vertragshändler.
Sagt wer? Das hängt ausschließlich davon ab, was in den Bedingungen geregelt ist. Üblich ist aber, da es sich um eine Garantie zwischen Hersteller und Endabnehmer handelt, dass die Garantie mit Übergabe des Fahrzeugs an den Endabnehmer beginnt.
Kauft man selbst beim Vertragshändler kann man die fünf Jahre
für sich voll nutzen. Kauft man beim Reimporteur ist von den
fünf Jahren schon mehr oder weniger in der Zeit zwischen
Übernahme des Fahrzeugs vom Vertragshändler durch den
Reimporteur abgelaufen.
Keine Ahnung, woher Du diese Kenntnisse nimmst…
Trotzdem stimmt die Aussage, dass das Fahrzeug die volle :Herstellergarantie hat.
Nein. Es stimmt die Aussage, dass das Fahrzeug die volle Herstellergarantie hat te. Das ist aber nicht das, was der Käufer wissen wollte.
Wenn ein Käufer den Verkäufer nach der Garantiezeit fragt und einen Zeitraum zugesichert bekommt, dann kann der Verkäufer nicht einen Zeitraum nennen und sich später darauf zurückziehen, dass ein Teil davon bereits vor der Übergabe abgelaufen ist.
Das ist doch ein völlig absurder Versuch des Verkäufers aus der Nummer raus zu kommen.
ich weiß, Du wirst es nicht hören wollen, aber jetzt sind wir wirklich an des Pudels Kern und genau an dem Punkt, wo man Dir leider den Vorwurf nicht ganz ersparen kann, dass Du Dich offenbar wirklich so gar nicht damit beschäftigt hast, was Reimport ist, wenn Du schreibst, dass Du nicht wusstest, dass da noch ein weiterer Händler im Spiel sei.
Auch wenn es jetzt für den aktuellen Fall nichts mehr bringt, aber um Dir die Sache einfach mal verständlich zu machen, hier eine kleine Abhandlung zum Thema:
Normaler Neuwagenkauf im Inland funktioniert so, dass man zum Vertragshändler des Herstellers geht, da das Auto erwirbt, und mit Abgabe vom Vertragshändler die Garantie losläuft. Die Geschichte ist eher teuer, weil die Hersteller von immer noch gut verdienenden Deutschen recht hohe Preise verlangen können. Das sieht im Ausland teilweise deutlich anders aus, wie in deinem Fall in Bulgarien. Ich hatte Reimporte aus Italien und den Niederlanden. Woher die Wagen kommen, hängt vom Hersteller und dessen Preisgestaltung ab, und gute Reimporteure jonglieren daher mit Quellen in ganz Europa, je nach Hersteller und Modell.
Also zum Reimport: Der Hersteller liefert das Fahrzeug also wieder an seinen Vertragshändler, dieses Mal eben im Ausland zu entsprechend günstigeren Konditionen. Dieser Händler steht mit einem deutschen Reimporteur (das ist einfach ein vom Hersteller vollkommen unabhängig agierender Kaufmann) in Kontakt, und bietet dem den Wagen mit eigenem Gewinn immer noch so günstig an, dass der in der Lage ist den Wagen in Deutschland nach Transportkosten, Verwaltungsaufwand und eigenem Gewinn immer noch deutlich günstiger anzubieten als der deutsche Vertragshändler. D.h. es gibt immer die Kette Hersteller-Vertragshändler im Ausland-Reimporteur, egal ob Wunschbestellung oder Lagerfahrzeug (mal das reine Vermittlungsmodell ausgenommen). Und damit sind wir wieder bei dem Punkt: Auch der ausländische Vertragshändler lässt die Garantie ab Abgabe des Fahrzeugs (aber eben an den Reimporteur) anlaufen, nur ist es damit eben noch lange nicht beim deutschen Endkunden. Und wenn wir von einem Fahrzeug reden, was beim Reimporteur auf dem Hof steht, dann kommen wir genau zu deinem Problem. Anders bei Wunschbestellung, oder bei Bestellung eines noch beim ausländischen Händler im Laden stehenden Modells, was dann binnen einiger Tage/Wochen geliefert werden kann. Da ist dann der Garantieablauf bis Übergabe minimal.