EU Recht/KFZ Leasing

Hallo liebe Rechtsexperten,

hier mal eine Frage zum Europarecht. Ein EU Bürger B hat irgendwo aufgeschnappt, dass ihm innerhalb des Binnenmarktes der EU die freie Wahl des Wohn- und Arbeitsplatzes zustünde und ihm die jeweiligen Länder und Rechtssysteme da keine Einschränkungen aufbürden dürften.

Würde so eine Regelung auch private Vertragsverhältnisse betreffen?

Angenommen, der Bürger B hat gegenwärtig ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis bei Riesenkonzern K. B möchte gerne ein neues Auto und entscheidet sich dafür, einen privaten Leasingvertrag über drei Jahre mit Leasinggesellschft L abzuschließen (Kilometerleasing).

Nun sendet ihn sein Arbeitgeber K nach einem Jahr für längere Zeit in das benachbarte EU Ausland.

Gemäß dort gültigem Recht muss sein PKW am neuen Wohnort angemeldet werden. B informiert die Leasinggesellschaft L. Diese verweigert allerdings die Kooperation, da das Leasingfahrzeug grundsätzlich nur in Deutschland zugelassen werden dürfe.

Eine vorzeitige Kündigung des Leasingvertrages wurde von L ebenfalls abgelehnt.

Wie ist nun die Lage? Muss B sein Auto nun für zwei Jahre abgemeldet in eine Garage stellen und die Leasingraten weiter bezahlen? Muss die Leasinggesellschaft die Anmeldung im Ausland zulassen oder muss gar das EU Land auf den Zwang, Fahrzeuge am Wohnort anzumelden, verzichten?

Was gibt es denn für Risiken, innerhalb der EU PKW zu verleasen?

Gruß

Fritze

Hallo!

Ich kann die Frage so nicht beantworten. Nur ein paar Gedanken dazu: Grundsätzlich gilt der Leasingvertrag, d.h. wenn man dort vereinbart hat, dass das Auto nur in Deutschland zugelassen werden darf, dann muss man das grundsätzlich auch so einhalten. Ob man da aus dem Vertrag irgendwie rauskommt, wenn man übersiedelt oder so, kann ich jetzt nicht sagen.

Eine andere Frage ist dann immer die, was hinter so einer Vorgangsweise steht. Das nutzt einem Betroffenen aber nicht direkt. Ich denke da an Kartell- und Wettbewerbsrecht. Bei den Autoverkäufen war es z.B. so, dass die Autokonzerne über Vertriebsbindungen versucht haben, ihre Vertragshändler daran zu hindern ins EU-Ausland zu verkaufen. Das ist dann nicht zulässig.

Soweit meine Gedanken…

Gruß
Tom