Eu recht 24 monate garantie

hallo und guten tag :smile:

mein name ist thomas .

wer kann mir das urteil mit paragraphen senden zu folgendem beschluss:

Die „Gewährleistung“ ist gesetzlich geregelt und besteht EU
einheitlich über 24 Monate bei Neuwaren und 12 Monate bei
gebrauchten Waren.

vielen dank für die hilfe

mein name ist thomas .

Benvolio. Ist mir eine Ehre.

Die „Gewährleistung“ ist gesetzlich geregelt und besteht EU
einheitlich über 24 Monate bei Neuwaren und 12 Monate bei
gebrauchten Waren.

Die EU hat nur eine Richtlinie erlassen, die keine unmittelbare Rechtswirkung für die Menschen entfaltet.

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?ur…

Eine Pflicht zur Garantie gibt es nicht. Gewährleistung bedeutet lediglich, dass die Sache zum Zeitpunkt des sog. Gefahrenübergangs mangelfrei sein muss. Das ist z.B. der Zeitpunkt der Übergabe oder der Versendung.

Die Gewährleistungsfrist ist in Wahrheit eine Verjährungsfrist. Dass sie zwei Jahre beträgt, ergibt sich aus dem BGB.

http://dejure.org/gesetze/BGB/438.html

Nur für den Fall, dass ein Verbraucher bei einem Unternehmer kauft, gilt, dass die Frist für Gebrauchtwaren mind. ein Jahr betragen muss.

http://dejure.org/gesetze/BGB/475.html