nein, er hat keinerlei Ansprüche auf Renten wegen Erwerbsminderung aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Für eine derartige Rente benötigt man 60 Monate an Beitragszeiten und es müssen zusätzlich in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre an Pflichtbeiträgen vorhanden sein.
Es scheitert hier an der zweiten Voraussetzung. Damit ergibt sich kein Rentenanspruch.