EU-Recht erfordert persönliche Aufklärung

Hallo,

gerade rief mich meine Lebensversicherung an. Sie sind nach EU_Recht
verpflichtet mich über irgendwas aufzuklären. Das ganze dauert nur
15 Minuten und geht am Besten persönlich, wann ich denn Zeit hätte.
Soweit die freundliche Frau von der Versicherung.

Ich bin natürlich gleich misstrauisch geworden und unterstelle gleich
mal eine Maximierungsabsicht seitens der Versicherung. Ich denke mir
mal, einer Informationspflicht kann man auch per Rundschreiben nachkommen
und die nützen dies jetzt als Möglichkeit des Verkaufes von Produkt x aus.

Bin ich paranoid oder ist da was dran?

Schon mal Danke für Antworten
Sörfi

Schicken Sie mir bitte mal per E-Mail welche Versicehrung das ist, danke!

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EU_Recht
verpflichtet mich über irgendwas aufzuklären. Das ganze dauert

Wäre mir neu.

15 Minuten und geht am Besten persönlich, wann ich denn Zeit
hätte.

Wäre aber vielleicht trotzdem nicht schlecht, bei dieser Gelegenheit seine Verträge mal durchzusehen, ob mit oder ohne Fachmann, muß jeder selber wissen.

Bin ich paranoid oder ist da was dran?

Ob Du paranoid bist, weiß ich nicht, aber Dein Verdacht ist nicht unbegründet.

meint

Nordlicht, der mit seinen Kunden deren Verträge regelmäßig durchgeht.

mich würd das auch ma interessieren welche gesellschaft das ist!? Stells doch mal hier rein!

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Ist das ein Geheimnis?
Denke nein. Also: WWK
Gruß Sörfi

Denke nein. Also: WWK
Gruß Sörfi

Toller Trick im Termine zu bekommen!

Auch hallo,
ab 01.06.07 wird es vorraussichtlich eine neue Vermittlerrichtlinie in Deutschland geben (Anpassung an EU-Recht). Dies dient hauptsächlich dem Schutz der Verbraucher, z.B. Dokumentationspflichten von Seiten der Versicherungsverkäufer. [Ironie an] Darauf jetzt schon Termine zu machen ist eigentlich eine gute Idee… [Ironie aus]

Gruss Ann

Denke nein. Also: WWK
Gruß Sörfi

Toller Trick im Termine zu bekommen!

@cassiesmann: Ist das der einzige Kommentar - warum wolltest du die Gesellschaft haben?

Zum Fragenden: Einer Informationspflicht kann man natürlich auch nur schriftlich nachkommen. Oder besser gesagt: Eine rein mündliche Information wird nicht ausreichen, denn wie will die Gesellschaft später beweisen, dass Sie es dir gesagt hat? Ohne Deine Unterschrift zum Empfang der Unterlagen geht da nix. Sie können es Dir auch schicken.
Frag doch beim nächsten Mal, warum Dein Berater erst jetzt auf dich zukommt. Laut EU-Verordnung EG 68/2004 in Zusammenarbeit mit dem BMVBS hätte man dich bereits vor zwei JAhren über den Sachverhalt informieren müssen!

Den Spass muss man sich einfach machen.

Frank Wilke

Denke nein. Also: WWK
Gruß Sörfi

Toller Trick im Termine zu bekommen!

@cassiesmann: Ist das der einzige Kommentar - warum wolltest
du die Gesellschaft haben?

Man interessiert sich halt für die Mitbewerber. Ich hätte auf einen anderen getippt :wink:

VoFü?

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Naja, im Endeffekt hätte es jeder sein können. So „clevere Köpfe“ gibts bei jedem VR, leider.

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@Frank: welcher Sachverhalt?

…laut EU-Verordnung EG 68/2004 in Zusammenarbeit
mit dem BMVBS hätte man dich bereits vor zwei JAhren über den
Sachverhalt informieren müssen!

Um was handelt es sich denn dabei?

Anmerkung: Bin vor 1 Jahr umgezogen und habe denen die
neue Adresse nicht mitgeteilt. Die haben erst mühsam recherchieren müssen…

Das ist ein kleiner Spass als Mittel gegen unsinnige Anrufer, die mit EU-Pflichten um sich werfen.

Dahinter steckt eigentlich die Liste der Gegenstände, die in Passagierflugzeugen nicht mit in die Flugzeugkabine genommen werden dürfen. Das BMVBS ist das B undes m inisterium für V erkehr, B au und S tadtentwicklung.

Aber ich denke, wer versucht, EU-Richtlinien den Verbraucher zu verwirren, sollte sich damit auskennen :wink:

Frank Wilke

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