Hallo allerseits,
gibt es im deutschen oder EU Recht ein Recht auf einen Ausweis?
Hintergrund:
Sei X eine Frau, welche nicht mehr in ihrem EU Land (nennen wir es RO) lebt und in ein anderes Land (nennen wir es I) umzog. Beide Länder sind sich in der Ausweisfrage einig. Wenn man zuhause lebt, gibt es einen Ausweis. Wenn man in einem anderen Staat lebt, gibt es keinen Ausweis. Beide Länder geben Ausweise heraus, auf denen die Nationalität bestätigt wird und lokal lebenden Ausländern wird ein derartiger Ausweis ausgestellt.
Nun zieht X nach Deutschland um und ihr Ausweis (I) läuft ab. Sie bekommt nun weder von D, noch von RO oder I einen neuen Ausweis ausgestellt.
Frage also wiederholt: Besteht ein Recht auf einen Ausweis und wer muesste diesen ausstellen?
Gruss
norsemanna