gibt es im deutschen oder EU Recht ein Recht auf einen Ausweis?
Hintergrund:
Sei X eine Frau, welche nicht mehr in ihrem EU Land (nennen wir es RO) lebt und in ein anderes Land (nennen wir es I) umzog. Beide Länder sind sich in der Ausweisfrage einig. Wenn man zuhause lebt, gibt es einen Ausweis. Wenn man in einem anderen Staat lebt, gibt es keinen Ausweis. Beide Länder geben Ausweise heraus, auf denen die Nationalität bestätigt wird und lokal lebenden Ausländern wird ein derartiger Ausweis ausgestellt.
Nun zieht X nach Deutschland um und ihr Ausweis (I) läuft ab. Sie bekommt nun weder von D, noch von RO oder I einen neuen Ausweis ausgestellt.
Frage also wiederholt: Besteht ein Recht auf einen Ausweis und wer muesste diesen ausstellen?
Also es gibt kein EU-Recht auf irgendeinen Ausweis. Wer einen Personalausweis erhält, richtet sich nach dem Recht des Staates der Staatsangehörigkeit und er wird auch (nur) von diesem Staat ausgestellt. Da gibt es viele Länder, die im Ausland keine Personalausweise ausstellen - das ist einfach deren Sache.
Wer im Ausland ist und keinen Personalausweis dort erhält, muss sich halt einen Reisepass bei der Vertretung seines Heimatstaates besorgen.
Für bestimmte Fälle gibt es natürlich die Möglichkeit, dass Pässe eines Staates für Ausländer ausgestellt werden. Das sind aber Ausnahmefälle (der häufigste wäre der Konventionsreisepass für anerkannte Flüchtlinge).
Etwas völlig anderes ist die EU-Regelung, dass für EU-Bürger innerhalb der EU (sowie EWR und Schweiz) stets der Personalausweis als Reise- und Aufenthaltsdokument ausreicht. Diese Regelung sagt aber jetzt nichts darüber aus, ob ein Personalausweis ausgestellt werden muss oder nicht.
Hab noch vergessen: für die konkrete Frage heißt das: X muss sich einen Reisepass bei der Konsularabteilung der Botschaft Rumäniens oder beim Konsulat Rumäniens besorgen.
Hab noch vergessen: für die konkrete Frage heißt das: X muss
sich einen Reisepass bei der Konsularabteilung der Botschaft
Rumäniens oder beim Konsulat Rumäniens besorgen.
den hätte Frau X ja, aber ein Ausweis in Kärtchenform würde halt besser in’s Täschchen oder in das Portmonee (schreibt man das jetzt so?) passen
Hab noch vergessen: für die konkrete Frage heißt das: X muss
sich einen Reisepass bei der Konsularabteilung der Botschaft
Rumäniens oder beim Konsulat Rumäniens besorgen.
den hätte Frau X ja, aber ein Ausweis in Kärtchenform würde
halt besser in’s Täschchen oder in das Portmonee (schreibt man
das jetzt so?) passen
Klar, wegen solcher Probleme ändern wir gleich mal die Gesetze.