EU Recht Fragen

Hallo WWWler,

angenommen folgendes Beipiel, freier Handel.

In GB ist eine Firma registriert. Sie kann uneingeschränkt nach europäischem Recht Handel in einem anderen EU Land betreiben.

Ist dies auch bei einem „Einamnn- Betrieb“ möglich?

Wo findet man Fallstudien dazu?

Zweite Sache.

Diskos und Tanzschulen müssen Gema zahlen.
Muss nun eine solche Schule, die komplett mit ihrem Konzept aus dem EU Ausland nach D gezogen ist, die Musik der Gema verwenden (und für deren Nutzung zahlen), oder darf sie weiterhin die Musik ihres Landes nutzen ( wie vorher als sie noch dort war) und dort den Beitrag zahlen, der ansteht?

Wo findet man ggf. Urteile hierzu?

Herzlichen Dank schon mal für eure Antworten,

Grüße
Spotvolta

Hallo Spotvolta,

angenommen folgendes Beipiel, freier Handel.

In GB ist eine Firma registriert. Sie kann uneingeschränkt
nach europäischem Recht Handel in einem anderen EU Land
betreiben.

Ist dies auch bei einem „Einamnn- Betrieb“ möglich?

Auch ein Einmann-Betrieb ist eine Firma.
Warum sollte das nicht gehen?

Wo findet man Fallstudien dazu?

K.A.

Zweite Sache.

Diskos und Tanzschulen müssen Gema zahlen.
Muss nun eine solche Schule, die komplett mit ihrem Konzept
aus dem EU Ausland nach D gezogen ist, die Musik der Gema
verwenden (und für deren Nutzung zahlen), oder darf sie
weiterhin die Musik ihres Landes nutzen ( wie vorher als sie
noch dort war) und dort den Beitrag zahlen, der ansteht?

Ändert nichts daran, dass die GEMA-Gebühr für den Betrieb auf deutschem Boden zu entrichten ist.

Wo findet man ggf. Urteile hierzu?

Braucht es bei logischen Sachen denn immer Urteile?

Gruß Ivo